Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 32 (1868)
- Issue
- Heft 44 (27.10.1868)
- Date
- 1868-10-27
- Page
- Seite 883 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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883 ner Galiziens interessante Frage an, die nämlich: eb Urkunden, welche in hebräischer oder sogenannter jüdischer Sprache oder Schrift ausgestellt sind, der Ltempelpflicht unterliegen. Seltsamerweise beantworten die Finanzbeherden in flagrantem Widerspruche mit den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen die Frage bejahend, obwohl derlei Urkunden beide Bedingungen der Stcinpelpflichtigkeit — der Charakter einer Rechtsurktinde und die Bestiininung derselben zu Beweiszwecken — vollständig abgehen. Sie haben diese zwei Bedingungen nicht, weil das Hofdecret vom 22. Oktober 1804 noch zu Recht besteht, wonach „jedes in der hebräischen oder auch nur mit hebräischen und jüdischen Buchstaben geschriebene Rechts-Instrument für ungiltig und nichtig angesehen wird." Wollte man «-eine solche in allen Fällen ungiltige und beweislose Urkunde der Stempelpflicht unterziehen, dann käme man folgerichtig dazu, auch eine Schuldurkunde, welcher die Unterschrift des Schuldners fehlt und die daher noch kein Rechts-Instrument ist, oder gar Rechtsgeschäfte, welche vom Gesetze ausdrücklich als ungiltig erklärt werden, zu besteuern. «In Preußen war noch durch das Gesetz vom 24. Juli >847 allen Urkunden in hebräischer oder jüdischdeutscher Schrift die Rechtsgiltigkeit abgesprochen. Auf Grund der Verfassung entschied aber das Obertribunal, daß diese gesetzliche Beschränkung erloschen und jede derartige Urkunde ebeitso giltig sei, loie in jeder andern Sprache und Schrift. Erst hiermit trat die respective Stempelpflicht wieder ein. Die österreichischen Juden hätten also die Giltigkeit jenes Hofdecrets von 1804 auf Grund der jetzigen Verfassung zu bestreiten. Redakt.) Anzeigen. Die hiesige Cantor- und Schächterstelle, welche 200 Thlr. festes Gehalt, freie Wohnung und circa 200 Thlr. Nebmeinkommen bringt, wird zum 1. Januar 1869 vacant. Bewerber wollen sich unter Einreichung ihrer Zeugnisse au den Unterzeichneten wenden. Durch Ertheilung von Religionsunterricht kann das Nebeneinkonunen noch vermehrt werden. Reisegebühren werden nicht erstattet. Schönlanke, den 21. October 1868. Der Vorstand. I. S. Salzburg. , Zu kommenden Ostern findet ein Religionslehrer gleich;, auch Schächter und Borbeter in hies. Gemeinde eine Stelle. Jährl. fixes Gehalt 150 Thlr. nebst freien Tisch, Wohnung u. s. w. Reflectirende wollen, unter Einsendung ihrer Zeugnisse, sich an den Unterzeichneten wenden. Dömitz, Mecklenb. Schwerin, im Oct. 1868. Joel Wolffenstein. An unserer Gemeindeschule wird zum 1. Januar 1860. — der Antritt kann auch früher erfolgen —die zweite mit einem jährlichen Gehalt von 250 Thlr. verbundene Lehrerstelle vacant. Gefordert wird ein gründlicher Unterricht in den Elementargegenständen und im Hebräischen und wollen sich Bewerber au den Unterzeichneten Vorstand wenden. Lublinitz, den 18. Oktober 1868. Der Vorstand der Syuagogen-Gemeinde. Simon Schlesinger, Cultusbeamter in Reichenbach in Schlesien, sucht eine Cantor-, Schächter- und Religionslehrerstelle sofort oder auch zum 1. Januar 1869, mit einem jährlichen Einkommen von 350—400 Thlr. Hierauf reflect. Gemeinden wollen sich direct an den Unterzeichneten wenden. Reichenbach i/Schlesien, den 9. Oct. 1868. Simon Schlesinger, Cultusbeamter. Die Stelle eines jüdischen Cantors, welcher auch zur Leitung des Chorgesauges befähigt ist, soll bei einem Gehalt von 400 Thlr. excl. Nebeneinkommen sogleich besetzt werden. Qualificirende Bewerber wollen sich iu frankirten Briefen an unseren Borsitzeuden, Herrn A. Falk Cohn wenden. Reisekosten werden nicht erstattet. Der Verein der wohlthätigen Freunde zu Posen. In hiesiger Gemeinde wird sofort ein Religionslehrer, Cantor und Schächter gesucht; mit dieser Stelle ist ein fester Gehalt von 110 Thlr. Crt. nebst freier Station und Schechitasporteln verbunden. Qualificirende Bewerber wollen sich unter Einreichung ihrer Zeugnisse beim Unterzeichneten Vorstand melden Mirow in Mecklenburg, den 21. October 1868. Jacoby Heine, Gustav Burgheim. Prediger-, Cantor- und Religions-Lehrer- Gesuch. Am 1. Juli k. Jahres wird die Prediger-, Cantvr- und Religions-Lehrer-Stelle der hiesigen Gemeinde mit einem Gehalt von 500 Thlrn. vacant. Qualificirte, mit guten Zeugnissen versehene Candidaten wollen sich bei dem Unterzeichneten Vorstande melden. Neuß, den 18. October 1868. Der Vorstand der Stznagogen-Gemeinde. Philipp Ostberg.