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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1868-10-27 · Heft 44 (27.10.1868) · p. Seite 877

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
32 (1868)
Issue
Heft 44 (27.10.1868)
Date
1868-10-27
Page
Seite 877 (sequence 7)
Language
German
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-MH 877 ZN schön, und die Entschädigung wird wohl nur eine sehr theilweise, wenn nicht blos verheißene bleiben! Man zieht die Sache in die Länge, um sie allmalig einschlafen zu lassen. Man lese nur folgende weitere Angaben der „Neuen freien Presse": „Die rumänische Regierung hat diesmal den österreichischen Reclamationen mit größerer Bereitwilligkeit Rechnung getragen. Es war aber auch höchste.Zeit. Wie wir Briefen aus Galacz entnehmen, war gegen diese am 3. und an den folgenden Tagen verübten Excesse an: 9. d. noch gar keine Maßregel von Seite der Behörden ergriffen worden. Vierzig Juden waren schwer verwundet, alle Synagogen zerstört, 35 Thoras zerfetzt worden und kein einziger der Uebelthäter war am 9., also sechs Tage nach den stattgehabten Schändlichkeiten, verhaftet, ja die Polizei hatte nicht einmal Nachforschungen nach den in den Synagogen und Privathäusern geraubten Gegenständen für der Mühe werth erachtet. In Galacz ist man der Meinung, daß die Polizei mit den Räubern den Raub getheilt hat. Tolche Behörden zu schützen, ist selbst der Bukarester Regierung nicht möglich, und daraus erklärt sich die vom Minister des Innern, Arion, verfügte Amtsentsetzung des Polizei-Chefs von Galacz. Außer dem österreichischen haben auch die Consuln Frankreichs und Griechenlands zu Gunsten der Juden energische Zieelamationeit erhoben. Es ist aber klar, daß diese stets sich wiederholendenden Scheußlichkeiten nur unter einer durchaus corrupten und verwahrlosten Verwalt mgmöglich sind." Ueber den unglücklichen Gang der Dinge in Rumänien brauchen wir uns ja nicht zu verwundern. Die Regierung Bratiano's selbst hat den Geist der Verfolgung gegen die Juden geweckt, um sich die Gunst Des rmnänischen Pöbels zu verschaffen. Die bedrohliche Entrüstung Europas schreckte sie von diesem Wege zurück. Aber der Pöbel, der den eigentlichen Sinn der Regierung kennt, will nunmehr auf seine Faust das schändliche Spiel weiter treiben und glaubt ungestraft das Unm zu können, was die Regierung ungestraft gethan hat, und was sie, wie die oben gegebene Schilderung des Echo Danub. lehrt, eigentlich noch immer thut, wenn auch nicht in so plumper Weise, wie die gewaltthätigen Vertreibungen waren. Wir. müssen abwarten, wie lange sich die europäischen Mächte in diesen wie in andern Dingen von den Herrn Bratianos hinter das Licht führen lassen.'^) *) Die Areh. isr. fragen uns, woher wir das in Die „Neue fr. Pr." schreibt noch unter dem 14. Oct. „Wir haben gestern die Meldung der „Wiener Abendpost" über den Erfolg der österreichischen Reclamationen aus Anlaß der Galatzer Judenhetze reproducirt. Wie wir hören, lautete die an den General-Consul in Bukarest ergangene Weisung sehr kategorisch. Herr v. Eder wurde vom Auswärtigen Amte beauftragt, von der rumänischen Negierung volle Schadloshaltung dex österreichischen Unterthanen in Galatz zu verlangen und zu erklären, daß, wenn dieser Forderung nicht unverzüglich entsprochen würde, die in Rumänien lebenden - Oesterreicher fortan unter den unmittelbaren Schutz des Kaisers Franz Josepl gestellt werden müssen. Die rasche Nachgiebigkeit, welche die rumänische Negierung hierauf an den Tag legte, die Absetzung der Beamten in Galatz, die Zusicherung der Schadlvshaltuug und die unter Controle des österreichischen Consuls in Galatz eingeleitete Untersuchung, dies Alles zeigt, in welcher Tonart in Bukarest geredet werden muß, wenn man sich Gehör verschaffen will. Uebrigeus haben in Verlad, sechs Stunden von Braila, neue Jndenhetzen stattgefnnden." — Dagegen hat der neue Präfect Lodreano einen sehr vertuschenden Bericht abgestattet. Gegenüber den von Nr. 39 über den Isrnolltulu roinami ausgesprochene Urtheil geschöpft haben? Wir können nichts dagegen haben, wenn die Arcli. dieses Urtheil nicht durch jenes Blatt selbst bestätigt finden, es hat jeder sein eigenes Augenmaß. Aber die Arcli. müssen den Artikel nicht genau angesehen haben, sonst hätten sie erkennen müssen, daß er aus Bukarest selbst, mit Chiffre versehen, gekommen und wohl begründet ist. Es stünde ihnen das Original, aus der Feder eines bewährten Correspoudenten, zu Gebote. Ueberhaupt nehmen die Arcli. isr. eine eigene Stellung uns gegenüber ein. Während sie einerseits uns so viel Vertrauen schenken, daß sie fast in jeder Nummer Artikel uns entlehnen, ohne die Quelle anzugeben, namentlich auch in ihrer Clironiqne de la Qninzaine, also die Verantwortlichkeit für die Richtigkeit auf ihre eigenen Schultern nehmen, drücken sie andererseits Zweifel aus, wo sie am wenigsten am Platze sind. Sie drucken zum Beispiel S. 919 ansznglich unfern Art. aus Mantua ab, ohne Quelle zu nennen, und sagen, sie könnten kein Urtheil abgeben, ehe sie nicht zuverlässigeren Bericht, als Auszüge aus deutschen Blättern, vor sich hätten. In unserm Berichte ist aber ausdrücklich des gedruckten Statutenentwnrfes gedacht und sind aus diesem wörtlich Stellen übersetzt worden. lNr. 39.) Mögen die Arcli. isr. sich dieses Statut auch verschaffen. Die Red. d. A. Z. d. Jud.

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