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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1868-09-01 · Heft 36 (1.9.1868) · p. Seite 719

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
32 (1868)
Issue
Heft 36 (1.9.1868)
Date
1868-09-01
Page
Seite 719 (sequence 9)
Language
German
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719 Sammlung noch, bevor sie nach Oxford kam, benutzt hat, haben der gottseelige Munk, vr. Steinschneider, die HH. Goldberg, Edelmann, Dukes und viele Andere aus der Bodleiana geschöpft, und wenn auch im Augenblicke den Träumereien über diePeschito, Samaritanica und die Exegese des Efrem Syrus in einer Rabbinerschule vor den Bearbeitungen der eigentlichen hebräischen Literatur der Vorzug gegeben wird, so hoffen wir, daß diejenigen, die außer dem Rabbinate stehen, sich dafür mehr mit dem Judenthume abgeben werden. Es kann wohl dahinkommen, daß manche Schule den Origines und Augustinus als Basis zu ihren Predigten nehmen; dann müsien die Christen dafür den Talmud und den Midrasch benutzen.— Das Buch des Herrn Macray ist wie die meisten englischen Pulikationen schön ausgestattet und gut stylisirt; niemand konnte die Annalen der Bodleiana besser geben, als Herr Macray, der seit dem Jahre 1840 in dieser Bibliothek angestellt ist. Ad. Neubauer. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Jena, im August. Der hiesigen Universität steht ein schwerer Verlust bevor, da Professor Pringsheim, einem Rufe der Berliner Akademie der Wissenschaften folgend, dem Vernehmen nach seinen Abschied genommen hat. Professor Pringsheim, der schon früher der Berliner Akademie angehörte und erst vor wenigen Jahren als Nachfolger Schleidens nach Jena berufen wurde, hat sich in kurzer Zeit durch die Gründung und Leitung eines neuen physiologischen Institutes, welches jetzt eine der best fundirten Anstalten unsrer Universität bildet, um Jena sehr verdient gemacht. Seine Vorlesungen über Botanik gehörten zu den gesuchtesten hiesiger Hochschule. Gestern Abend wurde ihm von den Studirenden ein Fackelzug gebracht. (Es ist aus Obigem nicht klar, zu welchem Amte Professor vr. Pringsheim nach Berlin gerufen wurde; jedenfalls aber ist abermals ein Lehrstuhl in Berlin durch einen Juden besetzt worden.) Berlin, 19. August. Die öffentlichen Blätter theilen Folgendes mit: — Beim Ober-Tribunal wurde kürzlich folgender Fall einer Gotteslästerung verhandelt. Ein Jude hatte in einer Gesellschaft von Christen, welche das Verfahren der Juden gegen Christum tadelten, die Gottheit Christi zur Vertheidigung der Kreuzigung in verletzender Weise geleugnet und war deshalb wegen Gotteslästerung in erster Instanz verurtheilt, in zweiter Instanz aber freigesprochen. Das betreffende Appellationsgericht nahm bei der Freisprechung an, Angeklagter, von den Christen provozirt, habe die Handlung der Juden nur von seinem Religionsstandpunkte aus rechtfertigen wollen; ein eigentliches Verspotten könne nicht angenommen werden, da Angeklagter nicht das Bewußtsein gehabt habe, dem „Gegenüberstehenden" wehe zu thun und ihn zu verletzen Das Ober-Tribunal erklärte denn auch die Ansicht der zweiten Instanz für ungerechtfertigt, vernichtete das Erkenntniß derselben und führte zur Begründung dieser Ansicht etwa aus: Unrichtig sei die Ansicht des Appellationsgerichts, als könne eine Gotteslästerung begriffsmäßig nur gegen den „eigenen Gott" begangen und somit von einem an die Göttlichkeit Christi nicht glaubenden Juden in Beziehung auf Christum überhaupt nicht verübt werden. Die eigene religiöse Ucberzeugung sei im preußischen Strafgesetz nicht in Betracht gezogen worden; die Gotteslästerung sei nicht etwa als eine Injurie gegen Gott, oder als eine solche gegen die betreffende Kirchengesellschaft, sondern als ein Angriff gegen die unentbehrliche religiöse Grundlage des Staates zu strafen. Hiernach sei es auch gleichgültig, ob durch die stattgehabte öffentliche Gotteslästerung das religiöse Gefühl des Gegenüberstehenden in der That verletzt werde; es genüge vielmehr, daß die gotteslästerliche Aeußerung an sich als eine solche sich darstclle und mit dem Bewußtsein, daß sie eine derartige sei, gethan werde, weil sie gegen die religiöse Grunvlage des Staates streite. (Das Obertribunal nimmt also an, daß das christliche Dogma von der Gottheit Christi eine religiöse Grundlage des Staates sei. Diese Ansicht könnte die weitgreifendsten Folgerungen nach sich ziehen, nicht blos für die Preußen jüdischen, sondern auch für zahllose Preußen christlichen Glaubens. Sind wir recht unterrichtet, so kommt die Sache abermals vor ein Appellgericht, und wir müssen abwarten, wie dieses urtheilt. Uebrigens geht daraus abermals 'eine Warnung für alle Juden hervor, sich niemals in religiöse Streitigkeiten einzulas- 3b

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