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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1868-11-10 · Heft 46 (10.11.1868) · p. Seite 914

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
32 (1868)
Issue
Heft 46 (10.11.1868)
Date
1868-11-10
Page
Seite 914 (sequence 4)
Language
German
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914 ten Staaten getreten und hat sich auf die Höhe des modernen Staats- und Völkerlebens geschwungen. — Ganz anders aber sah es an der östlichen Grenze des Kaiserstaates aus, und in Rumänien gingen Dinge vor, und zwar durch unselige Maßnahmen und Aufreizungen der Regierung selbst, Dinge, welche an die finsterste Zeit des Mittelalters erinnern, und in unserer Epoche für unmöglich gehalten wurden. Sie sind noch zu neuen Datums, als daß wir sie zu schildern brauchten. Daß alle Verwendungen der Großmächte, unter deren Schutz Rumänien erstanden, nur geringe Einwirkung übten, erwiesen die jüngsten Vorgänge in Galacz. — Diesen gegenüber zeigte Spanien, dieser bis jetzt obskuranteste Staat, in welchem die Asche der Scheiterhaufen noch kaum verweht ist, durch die Proklamirung der Cultusfreiheit eine abermalige Offenbarung des Zeitgeistes, das ist der Hunanität und Gerechtigkeit. Haben wir auch erst die weitere Verwirklichung zu erwarten, so ist doch jene Verkündigung schon eine der bedeutsamsten Thatsachen. — Im Uebrigen giebt es noch zu kämpfen genug. That sich doch selbst in Nordamerika bei der bevorstehenden Präsidentenwahl, zu welcher von allen freisinnigen Elementen der General Grant in Aussicht genommen worden, eine Episode aus dem Leben des Letzteren kund, in welcher er durch eine Ordre die Juden auf eine höchst unbillige und schimpstiche Weise mit der Entfernung aus der, von seinem Heere occupirten Landschaft bedrohte. Unsere Glaubensbrüder in der Union geriethen dadurch in große Beunruhigung. Grant befolgte vor seiner Wahl das wenig mannhafte und in einem freien Staate sehr auffällige System der Schweigsamkeit und erließ, wie die öffentlichen Blätter mittheilen, ein bezügliches Entschuldigungsschreiben an einen jüdischen Advokaten zu Washington, welches jedoch vor der Wahl nicht publizir^ werden solle, damit dies nicht den Anschein habe, als wolle er sich vor der Wahl insinuiren, eine Zurückhaltung, die wenig Befriedigendes in sich trägt. — Wenn nun auch die Juden in Polen unter dem jetzigen System viel zu leiden haben, und ihnen die russische Sprache ebenso wie den Polen aufgedrängt werden soll, so haben sie sich im Grunde hierüber doch weniger zu beklagen, da das Polnische ihnen nicht den Werth eines wirklich nationalen Elementes hat. Ihre Volkssprache ist geschichtlich ein jüdisch-deutscher Dialekt, dessen Aufgeben kein geistiges Opfer für sie in sich schließt. Es liegt ihnen also nur die Schwierigkeit ob, neben diesem corrumpirten Dialekte und der polnischen Sprache, auch noch eine dritte, die russische zu erlernen. Mehr haben die russischen Juden unter dem Fanatismus des ausschließlichen Moskowiterthums ititl) der griechischen Kirche zu leiden, die ihnen denselben Haß wie den Polen und Deutschen entgegenbringen, von denen die ersteren der katholischen, die letzteren der evangelischen Kirche angehören. Es ist kein Trost, .daß diesen beiden jetzt vergolten werde, was sie an Unduldsamkeit gegen die Juden geübt. Die Verhältnisse der russischen Juden liegen daher jetzt sehr verworren, so daß sich ein klares Urtheil kaum daraus ziehen läßt. — In Preußen würde sich eine Aenderung des bisherigen Systems gegen die Juden, nämlich betreffs der Ausschließung von den meisten Staatsämtern, besonders dem Richter- und Lehramte, aus einer geringen Zahl von Ausnahmefällen kaum entnehmen lassen. Hat sich doch selbst in Dänemark jüngst gezeigt, daß die gesetzliche Befähigung der Juden zürn Richteramte noch als fraglich behandelt werde. In Schweden aber will die völlige Gleichberechtigung noch immer nicht vorwärts kommen, während wir aus der Türkei mit Befriedigung zu verzeichnen hatten, daß bei der Bildung eiues obersten Staatsrathes einige Stellen desselben für Juden bestimmt wurden. Literarischer Wochenbericht. Bonn, 1. November. „Die Bibel und die Todesstrafe vom kritisch-historischen Standpunkte aus betrachtet von Dr. K. Köhler. (Leipzig, Pardubitz.)" Der Verfasser will Diejenigen widerlegen, welche sich der Abschaffung der Todesstrafe entgegen stellen, indem sie sich auf die Autorität der heil. Schrift stützen. Zu diesem Behufe zerreißt er die mosaische Gesetzgebung in drei Stufen: die sinaitische, die israelitische und die judäische Gesetzgebung, und erkennt zwar in diesen eine Entwickelung, hält sie aber alle drei für den Ausdruck dreier noch rohen Culturstufen. Eine scharfe und sorgfältige kritische Prüfung würde sicherlich die Unhaltbarkeit jener Ansicht Nachweisen; bekanntlich nehmen andere Kritiker z. B. die ausführlichen Priester- und Opfergesetze im 3. und 4. Buche für eine spätere Gesetzgebung als das 5. Buch an, und finden Gründe dafür. Muß doch auch der Verf. sowohl für die Todesstrafe als für die Vielweiberei sogar zum vorsinaitischeu Theile der Thora

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