Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 32 (1868)
- Issue
- Heft 36 (1.9.1868)
- Date
- 1868-09-01
- Page
- Seite 715 (sequence 5)
- Language
- German
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Nachdem Dillmann die frühere einseitige Auffaffung der Propheten als „Weißsager" als Apologeten des Christenthums zurückgewiesen und sie als 'n '«'n: „Sprecher Gottes" an das Volk und durch dieses an die Menschheit bezeichnet hat, geht er zu seinem eigentlichen Gegenstand über. „Politiker von Fach waren freilich die Propheten nicht; wenn man einige derselben schon als staatskluge schlaue Köpfe gerühmt hat, weil ihre Rathschläge von Erfolg gekrönt wurden, so war dies ein sehr verkehrtes Urtheil, da sie vielmehr jeder Staatskunst, die blos auf menschliche Schlauheit sich gründet, offen den Krieg erllärten. Auch hatten sie nie amtliche Macht und Stellung, um die Leitung des Staates in die Hand zu nehmen. Und doch finden wir sie immer auch an den öffentlichen Angelegenheiten sich betheiligen, und sind ihre hrnterlasienen Schriften voll von Reden auch über politische Dinge. Der Grund davon ist einleuchtend. Daß Religion und Politik mit einander nichts zu thun haben, diesen Irrthum als Grundsatz aufzustellen, war erst der neueren Zeit gegeben; im Alterthum sah man das Verhältniß beider noch anders an: wie die Lenker der Staaten, selbst die heidnischen, sich bei jeder wichtigen Unternehmung zuvor der Zustimmung der Gottheit zu versichern suchten, so konnte es auch ihren Völkern nicht gleichgültig sein, ob durch die Thaten der Herrscher der Zorn oder das Wohlgefallen der Gottheit über sie herabgerufen werde. Bei den Israeliten vollends war Religion und Staat aufs engste verschlungen. Wenn einem Volk eben durch seine Religion als höchstes Ziel das hingestellt ist, ein heiliges Volk des heiligen Gottes zu werden 12 Mos. 19, 6), seinen Willen in allem seinem Thun zur Richtschnur zu nehmen, seine göttlichen Heilszwecke an sich verwirklichen zu lassen und so ein Reich Gottes auf Erden zur Darstellung zu bringen, also etwa in der Art, wie jetzt sogenannte christliche Staaten die Grundsätze des Christenthums in sich auszuprägen beanspruchen, dann konnte in einem solchen Volk auch politisch nichts Wichtiges geschehen, ohne daß dieses höchste Ziel dadurch berührt und die Frage angeregt wurde, ob es dem Willen des obersten Herrschers gemäß sei oder nicht. Deshalb konnten auch die Herolde der Religion, welche die Fahne des Gotteszwecks hochzuhalten sich berufen fühlten, es nicht vermeiden, in das staatliche Getriebe einzugreifen, und gefragt oder ungefragt, ihre Rathfchläge zu geben, oder ihre Forderungen zu stellen. Und obwohl keine Politiker von Fach haben sie doch an der ganzen politischen Entwickelung den regsten Antheil genommen und haben theils abwehrend die Linien gezeichnet, über welche auch die Staatsgewalten nicht hinausgehen dürfen, ohne in gottwidriges Treiben zu verfallen, theils lehrend auf die rechten Mittel und Grundlagen der Staatswohlfahrt hingewiesen, und in den verwickelteren Lagen die Leitsterne und Ziele herausgestellt, nach welchen sich Herrscher und Völker wieder zurechtfinden können. Eine wichtige Frage des Staatslebens ist in neuerer Zeit und war schon im Alterthum unter den classischen Völkern, welche das Staatsleben feiner ausgebildet haben, die Verfassungssrage.*) Das Volk der Propheten hat verschiedene politische Verfassungen gehabt. Der unter ihm maßgebende Grundsatz der Gottesherrschaft, wonach Gott und sein Wille die höchste bestimmende Macht im Staate sein soll, vertrug ebensowohl die mehr freistaatlichen Verhältnisse der Richterzeit als die Monarchie in der Königszeit. Nirgends haben sich die Propheten für die eine oder die andere als die allein richtige ausgesprochen, vielmehr zeigen sie sich hierin als ächte Männer des Volkes, welche an dessen natürlicher, geschichtlicher Entwickelung unbefangen Theil nehmen. Anfänglich war unter den Israeliten, wie in allen noch jugendlichen frischen Völkern ein starker Selbstbestimmungs-, ja Jsolirungstrieb, welcher einer strengen straffen Regierung widerstrebte, höchstens in Zeiten der Noth vorübergehend einer Art Einzelherrschaft sich fügte, sonst aber nicht blos von Einzelnen, sondern auch von Majoritäten nicht gerne sich beherrschen, vielmehr die Volkseinheit lieber in einzelne Stammesgruppen und kleinere Gemeinschaften sich zerbröckeln ließ. Selbst als fortwährende politische Noth das Königthum nothwendig machte, wirkte vieser Freiheitstrieb noch lange fort; mehr als eben zur Erhaltung der allgemeinen Ordnung nöthig, wollte sich der einzelne Mann noch nicht befehlen, namentlich nicht neue Lasten auflegen lassen. Wie es als Grundsatz galt, daß das Volk sich den König setzt (Hos. 2, 2; 5 Mos. 17, 15), so wurden vor der Einsetzung Verträge, worin die gegenseitigen Rechte und Pflichten wenigstens im Allgemeinen bestimmt waren, festgestellt und beschworen (1 Sam. 10, 25; 2 Sam. 5, 3; 1 Kön. 12; 2 Kön. 11, 17), und wenigstens in dem größeren nördlichen Reiche galt es als ausge- *) Vgl. über das Folgende unsere „Weltbewegenden Fragen" Th. I. S. 144 ff.