Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1868-10-06 · Heft 41 (6.10.1868) · p. Seite 816

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
32 (1868)
Issue
Heft 41 (6.10.1868)
Date
1868-10-06
Page
Seite 816 (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3224737-3226635-3226677--26504-3262049
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

grammar of the hebrew language druckfertig ihm Vorgelegen, verschiedene Partien desselben genau und sorgfältig von ihm geprüft wurden, und er in denselben überall nur das Werk eines Meisters von Fach, eines tiefen Sachkenners und tüchtigen Schulmannes erkannte. Das Werk ist mnfassend und concis, verbindet Gründlichkeit und Ausführlichkeit mit Kürze und Klarheit und ist für Lehrer und Lernende, für den Schulunterricht und das Privatstudium in gleicher Weise ein schätzbares Hilfsmittel, um so schätzbarer, als es das erste seiner Art in englischer Sprache ist und eine Lücke ausfüllt, die auf diesem Gebiete bisher schmerzlich empfunden wurde." — In der Wahl der gegebenen Beispiele ließ sich der Verfasser nicht von der äußern Form, sondern zugleich auch vom Inhalte bestimmen, und suchte interessante, den jugendlichen Geist für das Studium der alten Hebräer gewinnende Sätze, Moral oder die Geschichte der Hebräer betreffende Sentenzen zu bieten. Was uns ganz besonders in dem Buche noch angezogen, sind die Hinweisungen des Verfassers auf den späteren Hebraismus, wie er namentlich in der Sprache der Mischna sich kund giebt. Der Herr Verfasser sagt am Ende seines Vorwortes: „Die beiden Vocabularien enthalten ungefähr 2000 der gebräuchlichsten hebräischen Wörter. Wenn man bedenkt, daß die ganze Anzahl der Grundwörter in dieser Sprache , 1S07 nicht übersteigt, so kann man leicht ermessen, welch' eine große Zahl dieses verhältnißmäßig ist. Es ist daher zu erwarten, daß der fleißig Studirende in wenigen Monaten, nachdem er die hebräischen Übungen und die Chrestomathie bewältigt hat, fähig sein werde, die weniger schwierigen Stellen der Schrift zu lesen und zu verstehen." Nachdem wir dem Werke eine sorgfältige Prüfung zugewandt, können wir diese Erwartung des Hrn. Verfassers, daß in wenigen Monaten der fleißig dieses Buch Studirende die Fertigkeit erlangen dürfte, die leichteren Stellen des alten Testamentes mit Verständniß zu lesen, mit ihm theilen. Druck und Ausstattung des Buches ist vortrefflich. Möchte die große Sorgfalt und Mühe, die der Herr Verfasser diesem Werke zugewandt, durch lebendige Betheiligung des Publikums einigermaßen belohnt werden. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Berlin, im September. «Privatmitth.) Die hiesigen Blätter brachten jüngst wiederholt Andeutungen über Anträge, die bei dem Abgeordnetenhause auf Aufhebung des Judengesetzes vom 23. Juli 1847 gestellt werden sollen. Wir wissen nicht, wer es ist, der einen desfallsigen Antrag einbringen oder eine solche Petition einsenden wird. Aber von den Gemeinden selbst hat er auf wenig Unterstützung zu rechnen und an einen Erfolg glauben wir auch nicht — es sei denn, daß er einen so entsprechenden Entwurf einer neuen Organisation zur Annahme zu bringen vermöchte, daß diese den vorhandenen Wünschen angemessen wäre. In jedem anderen Falle wäre die Aufhebung jenes Gesetzes mehr als schädlich. Es versteht sich von selbst, daß der ganze politische Theil desselben nicht aufgehoben zu werden braucht, weil er längst durch die Verfassung aufgehoben ist, was selbst das gegenwärtige Ministerium ausdrücklich anerkannt hat, wenn es auch für Nichtanstellung von Juden als Richter und Lehrer auch seine besonderen Gründe vorträgt. Es handelt sich also um den Theil, welcher die Civilstandsregister und die Civilehe betrifft, der doch nicht aufgehoben werden könnte, ohne ihn sofort wieder zu ersetzen, und um die Verfassung der jüdischen Gemeinden — und auf diese ist es wohl eigentlich abgesehen. Wir geben zu, daß die Bestimmungen des Gesetzes über diese Verfassung der jüdischen Gemeinden viele Mängel hat, die Abhängigkeit von der Regierung zu groß und zu dehnbar geinacht und einen gewissen Bekenntnißzwang ausübt. Dagegen hat cs eine Gemeindevertretung mit genügenden Vollmachten für die jüd. Gemeinden geschaffen, wie sie zwar in älterer Zeit schon in ihnen bestanden aber längst verschwunden war, so daß die Vorsteher, der Gemeinden ziemlich autokratisch geworden waren. Wie dem auch sei, durch die Aufhebung jenes Gesetzes würden die Gemeinden mit einem Male ihrer Organisation gänzlich beraubt und in eine maßlose Verwirrung gestoßen werden, welche, namentlich in unserer Zeit, sich sehr schwer lösen und den meisten Gemeindeinstituten die größte Gefahr, wenn nicht den Untergang bereiten würde. Es wäre dies gegenwär-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.