Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 32 (1868)
- Issue
- Heft 45 (3.11.1868)
- Date
- 1868-11-03
- Page
- Seite 897 (sequence 7)
- Language
- German
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897 dom Lehramte lediglich nach dem jetzt noch herrschenden System ferngehalten werden, sieht die Wichtigkeit der obigen Bestrebungen ein, noch dazu da der Lehrermangel immer fühlbarer wird. Mögen daher unsere Glaubensgenossen in Berlin einen lebhaften Antheil daran nehmen! Bonn, 16. Ocrober. (Privatmitth.) Wenn irgend einer von den Beschwerdepunkten, an denen wir Juden in Preußen noch immer keinen Mangel haben, in der bevorstehenden Session des Abgeordnetenhauses zur Sprache gebracht zu werden verdient, so ist dies der §. 7 des „Reglement für die Prüfungen der Candidaten des höheren Schul-Amts pro facultate docendi sowie über die Colloquia pro rectoratu und die Ableistung des Probejahres vom 12. Decbr. 1866, 21.Fbr. und 30. März 1867." Dieser Paragraph lautet wörtlich: „Jüdische Schulamtscandidaten, welche sich über ihre Befähigung zum höheren Lehramt das Zeugniß einer wissenschaftlichen Prüfungscommission zu erwerben wünschen, können unter den vorschriftsmäßigen Bedingungen zugelassen werden. Es ist ihnen aber zu eröffnen, daß sie durch Ablegung der Prüfung einen Anspruch auf Zulassung zum Probejahr oder auf Anstellung im Lehrfache an den dem christlichen Bekenntnisse angehörigen öffentlichen höheren Lehranstalten der Monarchie nicht erwerben. Die Religionslehre wird bei jüdischen Examinanden nicht in den Kreis der Prüfungsgegenstände gezogen." Es ist dies sehr klar, um so mehr, da man weiß, daß der gegenwärtige Unterrichtsminister unter „christlichen Lehranstalten" alle bestehenden öffentlichen Schulen begreift, und neu zu gründende confessionslose Schulen bis jetzt nicht bestätigt. Wir brauchen hier nicht erst zu beweisen, wie dies mit der klaren Bestimmung der Verfassung im Widerspruche steht, und alle die Gründe zu erörtern, welche in schlagendster Weise für die Beseitigung dieses Systems sprechen. Wir wollen nur noch einmal hervorheben, wie das Verfahren des Hrn. Ministers selbst gegen den §. 2 des Judengesetzes vom 23. Juli 1847 verstößt, in welchem es heißt: „An Kunst-, Gewerbe-, Handels- und Navigationsschulen können Juden als Lehrer zugelassen werden. Außerdem bleibt die Anstellung der Juden als Lehrer auf jüdische Unterrichtsanstalten beschränkt." Der Schlußsatz zeigt, daß der erste Passus die nichtjüdischen Lehranstalten betrifft. Unter Gewerbe- und Handelsschulen sind aber nichts anderes als die Realschulen zu verstehen, wie z. B. die Magdeburger „Höhere Handels- und Gewerbeschule" — an der auch früher ein Jude als Lehrer angestellt war — jetzt eine „Realschule l. Classe" heißt, an welcher also der der Herr Minister vorkommenden Falls keinen Juden beschäftigen will. Doch wollen wir. auch nicht unterlassen, darauf hinzuweisen, wie weit in diesem Punkte jetzt Oesterreich unserem Preußen voraufgeschritten, in dessen neuem Schulgesetze die Anstellung von Lehrern auch jüdischer Confession an allen Universitäten und Schulen außer der confessionellen Volksschule ausdrücklich ausgesprochen ist. Wie ernst es mit dieser Bestimmung gemeint ist, kann man daraus ersehen, daß ein entgegenstehender Beschluß des tiroler Landtages soeben von der Regierung als ungültig zurückgewiesen ist. Wir wissen sehr wohl, daß eine desfallsige Resolution unseres Abgeordnetenhauses diese, nicht bloß für die Juden, sondern auch oft genug für jene Lehranstalten selbst nachtheilige Beschwerde nicht sogleich beseitigen werde; die Erfahrung hat aber gelehrt, daß wie kein Baum auf einen Axthieb fällt, immer wiederholtes Drängen doch zuletzt zum Ziele führt. Bonn, im October. (Privatmitth.) Wie wir schon wiederholt bemerkt haben, ist es uns nicht möglich, die ausführlichen Beschreibungen von Synagogenweihen, die uns zukommen, in d. Bl. zu geben. Wir müssen uns begnügen, kurze Notizen darüber mitzutheilen. Am 11. September wurde die in glänzender Weise renovirte Synagoge zu Offen b ach a. Main wieder geweiht. Die würdige und eindrucksvolle Predigt wurde vom Rabb. Dr. Formstecher gehalten, welcher die Freude hatte, hervorheben zu können, daß sich besonders die Jugend an der Ausschmückung des Gotteshauses durch Vereinigung freiwilliger Gaben betheiligt hat. — Zu Gütersloh in Westfalen wurde am Tage vor dem Neujahrsfeste ebenfalls eine schön renovirte Synagoge durch feierliche Weihe ihrer Bestimmung wieder übergeben. Die Feier wurde vollzogen und mit einer Festrede begleitet durch den verdienstvollen Lehrer Rüben. Der Berichterstatter bemerkt: