Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 32 (1868)
- Issue
- Heft 43 (20.10.1868)
- Date
- 1868-10-20
- Page
- Seite 863 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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(Somit ist auch dieser Gegenstand langer Streitigkeiten beseitigt, und die Zahl der in die Gemeinderäthc gewählten Juden nicht ntehr beschränkt. Red. d. A. Z. d. I.) Pest, im Oktober. Die „9k. fr. Pr." schreibt: „In dein Entwürfe deö interconfessionellen Gesetzes für Ungarn prangt an der Spitze die Exklusivität. Die interkonfessionellen Verhältnisse werden nur zwi scheu den „recipirten christlichen" Confessionen geregelt. Dadurch wird der alte Rechtsunterschied zw'ischeu christlichem und jüdischem Bekenntnisse aufrechtcrhalten. Die vier recipirten christlichen Confessionen werden gleichsam als die staatsberechtigten Religionen hingestellt und die jüdische wird auf das Gebiet der Duldung vertviesetl. Freilich sagen die.Freunde des ungarischen Cullnsimnislers, zur Regelung der confessionellen Verhältnisse, welche zwischen den Juden und Christen obwalten, werde ein eigenes Gesetz erlassen lvcrdcn. Ja, bekennt mail sich nicht dadurch gerade zu dem verdantltlltngslverthen Standpunkte der jüdischen Special-Gesetzgebung, welche das unverwüstliche Eigenthunl des Mittelalters und jener Ausgangszeit des Feudalalters lvar, die bis in unsere jüngste Gegenwart so anachronistisch hereinragte? Früher machte man Gesetze über die Judcn-Ehcn, über das NiederlassungSrecht der Juden, über Judenstenern u. s. w. Jetzt macht man in Ungarn interconfessionelle Gesetze für — die Juden. Gewiß die Rauhheit und Schroffheit der alten Gesetzgebung ist in diesent Auswuchs der modernen Gesetzgebungskunst nicht mehr enthalten; aber jette Scheu, jene Absonderung, welche die Juden sorgfältig von den übrigen Classen der Staatsbürger trenill, ist in deniselben festgehalten. Der moderne Staat kennt aber nur Staatsbürger. Er macht nicht mehr Christen- und nicht mehr Judengesetze, sondern Gesetze für die Staatsbürger. Die Negierung kann noch so liberal Vorgehen, soweit es die einzelnen Confessionen betrifft, der innige Zusammenhang des Ganzen, die reine Staatsbürger-Idee, dieses Kriterium des modernen Staates, kommt auf diese Art nun und uimmermchr znnt Ausdrucke." (Wir können diesen Worten nur unsere ganze Beistimmung hinzufügen. Red. d. A. Z. d. I.) Ncu-Verbaöz, im Oktober. (Privatmitth.) Während mau hierzulande das System der ConfessionSjchnle für den Elementar- und Bolksunterricht festhält, geht man daran, die höheren dehranstasteit des konfessionellen Charakters zu entkleiden. Für das nenerrichtete con fess i o ns lo se vierklassige Realgymnasium zu MunkacS ist der Concurü für 5 Professure n o h n e C o n f e s s i o n s u n t e r s ch i e d ausgeschrieben worden. Die Stadtrepräsentanz in Oedcnburg hat beschlossen, vom heurigen Schuljahre an die dortige katholische und evangelische Realschule in eine dreiklas« sige confessionslose zn vereinigen. 8. I!. Fl All kr eich. Bonn, 11. Oktober. (Privatmitth.) Wir erhalten von Seiten der „Alliance isr. univ.li aus Paris folgende Zuschrift, die wir in getreuer Uebersetzung wiedergeben: „Die Correspondenz ans Paris in Rr. 41 enthält einige Bemerkungen betreffs der Mission der Alliance zu den Falascha's. um deren Berichtigung ich Sie ersuche. Herr Joseph Halövi ist der englischen Expedition in Abyssinien nicht gefolgt. Er war hier angekoillmen, bevor er selbst Kenntnis; von ihr erhalten. Er glaubte einen Augenblick, Nutzen ans ihr ziehen zu können, aber die Operationen der Armee führten sie nicht in das Land, das von den Falascha's bewohnt wird. Er mußte sie daher verlassen. Die Kesten dieser Mission sind von der Alliance allein getragen worden, der Board of Deputies wollte nur zu einer Mission nach China beitragen, welche später stattfinden wird. Was die „schönen Phrasen" seines Berichtes an das Cemralcomirö betrifft, so kann ich dafür eintreteu, daß sie gänzlich aus der Redaktion des Herrn Halevi geflossen sind. Ich rechne aus Ihre Unparteilichkeit u. s. w. Der Agent der Gesellschaft E. Z a h." Ol U ß l il lld. Warschau, im Oktober. Ans Polen wird der P. Zunterm 20. September geschrieben: Unsere jüdische Bevölkerung soll, wie eS heißt, nimmehr ganz den Gesetzen unterworfen ivecdeu, denen dieselbe in den russiskyen Gonverneiuents unterliegt. Rach diesen Gesetzen stände Juden nicht frei, irgend eine Pacht staatlicher Einnahmen zu übernehmen, oder Kand zn