Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 32 (1868)
- Issue
- Heft 39 (22.9.1868)
- Date
- 1868-09-22
- Page
- Seite 779 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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779 rumänischen Israeliten gegen die nichtswürdigen Verfolgungen seitens der Bukarester Regierung an die europäischen Mächte gerichtet, haben die Herren Bratiano und ihre Helfershelfer gezwungen, ihre Pläne einstweilen aufzugeben. Jetzt suchen sie nun die Sache feiner anzufangen, indem sie Zwietracht unter den Israeliten Lu erregen bemüht sind. Deshalb wird jetzt in der Officin des bekannten Rosetti, des Redakteurs des wegen seiner Judenfeindschaft berüchtigten Regierungsblattes „Romanul," ein Blatt unter dem Titel „Jsraelitulu Romanu" gedruckt, welches die Versöhnung der Israeliten mit der Regierung predigt. Dieses Journal, welches die Regierung als von den jüngsten Verfolgungen ganz rein darstellt, ist natürlich besonders auf das Ausland berechnet, dem es als unabhängiges, jüdisches Organ erscheinen und den Beweis liefern soll, daß die rumänischen Israeliten mit der Regierung sehr zufrieden seien. Jndeß die Falle ist zu plump, als daß die rumänischen Juden in dieselbe gerathen sollten, und so wird der Jsraelitulu Romanu wohl bald aus Mangel an Theilnahme sein Leben beschließen müssen. Wir aber protestiren dagegen, daß. im Auslande die Tendenzen dieses Blattes mit denjenigen der Israeliten Rumäniens identificirt werden. J. Dänemark. Kopenhagen, im August. (Privatmitth.) Entschuldigen Sic, wenn ich erst jetzt im Stande bin, Ihnen über die bereits von mir erwähnte Adler'sche Interpellation: Ob in der dänischen Gesetzgebung Etwas vorhanden sei, was die Juden als Richter anzustellen verhindere? einiges Detail mitzutheilen. Adler stützte sich insbesondere auf die dänische Constitution, welche besagt: Niemand kann wegen seines Glaubensbekenntnisses des vollen Genusses seiner bürgerlichen und politischen Rechte beraubt werden, oder sich der Erfüllung einer allgemeinen Bürgerpflicht entziehen. Hieraus könne nur gefolgert werden, daß einem Juden kein Amt, das nicht eine wirklich confessionelle Bedeutung habe, wie ein Priesteramt, vorenthalten werden dürfe. Zwar habe das Comite, welches seiner Zeit Bericht über diesen Paragraphen abgestattet, wohl bemerkt, daß es im Augenblicke natürlich wäre, wenn einige Aemter, wie die des Richters, Ministers und Magistrates nur von Bekennern der.Volkskirche bekleidet würden; das Comite habe jedoch hinzugefügt, es sei dies der Entwickelung des Zeitgeistes zu überlassen. Gegenwärtig habe nun Niemand mehr ein Bedenken, daß Juden Minister und Magistratspersonen würden, warum nun nicht auch Richter? Berufe mau sich auf die Analogie im Auslande, so zeigen 'Frankreich, .Holland, England, Hamburg, Baden, daß Juden zu den höchsten Richterämtern gelangten. Man habe auch die Stimmung der Bevölkerung erwähnt, aber hat nicht das Volk in der Hauptstadt, wie in allen Provinzstädten Juden in den Stadtrath gewählt, und im Volksthing (2. Kammer) saßen zwei, im Landsthing (1. Kammer) ein Jude, und wurden nicht bei Constituirung des Handelsgerichtes unter 20 Handelsrichtern 4 Juden ernannt? Demungeachtet wäre seine Interpellation nothwendig, weil in einem bekannten I Falle das Justizministerium sich nicht habe aussprechen wollen, wie weit ein Jude ein Amt übernehmen könne, bei welchem öfter Richterfunktionen vorkämen. — Der Minister in seiner Antwort hegte keinen Zweifel, daß ein Jude Minister und Magistratsperson, sowie auch Richter in einem collegialischen Gerichte werden könne, nicht aber Einzelrichter, „theils weil dies die Bevölkerung nicht gern sehen würde, theils weil es nicht passend sei, daß der Jude dem Christen den Eid abnehme, insbesondere nach dem jetzt bestehenden Formular, wo in der Admonition der Christ bei Meineid mit dem Verlust der ihm durch Jesus Christ werdenden Seligkeit bedroht wird." — Adler entgegnen, daß dieses Argument stichhaltig wäre, wenn der Christ dem Christen, der Jude dem Juden, der Mohammedaner dem Mohammedaner den Eid abnähme. Da aber der Christ allen Andersgläubigen den Eid abnimmt, so falle dies Argrment zu Boden. Er führt auch noch Fälle an, wo Juden im Kriege als Richter fungirten. — Außer Adler nahmen noch F. Barford und der frühere Minister Hofjägermeister Carlsen, beide Führer der streng orthodoxen Partei, an der Debatte gegen den Minister Theil. Für die am Ende der Debatte von Adler und zehn anderen Abgeordneten eingebrachte motivirte Tagesordnung stimmten neun Zehntel der Versammlung, unter Anderen auch der frühere Cultusminister Hall, derselbe, welcher den angeführten Bericht über den citirten Paragraphen der Constitution seiner Zeit abgestattct hatte. Sollte der gegenwärtige Justizminister trotz dieser Abstimmung in der 39