Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 32 (1868)
- Issue
- Heft 44 (27.10.1868)
- Date
- 1868-10-27
- Page
- Seite 882 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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882 Wir hegen gar keine besonders großen Hoffnungen bezüglich des praktischen Nutzens der Gleichberechtigung; so ist uns fetzt in den Statuten mehrer Städte eine bestimmte Zahl von Vertretern zugesichcrt, welche sich sogar vermindern könnte; aber tvir »vollen den Grundsatz der Freiheit ausgesprochen ivisscn. Was cs vollends für einen Sinn haben kann, keinen Juden zuin Bürgermeistcrainte zuzulasscn, ist gar nicht zu begreifen, da er doch Bezirksvorsteher werden kann. «Heiterkeit.) Redner fände vielleicht auch an dem vorliegenden Projecte Manches zu ändern, aber er »vill gar nicht davon sprechen, um nur den angestrebten Grundsatz schnell anerkannt zu sehen. (Anhaltender Beifall.) Es »vird nun die Debatte geschlossen; als Generalredncr für die Vorlage tritt Wenzhk auf, rvelchcn es freut, zu sehen, daß der Grundsatz der Gleichberechtigung, für welchen er schon seit Jahren eingetreten ist, nach und nach immer mehr Anhänger gewinnt, und heute schon der Sieg desselben zu erwarten ist. Krzecz un oivicz als Geueralredncr der Gegenpartei hat sich einen neuen, ganz finnigen Verschleppungskniff alisgeoacht. Er »vill nämlich vorerst die Vermögens-Streitigkeiten der jüdischen und christlichen Gemeinden durch eigens zu constituirende Schiedsgerichte beigelegt und dann die Gleichberechtigung ertheilt wissen, damit die Juden nicht vorzeitig in den Besitz «oder Mitbesitz) eines streitigen Vermögens gelangen. Smolka als Schlußredner »vehrt diese Insinuation, durch »velche die Lösung einer Frage, »velche nach seiner Anschauung fast der int Jahre 1848 erfolgten Aufhebung des Untcrthan -Verbandes an Wichtigkeit gleichkommt, vielleicht auf ein Menschenalter und mehr verschleppt werden kön»ite, energisch ab. Nachdem noch der Regierungs-Eommissär, Statthaltereirath Bartmanski, erklärt hatte, daß die Regierung, weit entfernt, die Vorlage zu mißbilligen «sogar diese Möglichkeit wurde von den sonst in dieser Richtung nicht sehr rücksichtsvollen Gegnern angedeutm, derselben gern und willig znstimme, erhebt sich Graf Goluchoivski und plaidirt unter gespannter Aufniertsamkeit des Hauses in einer kurzen Ansprache für die m> blooAnnahme der Vorlage, wodnrch dem Abgeordneten Krzeczunowicz die Gelegenheit zur Anbringung seines beabsichtigten Verschleppungs-Amendements abgeschilitten ist. Unter donnernden Beifallsbezcugungen des Hauses und der Galerien erheben sich fast alle Abgeordneten für diesen Antrag; nur ein Theil der ruthenischcn Partei, so viel ich auf einen flüchtigen Blick bemerken konnte, bleibt sitzen. Es folgt sofort die dritte Lesung und dann der Schluß der Sitzung.- In Krakau fand am 9. October eine Gcmeinderathssitzung Statt, in »velcher über die von den Juden der Stadt Krakau noch iinmer zu zahlende Kameralsteuer verhandelt wurde. Ueber diesen Gegenstand sind zwei Anträge vorhanden. Die Majorität beantragt durch ihren Berichterstatter Uv. Warschauer Folgendes: „Die Repräsentanz der ersten autonomen Geineindc, die mit ihrem Beispiele allen polnischen voranleuchtet, »vill die letzten Reste der mittelalterlichcn Einrichtungen, die weder mit der Billigkeit und Gerechtigkeit, noch init dem Fortschritte der Zeit und der Bildung übcreinstimmen, entfernen und beschließt: die Cameralsteuer aus dem Budget der Stadt zu streichen." Die Minorität des Ausschusses hingegen beantragt durch ihren Berichterstatter Vv. Rhdzowski: „Der Gemeinderath möge beschließen, daß es den Juden z»var frcistehe, betreffs der Aufhebung der Cameralsteuer die geeigneten Schritte zu thun, daß sic aber verpflichtet seien, die noch rückständige Summe per 21,222 fl. 70 kr. Oe. W. zu bezahlen." Nach vielen für und gegen den Antrag der Majorität gehaltenen Reden, von welchen die der Herren Vv. Warschauer und Vv. Oettinger »vegcn ihrer eingehenden historischen Beleuchtung der Entstehungsiveise dieser Steiwr besonders zu beinerkcn sind, wurde der Antrag der Majorität mit allen gegen drei Stimmen angenommen.- Aus Wien schreibt man: Beim hiesigen Magistrat haben sich mehrere Personen aus Ungarn gemeldet, »velche vom Christenthum tvieder zu ihrem früheren Glaubensbekenntnisse, zur mosaischen Religion, zurücktreten »vollen. Der Magistrat hielt sich nicht flir berechtigt, Ucbertritte von „Jenseits" einzuleiten, und über seinen Antrag hat die k. k. Statthalterei auch entschieden, daß die hierauf bezüglichen Gesetze nur für die vom Reichsrathe vertretenen Länder Giltigkeit haben, und folgerichtig vom Wiener Magistrate für Heimathsberechtigte aus Ungarn u. s. w. diesfalls keine gesctzinäßigc Amtshandlung vorgenommen werden könne. — Die wiener „Gerichtshalle" vom 24. Sept. regt eine vom allgemeinen Rechtsstandpunkte, speciell aber für einen großen Theil der israelitischen Bewoh-