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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1868-09-22 · Heft 39 (22.9.1868) · p. Seite 778

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
32 (1868)
Issue
Heft 39 (22.9.1868)
Date
1868-09-22
Page
Seite 778 (sequence 6)
Language
German
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Prag, im August. Wie man von hier mittheilt, wurde der Communal-Wachmann Joseph Kanturek, welcher wieder zum Judenthume zurückgekehrt ist, sogleich nach dem Bekanntwerden seines Rücktrittes aus dem Verbände der Communalwache entlassen. (!!!) Krakau, im August. (Privatmitth.) Die Prediger-Frage ist bis zur Stunde noch nicht zum Austrag gekommen. Die Statthalterei scheint absichtlich mit der Entscheidung zu zögern, um den streitenden Parteien die Gelegenheit zu bieten, übrr diesen Punkt eine Vereinbarung zu treffen. Aber leider geschieht in dieser Beziehung nichts. Jede der beiden Parteien beharrt auf ihrer Meinung und keine will der anderen die geringste Concession machen. Es handelt sich bekanntlich darum, ob die Großgemeinde verpflichtet ist, neben dem Rabbiner, dessen Charakter bekannt ist und welcher den Tempel für eine Kirche erklärt, die man nicht betreten dürfe, für die Tempel-Besucher resp. die Bessergesinnten in der Gemeinde auch einen Prediger aus dem Gemeindesäckel zu besolden, was selbstverständlich die Reactions-Partei verneint, die sich im günstigsten Falle blos dazu verstehen will, einen Prediger unter dem Titel eines Religionslehrers fürs Gymnasium anzustellen. Hiermit aber will die Fortschrittspartei sich durchaus nicht begnügen, da sie von dem Grundsätze: Gleiche Pflichten, gleiche Rechte ausgehet. Der Prediger Darkiewicz ist indeß hier und predigt abwechselnd Deutsch und Polnisch. Leider hat es derselbe noch nicht verstanden, die Gemüther an sich zu ziehen, und sich so zu sagen populär zu machen, um festen Boden zu gewinnen. Möglich daß Herr Darkiewicz, wegen der Ungewißheit über sein hiesiges Verbleiben, die Zurückgezogenheit Vorsicht. Die Tempelgemeinde entfaltet nicht ullein in der Prediger- Frage, sondern auch in anderen Dingen eine große Thätigkeit, sie restaurirt den Tempel sowohl durch bauliche Ausbesserungen, als durch Umgebung mit einer Mauer, für welchen letzteren Zweck der in Warschau verstorbene Banquier Pletto 600 Rubel hinterließ. Sie richtet ein eigenes Zimmer für ein Beth-Hamidrasch ein und stellt auch eine schöne Laubhütte im Tempelhof aus. Die großen Verdienste um alle diese Dinge erwirbt sich unser verehrter in diesem Jahr neu gewählter Tempelvorsteher David Rappoport, Sohn des gottseligen Prager Rabbi, der weder Geld noch Zeitopfer scheut, um alles aufs prompteste einzurichten. Nicht unerwähnt können wir es bei dieser Gelegenheit lassen, daß der seit einem Jahr hier weilende Cantor Lischer nicht nur durch sein anständiges Benehmen und würdevolles Borbeten, sondern auch durch seine allgemeine und jüdische Bildung eine ehrenwerthe Ausnahme von den früheren hier anwesenden Cantoren macht, die eher für das Theater als für den Tempel paßten. Aus Ungarn, 21. August. Wie ich aus zuverlässiger Quelle weiß, wird das Wahlstatut des Congresses vom Ministerium geändert, daß den Rabbinern und Lehrern das active und passive Wahlrecht gewahrt bleibt. Leider ist vom Congresse sehr wenig zu erwarten, weil die Kluft zwischen den Parteiungen immer weiter auseinander geht. Ueberhaupt ist die ganze Idee zu früh gekoinmen, da über alle Punkte z. B. Schule, Gemeinde und Glaubensfreiheit allgemeine Gesetze noch fehlen. Ueber confessionelle Schulen läßt sich nicht früher berathen, bevor nicht das allgemeine „Schulgesetz" — und ebenso in Betreff der Cultusgemeinde, bevor nicht ein allgemeines Gemeinde- und Religionsgesetz vom Reichstage berathen wurde. Das Schulgesetz dürfte schwerlich in dieser Session des ungarischen Reichstages au die Reihe kommen und noch weniger das Gemeinde- und Religionsgesetz. Linz, 24. August. In dem eben eröffnten oberösterreichischen Landtage brachten, der Renitenz der Bischöfe gegenüber, vr. Edelbacher und 22 Genossen folgenden Antrag ein: „Ist die Regierung willens, in kürzester Frist den k. k. Behörden die energische Weisung zu ertheilen, den Staatsgrundgesetzen und den Gesetzen über Ehe, Schule und interconfessionelle Verhältnisse gegenüber der Renitenz der Bischöfe nöthigenfalls durch Anwendung des Strafgesetzes Wirksamkeit und Achtung zu verschaffen und Art. 2 des Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger zur Wahrheit zu machen?" Der Statthalter versprach die Beantwortung dieser Interpellation in einer der nächsten Sitzungen. Donaufü rstenthümer. Bukarest, 22. August. (Privatmitth.) Die einmüthigen und dringenden Vorstellungen, welche die

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