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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1868-11-10 · Heft 46 (10.11.1868) · p. Seite 919

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
32 (1868)
Issue
Heft 46 (10.11.1868)
Date
1868-11-10
Page
Seite 919 (sequence 9)
Language
German
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919 Aus der Provinz Posen, im Oktober. (Privat mitth.) Nach dem Programm des kgl. kathol. Gymnasiums in Ostrowo für das Schuljahr Michaelis 1867/68 betrug die Schülerzahl am Schlüsse des vorigen Schul-Jahres 356, dazu traten im Laufe dieses Jahres 79, schieden aus 68, so daß am Schlüsse des Schuljahres 1868 367 verblieben «davon sind 216 katholischer, 74 evangelischer und 77 jüdischer Konfession«. Der Religionsunterricht wird von zwei Religionslehrern, einem katholischen und einem evangelischen gegeben. Also für 74 Schüler evangelischer Confession ein Religionslehrer, aber für 77 jüdischer tSonfeffion keiner. Für Letztere ist wohl kein Religionsunterricht erforderlich? — In Wreschen wurde in der am 3. October abgchaltenen Sitzung der Stadtverordneten die Verhandlung bei der Wahl zweier Kreisrags-Deputirten, welche der Herr Bürgermeister Dankowicz zu leiten hatte, sehr lebhaft. Es wurde nämlich mit Bezug auf die verlesenen Bestimmungen der Kreisordnung vom Jahre 1828, welche die Juden von der Ausübung des Stimmrechtes auf den Kreistagen ausschließen, angefrazt, ob diese Bestimmungen noch für zu Recht bestehend angesehen würden. Da keine Auskunft gegeben werden konnte und da der hierauf gestellte Antrag auf Vertagung nicht zur Abstimmung gebracht wurde, erklärten vier Mitglieder der Versammlung sich ihrer Stimme enthalten zu müssen. Gegen die Wahl selbst ist demnächst von diesen vier Personen Protest erhoben worden, der jetzt dem königlichen Landraths-Amte zur Entscheidung vorliegt. — (Bekanntlich längst unter dem Schwerin'schen Miunserer Petition an das liberale Staatsmiuisterium von 1860 haben wir auch diesen Punkt aufgeführt, ohne jedoch Remedur zu erlangen. Jetzt könnte nichts Anderes geschehen, als daß aus solchen Orten wie Borek selbst Petitionen mit Aufführung faktischer Fälle an das Abgeordnetenhaus gerichtet würden. Das Verlangen, die jetzige Einrichtung aufzuheben, die Civilehe für die Juden wieder zu beseitigen und den Rabbinern, Lehrern oder Gemeindevorständen die Führung der Civilstandsregister, analog den christlichen Confeffionen, zu übergeben, würde sicherlich unerfüllt bleiben. Aber mit Recht kann gefordert werden, daß solche Einrichtungen getroffen werden, daß jeder Jude an seinem Wohnorte diesen Pflichten genügen könne. Dies müßte der Gegenstand der Petition sein, und sie, wie gesagt, von den Betheiligten selbst ausgehen. Redaktion. nisterium zu Gunsten der Gleichberechtigung entschieden! Redakt.) Frankfurt a. d. Oder, 6. October. «Privatmitth.) Nein! was die arme „Kreuz-Zeitung" sich jetzt ärgern muß — das ist in der That schauerlich und bedauerlich! — Da kommt nämlich schon wieder die liberale „Nationalzeitung" und schreibt über die Schule, von ihr verlangend, daß sie werde „eine freie Schule im freien Staate." — Zwei Mal „frei" in einem Athem — und das soll die Kreuz-Zeitung ertragen, und dazu soll die Kreuz-Zeitung schweigen können? — Nein, da muß ihr natürlich die Galle überlaufen, und sie muß sich Luft machen, — sei es auch nur dadurch, daß sie fast eine Spalte lang über und auf das raisonnirt, was die Nat.-Z. geschrieben und gefordert.— Eine „freie Schule" verlangen — bemüht sich die Kr.- Z. auseinanderzusetzen — heißt nichts Anderes als „gar keine Schule" haben wollen. Das Begehren einer „freien Schule" sucht sie — o, wie geistreich! — als demagogisch, gotteslästerlich und menschenfeindlich darzustellen. Denn wenn man „Freiheit" für die Schule beansprucht, so will man, daß die Schule sich lossage und frei werde vom Staate, von der Nationalität und von der Kirche. Selbstverständlich verfehlt die Kr.-Z. auch nicht, klar zu machen, was diese drei Dinge (Staat, Nation, Kirche) ihr gelten und bedeuten. Doch Solches hier wiederzugeben, sind wir ebensowenig gewillt, als wir es überhaupt nöthig haben. Der Refrain der ganzen Litanei ist und bleibt, daß „freie Schule" und „gar keine Schule" gleichbedeutend seien. — Um aber das Maaß des Unsinns voll zu machen, müssen sogar die süddeutschen Schuljungen herhalten, welche, wenn bei ihnen einmal der Unterricht ausfällt, zu sagen pflegen: „Heute haben wir freie Schule," — was ja doch, in's Norddeutsche übersetzt, nichts Anderes als ,Heute haben wir keine Schule" bedeutet. — So weit das Abgeschmackte und Lächerliche des Raisonnements, während das Boshafte und Bissige erst zum Schluffe kommt, — so wie in diesem Schlüsse überhaupt erst „des Pudels Kern" sich sehen läßt, so wie dieses Schlusses wegen — wer kann's verkennen? — überhaupt nur der ganze Artikel geschrieben worden. Derselbe endigt nämlich damit, daß — falls die Identität der „freien Schule" mit „gar keiner Schule" nicht klar erwiesen sein sollte 46

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