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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1868-11-17 · Heft 47 (17.11.1868) · p. Seite 936

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
32 (1868)
Issue
Heft 47 (17.11.1868)
Date
1868-11-17
Page
Seite 936 (sequence 6)
Language
German
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sehenden Kirche stände, von den Reallasteu zu befreien. Eine solche Bestimmung könne vielfach zum Austritte aus der Kirche anregen. Eine Trennung der Einnahmen nach den daraus zu bestreitenden Ausgaben, wie von Lenthe sie wolle, sei in Städten gänzlich unthunlich. Fromme machte darauf aufmerksam, daß Kirchen- und Schulangelegenheiten der jüdischen Glaubensgenossen keineswegs auf Einem Standpunkt ständen. In den Städten ließen Juden vielfach ihre Kjnder in christlichen Schulen unterrichten, was auch auf dem Lande vielleicht zunchmen werde, vielfach auch schon stattfinde. Nachdem sich dann noch Borchert und Rasch über die Motivirung der einzelnen Posten geäußert hatten, wurde das Schreiben der Regierung dem Anträge gemäß der genannten Commission überwiesen, von welcher dann auch die Bewilligung des erhöheten Zuschusses von 5000 Thlr., wie er bereits von der früheren Regierung in Aussicht genommen war, beantragt wurde. Bei der im Plenum des Landtages über diesen Antrag sich entspinnenden Debatte bemerkte der bekannte Bürgermeister Mi quäl: Durch das Gesetz vom 19. Januar 1844, welches die Einrichtung von besonderen größeren und kleineren Armenverbänden anordne, haben sich die Gemeindeauflagen der Juden geradezu unnatürlich drückend gestaltet. 1844 seien die Juden den übrigen Staatsbürgern politisch nicht gleichberechtigt und somit auch nicht Mitglieder ihrer betreffenden Gemeinden gewesen, daher die besonderen Armenverbände. Nun hübe aber in Hannover das Armenwesen fast überall einen rein communalen, keinen confessionellen Charakter, und selbst da, wo Letzteres der Fall, müssen sämmtliche Gemeindemitglicder zu den nichtjüdischen confessionellen Anstalten beisteuern. Da nun überdies auch die Juden Gemeindemitglieder geworden seien und als solche die Gemeindesteuern mittragcn müssen, so müssen ihnen auch die Lortheile der Gcmeindeverbände zustehen. Zu Allem hin habe die preußische Verfassung Gleichberechtigung der Confessionen eingeführt und er gebe daher zu erwägen, ob nicht überall da wenigstens, wo das Armenwesen Gemeindesache sei, die jüdischen Armenverbände überhaupt aufzuheben seien. Hierauf entgegnet Graf von Borries, daß die Inder in Altpreußen zwar politisch besser gestellt seien als in Hannover, in religiöser Beziehung dagegen gelten sie im Gegensatz zu Hannover in Altpreußen nur als geduldete Confession, die religiöse Seite sei die Hauptsache und gerade hierin könnten die Juden durch Einführung des preußischen Systems geschädigt werden. Besondere jüdische Armenverbände gebe es auch in Altpreußen und es sei den Juden nur gestattet, von ihren Gemeindesteuern den zu ersterem Zweck geleisteten Betrag in Abrechnung zu bringen. Bürgermeister Hantel mann stimmt Miguel bei und befürwortet schnelle Abhilfe, da die Last der den Juden zugemutheten Leistung geradezu eine grauenhafte sei. Nachdem endlich noch Redecker seine Freude geäußert hatte, daß den Juden wenigstens in einer Beziehung geholfen werden solle, wurde der Commissionsantrag angenommen, wodurch diese wichtige, für das Bestehen des hiesigen jüdischen Lehrerseminars zur Lebensfrage gewordene Angelegenheit in erwünschter Weise entschieden ist. Mit dem 1. Januar k. I. übernimmt das Provinzial-Schulcollegium die Oberaufsicht über das hiesige israelitische Schullehrerseminar, mit welchem auf dessen Anregung nächste Ostern eine einklassige Knabenschule verbunden werden soll. Auch wird die Anstellung eines zweiten Hanptlehrers am Seminar erfolgen, sobald eine dazu geeignete Persönlichkeit gefunden sein wird. Oesterreichischer Kaiserstaat. Wien, 3. October. Die N. Fr. Pr. schreibt: Polen und Czecheu lassen sich's recht angelegen sein, der Welt zu beweisen, daß die nationale Bewegung mit dem Freiheitsdrang, welcher ein Charakteristikon unseres Jahrhunderts bildet, nichts Gemeinsames hat. Die beiden interessanten Nationen, welche sich zum Sturme gegen unsere Verfassung verbunden haben, sehen sich auch darin zum Verwechseln ähnlich, daß ihr Haß gleichmäßig die Deutschen und die Juden trifft. Wenn in Böhmen und in Galizien die Wogen nationaler Bewegung sehr hoch gehen, dann schlagen sie regelmäßig in eine Judenverfolgung über. In Lemberg sollte dem abgetretenen Statthalter eine Ovation gebracht werden; aus Gründen der Oekonomie unterblieb auf ausdrücklichen Wunsch des Grafen Goluchowski der projektirte Fackelzug, und man wählte das allerdings billigere Mittel, den Juden die Fenster einzuschlagen. Diese Demonstration erreichte auch nach alleit Richtungen hin ihren Zweck. Der Gefeierte lichl Gl

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