Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 32 (1868)
- Issue
- Heft 45 (3.11.1868)
- Date
- 1868-11-03
- Page
- Seite 898 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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808 „Die an Mitteln sehr beschränkte, kleine Gemeinde zu Gütersloh hat nunmehr ein recht hübsches Gotteshaus, in dessen Innerem der Besucher sich gleich zur Andacht heimisch findet. Die Wände, in schlichter Thonfarbe, tragen an passenden Stellen Bibelsprüche, sinnreich gewählt durch Herrn Lehrer Rüben, welche in schmuckvollen Feldern kunstreich gemalt durch ihre schöne Schattirung aus ihren Feldern hervorzutreten scheinen, so daß man sagen muß, dieses Gotteshauses schönste und kunstreiche Zierde ist das Gotteswort."— Referent wirft dabei die Frage auf: in welcher Weise sollen wohl die Synagogen in ihrem Innern am angemessensten ausgeschmückt werden, da sich hierin die sonderbarsten Verschiedenheiten, oft Willkür und Laune kundthun? Diese Frage ist allerdings nicht unwichtig, und würden wir wünschen, daß eine kundige und erfahrene Feder, welche die Verschiedenheit, sotvohl des Styls, als der Mittel und Oertlichkeit, nicht aus den Augen ließe, sich einmal hierüber gründlich ausließe. Schwerfens, (Pr. Posen» 19. Oct. (Privatmitth.j Ich habe Ihnen heute Erfreuliches aus unserer Gemeinde zu berichten, das ebenso das einträchtige Stre ben in ihr erweist, wie für ihre Zukunft eine segensreiche Entwickelung verspricht. Seit dem Abgänge des Rabbiners vr. Joel nach Krotoschin war unsere Kanzel verwaist. In diesen Tagen wurde nun durch einstimmigen Beschluß ^unseres Vorstandes und unserer Repräsentanz Herr vr. Plaut aus Fulda zum Prediger, Dirigenten und ersten Lehrer unserer dreiklassigen Gemeindeschule gewählt, nachdem dieser an den verflossenen Festen' durch seine Predigten alle Zuhörer begeistert und hingerissen hatte. Am 25. dieses wird seine feierliche Einholung vom Bahnhofe in Posen stattfinden. Durch freiwillige Beiträge der Gemeindemitglieder ist seine Amtswohnung schön möblirt und eingerichtet worden. — Zugleich ist hier eine öffentliche jüdische Töchterschule — meines Wissens die dritte in unserer Provinz — errichtet worden, an welche Frl. Aarons aus Güstrow berufen worden, die sich als Lehrerin des besten Rufes erfreut. Der Schulinspector, Herr Pastor Thönert, welcher von jeher sein warmes Interesse für das Wohl unserer Jugend an den Tag gelegt hat, hat die Lehrerin mit einer würdevollen Ansprache in ihr Amt eingeführt. Möge die Gemeinde die glücklichsten Erfolge aus so schöner Saat viele Jahrzehnde hindurch ziehen! Bad Ems, im October. (Privatmitth.) Herr Mayer Heymann, Geschäftsführer einer Goldwaarenhandlung während der hiesigen Saison, wurde in einer Untersuchungssache als Zeuge nach dem Kreisgerichtc zu Limburg auf den 17. v. M-, also gerade auf den israelitischen Neujahrstag vorgeladen. Das hiesige Bezirks-Rabbinat ertheilte ihm darum die Bescheinigung, daß an diesem hohen Bußfeste der Israelit keinen Eid leisten dürfe, und überhaupt nicht vor Gericht erscheinen solle. Dessen ungeachtet beharrte der König!. Staatsanwalt — unter Androhung von 15 Thaler Strafe — auf der Vorladung. Darauf hin überlieferte der hiesige Bezirksrabbiner dem Vorgeladenen den vom vormaligen Nassauischen Staatsministerium genehmigten Entwurf „über die Eidesleistung der Israeliten," wonach kein Israelit an den israel. Sabbath-, Fest- und Fasttagen zur Eidesleistung angehalten werden dürfe, damit solches dem betreffenden Kreisgerichte zeitlich vorgelegt werde. Herr Hehmann erschien demzufolge nicht zur Verhandlung am israel. Neujahrstage; und obgleich der erwähnte Staatsanwalt deßhalb eine Strafe von 15 Thalern beantragt hatte, nahm der Gerichtshof dennoch das Ausbleiben des H. an diesem Tage als gerechtfertigt an. Wir hielten diesen Vorfall für wichtig genug, um ihn in diesem weitverbreiteten Blatte mitzutheilen; weil die getroffene Entscheidung — wie dies der officiöse Bericht über die dießfällige Verhandlung anerkennt — für die Zukunft maßgebend ist. Wie könnte auch eine vernünftige Gesetzgebung Jemanden zu einer religiösen Handlung — was doch der Eid sicherlich ist — zwingen wollen, um darauf die richterliche Entscheidung zu basiren; indeß man hierdurch die betreffende Person zugleich im Voraus von, ihren religiösen Grundsätzen abtrünnig macht. Donaufürstenthümer. Bukarest, 17. Okt. Während der Israelitulu Romarm immer noch die Gerechtigkeit der Regierung und die Milde und Duldsamkeit des rumänischen Volkes anruft, dringt das Echo Danubien auf Besserung der