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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1868-10-27 · Heft 44 (27.10.1868) · p. Seite 881

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
32 (1868)
Issue
Heft 44 (27.10.1868)
Date
1868-10-27
Page
Seite 881 (sequence 11)
Language
German
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881 Special-Bestimmungen ergänzte Vorlage des Verfassungs-Ausschusses, betreffend die unbedingte Wahlfähigkeit der Juden in den Gemeinden. Die Special-Bestimmungen beziehen sich auf den Ergänzungsmodus der christlichen Section des Gemeinderathes, falls dieselbe nicht ursprünglich zahlreich genug sein sollte, um die speciell christlichen (Kirchenu. dgl.) Angelegenheiten zu verwalten. Außerdem ist dem betreffenden Gesetze eine Resolution angeschlossen, wodurch die Regierung aufgefordert wird, die nölhigen Einleitungen zur Beseitigung aller bestehenden, den Juden eine Sonderstellung anweisenden Gesetze und Verordnungen zu treffen. Smolka unterstützt die Vorlage in einer längeren Rede, welche sich jedoch zumeist in historischen Rückblicken auf die Lage der Juden in dem alten Polenreiche bewegt. Er sieht schließlich in der Gleichberechtigung der Juden ein heiliges Vermächtniß des letzten polnischen Reichstages, dessen diesfällige Beschlüsse in Folge der Theilung des Reiches nicht zur Ausführung kamen. Gegen die Vorlage sind außer dem edlen armenischen Dioskurenpaar Torosiewicz und Krzeczunowicz noch eingeschrieben: Gn iew osz, welcher die gemachten Zusätze für überflüssig hält, und die Bauern Makowicz, Papczuk und Kowbasiuk, welche principiell gegen die Gleichberechtigung sind. Dafür Hönigsmann, Skrzhnski, Haller und Dubs. Torosiewicz erwirbt sich diesmal wenigstens das Eine Verdienst, kurz zu sein; er meint, die Juden müßten sich erst die Gleichberechtigung in der öffentlichen Meinung erkämpfen, bevor sie solche in der Gesetzgebung beanspruchen können. Hönigsmann widerlegt in einer gehaltvollen anderthalbstündigen Rede alle früher und jetzt im Landtage vorgebrachten Einwendungen. Er fragt, wie man über den Separatismus der Juden klagen könne, da man denselben doch zwangsweise aufrecht erhalte. Die Behauptung aber, daß sich seit dem Jahre 1848 gar nichts in dieser Beziehung geändert habe, sei unwahr, wie man sich überzeugen könne, wenn man auch nur die Gespräche der Kinder auf der Gasse anhöre. (Rufe: Richtig!) Er fragt ferner, ob es wohl einen guten Eindruck machen und der angestrebten Verschmelzung förderlich kein könne, wenn man die Juden fort und fort gewöhne, die Verbesserung ihrer Lage nur von Wien aus zu erwarten. Im Einzelnen werfe man den Juden als Besonderheiten vor: l. die Verschiedenheit in Tracht und Sitte, 2. die Verschiedenheit des Dialektes, 3. die Beschäftigung mit dem Handel allein. Alle diese drei Besonderheiten wurden ihnen aber im Laufe der Zeit aufgezwungen, die erste durch ausdrückliche Gesetze die zweite durch vorgeschriebene Absonderung, die dritte dadurch, daß sie ihr Vermögen stets beweglich erhalten mußten, um vor den steten Verfolgungen fliehen zu können. Der Vorwurf, daß sich die Juden vom Militairdienste entziehen, werde einfach durch die in der österreichischen Armee dienende Zahl von 12,000 Juden widerlegt, und wenn die Juden sich zu diesem Dienste eben nicht drängen, so ist der Grund der, daß sie nicht wie ihre christlichen Collegcn den Marschallstab in der Patrontasche tragen, sondern es selten weiter bringen als bis zum Feldwebel. (Beifall.) Torosiewicz habe angeführt, es sei anderswo leichter gewesen, die Juden zu emancipiren, wo sie ein Tausendstel der Bevölkerung bilden, als hier, wo sie ein Fünftel, richtiger ein Zehntel, ausmachen. Aber dadurch werde das Unrecht nur um so größer; und habe sich dieses Element unter den ungünstigsten Umständen seine Stellung gewahrt, so wäre es thöricht, dasselbe jetzt zurückzustoßen. (Beifall.) Herr Krzeczunowicz hat einen neuen Zankapfel erfunden, indem er als Mitglied der im Jahre 1848 niedergesetzten Commission zur Ausarbeitung eines provisorischen Statutes für die Stadt Lemberg das Vermögen der Gesammtgemeinde, z. B. die Propination, zu einem ausschließlich christlichen stempeln wollte, während doch nur die Verwaltung derselben bis 1848 ausschließlich in christlichen Händen ruhte, weil eben die Juden zu Gemeinde- Aemtern nicht zugelassen wurden. Daher schlich sich die Fixirung einer beschränkten Zahl von jüdischen Gemeinderaths-Mitgliedern zunächst in das provisorische Lemberger Statut vom Jahre 1849 ein und dieses Beispiel fand willige Nachahmung im ganzen Lande. Andere Abgeordnete haben wieder eine große Furcht vor den sogenannten „Kahalen" gezeigt, welche angeblich sogar einen Bannfluch erlassen können. Diese Besorgnisse entspringen nur ans Unkenntniß der Verhältnisse; ein „Kahal" ist nichts als ein Cultusvorstand, eine Art Kirchen-Comitü. Ich bin selbst Mitglied des Lemberger „Kahals" und zweifle, ob sich Jemand vor meinem Bannflüche sehr fürchten würde. «Heiterkeit.) 44*

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