Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 32 (1868)
- Issue
- Heft 46 (10.11.1868)
- Date
- 1868-11-10
- Page
- Seite 915 (sequence 5)
- Language
- German
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915 zurückgreifen, um ein höheres Prinzip zu constatiren. *) Um seine Ansicht zu stützen, muß der Verf. oft die Ausdrücke der heil. Schrift utrtiren. So behauptet er, daß die Worte liebe deinen Nächsten wie dich selbst (3 Mos. 19, 18.) nur auf die „Volksangehörigen" gehen und so nur verstanden werden könnten, weil sie sonst von der Nation nicht beherzigt worden wären. Nun folgt aber V. 34. „liebe den Fremdling wie dich selbst" und dieser Fremdling war doch kein „Volksangehöriger", uub bei den anderen alten Völkern war ein solches Gebot weder vorhanden noch möglich. Die Culturstufe des Volkes, dem ein solches Gesetz gegeben werden konnte, muß also selbst nach der Ansicht des Vers, keine ganz rohe gewesen sein. Es versteht sich, daß der Verf. diejenigen, welche er bekämpft, nicht überzeugt haben wird, *) Was den vorsinaitischen Theil der heil. Schrift betrifft, so gestatten wir uns hier die betr .Stelle aus dem Artikel über die Todesstrafe im 3. Banv unserer „Israelitischen Religionslehre" herzustellen. „Bei dem ersten Morde, von dem die Schrift berichtet, bei dem Brudermorde Kains an Hebel, wird die That nicht mit dem Tode bestraft, sondern die Reue und die aus dieser sich ergebende Flüchtigkeit (Verbannung) als Abbüßung genügt, um das Verbrechen principiell zu sühnen, und der wird für schuldhast und strafbar erklärt, der, etwa aus Blutrache („wer mich findet"), Kain tödten würde (1. Mos. 4, 12—15). Sobald nach der noachidischen Fluth die menschliche Gesellschaft neu begründet werden soll, wird die Todesstrafe auf den Mord zwar ausgesprochen, aber, wie der Zusammenhang lehrt, doch nur noch faeultativ. Es wird nämlich daselbst erklärt, daß der Mensch nach freiem Belieben und in Unverantwortlichkeit über Pflanzen und Thiere verfügen und sie verwenden kann, und zwar jene unbedingt, diese jedoch mit der Ausnahme, Fleisch von noch lebenden Thieren und das Blut nicht zu verzehren. Dagegen für die Tödtung eines Menschen, weil dieser „im Ebenbilde Gottes" geschaffen, ist Thier wie Mensch verantwortlich, und wird Gott das Leben eines Menschen von Thier und Menschen „fordern," deshalb darf „das Blut dessen, der Menschenblut vergossen, durch Menschen vergossen werden." (1 Mos. 9, 1—6.) Gewöhnlich wird nämlich iz LÄ^„foll vergossen werden" übersetzt, allein, wie der Zusammenhang lehrt, unrichtig, um so mehr, da ja sonst auch der unvorsätzliche Mörder getödtet werden dürfte, und somit die bei allen alten Völkern gewöhnliche Blutrache, die ohne Berücksichtigung des Motivs Jeden, der am Tode eines Menschen schuld ist, vom nächsten Verwandten des Getödteten tödten ließ, sanctionirt wäre. Vielmehr will Gott das Leben des Getödteten vom Thäter „fordern" d. h. nach Recht strafen, und dazu kann auch der Mensch unter Umständen Werkzeug sein." Und s. w. denn für diese ist die Frage: nimmst du die Autorität der Bibel an oder nicht? Der Verf. verwirft diese Autorität, und gehört also zu denen, welche jene als principielle Widersacher ansehen. Unter den rationellen Gründen für die Abschaffung der Todesstrafe führt der Verf. auch an, daß der Mörder „dem Staate, dem er ein brauchbares Mitglied geraubt, in seiner Person einen brauchbaren Bürger, wie er ehedem nicht war, w jeder zu geben eine Möglichkeit hätte," wenn er leben bliebe. — - Bon Bre slau wird eine Anzeige versandt, welche die Fortsetzung der Fr ankel'schen Monatsschrift durch Di-. Grätz vom 1. Jan. 1869 an verkündet. Daß materiell manches Gute unter dieser Redaction von gedachter Zeitschrift auch fernerhin erwartet werden könne, brauchen wir nicht zu bemerken. Jndeß stellen sehr einseitige Urtheile, die schon in gedachtem Circulair ausgesprochen werden, kein günstiges Prognostikon für Geist und Auffassung, die in ihr herrschen werden. — Bonn, im November. Marcus Aurelius Antoninus als Freund und Zeitgenosse des R. Jehuda ha- Nassi; von Dr. Arnold Bodek; Leipzig 1868. Der Kaiser Antoninus, der FreundMabbi's und der Juden, im allgemeinen, spielt im Midrasch und in den verwandten Werken bekanntlich eine bedeutende Rolle und wird hier mit großer Gunst, ja wahrer Pietät behandelt und geschildert. Trotzdem sind bisher die Geschichtsschreiber noch nicht darüber einig geworden, welcher römische Kaiser eigentlich jener vielgepriesene Antoninus ben Asverus gewesen sei. Jost erklärt ihn für Caracalla, S. L. Rapoport für M. Aurelius Antoninus Philosophus, S. Cassel für Heliogabal, Grätz für Alexander Severus, indem er seinen Freund Rabbi ziemlich willkürlich für den jüngern Rabbi, den Enkel des ältern hält, Z. Frankel endlich für L. Berus. Hr. Bodek legt nun dar, daß der ältere Rabbi im Jahre 125 geboren und Ende 192 gestorben sei und das Patriarchat im Jahre 164 übernommen habe. Ohne besonders in Bezug auf das Geburtsjahr dem Verf. unbedingt zustimmen zu wollen, halten wir seine Beweisführung im Ganzen für gelungen; Rabbi ist demnach ein Zeitgenosse der älteren Antoniue gewesen. Unterdessen kann nach äußeren und psychologischen Merkmalen der Freund Rabbi's nur Antoninus Philosophus gewesen sein, welcher — trotz seiner politischen Hinneigung zum konservativen Heidenthume — in seinem Buche „An mich selbste ein glän-