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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1868-09-01 · Heft 36 (1.9.1868) · p. Seite 712

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
32 (1868)
Issue
Heft 36 (1.9.1868)
Date
1868-09-01
Page
Seite 712 (sequence 2)
Language
German
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chenverfassung, der Verwaltung der Kirchengemeinde u. s. w. eingeräumt werde. Paßt dies nun auch auf jüdische Verhältnisse? Haben die jüdischen Gemeinden alles dies nicht längst und weit mehr? Hängt nicht von ihnen allein, wenigstens in vielen Ländern, die Wahl ihrer Cultusbeamten gänzlich ab? stellen sie nicht bei dieser Wahl ganz autonom die Bedingungen hinsichtlich der Zeit, der Pflichten, ver Einkünfte u. s. w. fest? Haben sie es nicht in der Hand, wie viel Rechte sie jenen einräumen, ob sie ihnen auch nur eine berathende Stimme in Synagoge und Schule zugestehen wollen? verwalten sie nicht das Gemeindewesen ganz allein, so daß in einzelnen Staaten der Regierung nur eine Oberaufsicht zusteht? Die jüdische Gemeinde steht also in einem völlig verschiedenen Berhältniß, namentlich ihren Cultusbeamten gegenüber, wie die christliche Gemeinde: schwerlich läßt sich hier nach der liberalen Seite hin noch etwas hinzufügen und selbst die unleugbar schwierigen und nachtheiligen Folgen, die aus solchen Verhältnissen wenigstens für die Uebergangsperiode erfließen, machen sich genügend fühlbar. Dies führt uns zur Rabbiner-Versammlung zurück, in welcher die versammelten Rabbiner darauf verzichteten, irgend welche Spezialfragen allein zu beantworten, sondern beschlossen, eine Versammlung von Rabbinern, Gelehrten und Gemeindevertretern zu berufen, um von dieser die vorliegenden und obschwebenden Fragen beantworten zu lassen. Da dies ohne genügende Vorarbeiten," in welchen jede Frage nach ihrer Geschichte, Bedeutung, der vorgeschlagenen Veränderung und deren Motivirung erörtert werden, nicht geschehen kann, so hat die R.-B. hiermit Commissionen betraut, die sie aus ihrer Mitte gewählt, natürlich mit der Befugniß, sich noch andere Männer, auch solche, die nicht anwesend waren, zu cooptiren. Aber hätte sie nicht diese Commissionen mit einer bestimmten Anleitung, mit irgend welchen Erklärungen, nach welcher Richtung hin sie ihre Vorschläge, und welche Vorschläge sie zu machen hätten, versehen sollen? Sie hat dies nicht gethan; sie hat vielmehr die sämmtlichen eingelaufenen Anträge den Commissionen übergeben, und so diesen die unbedingte Vollmacht verliehen, nach eignem Ermessen zu arbeiten. Die Arbeiten der Commissionen werden daher ganz selbstständige sein, für die sie allein die Verantwortlichkeit tragen, und die nicht einmal als unmittelbare Ausflüsse der Majorität der R.-B. zu betrachten sein werden. Daß dies in der ursprünglichen Absicht auch der Mitglieder der R.-V. nicht lag, erweist sich eben aus der Menge von Anträgen aus allen Gebieten des Zudenthums, welche die Mitglieder mitbrachten, selbst diejenigen, welche von vornherein die Versammlung nur als eine vorbereitende angesehen haben wollten. Wir haben die Motive dieses Ergebnisses bereits in a voriger Nummer erörtert und als das Hauptmotiv die Erfolglosigkeit aller Beschlüsse der R.-V. ohne Mitwirf kung von Gemeindevertretern bei der Berathung hervorgehoben. So richtig dies ist, so müssen wir doch ]} noch ein anderes Motiv zur Ergänzung geltend machen. u Es wurde von einigen Rednern geradezu ausgesprochen, daß sie dabei von folgender Erwägung bestimmt würden. Gewisse Fanatiker oder doch Wortführer der stat feilen Partei dringen jetzt ungescheut und mit Geschrei? auf eine Trennung in den Gemeinden. Alle, welche x dem unbedingten Stabilismus angehören, sollen sich von j dem anderen Theile der Gemeinde trennen und eigne Gemeinden bilden. Worauf dies hinausläuft, ist offent bar. Die Wortführer wollen sich und ihren Jüngern Stellen verschaffen, da sie bei den jetzigen Gemeinden j solche nicht finden. Die Partei selbst nimmt diesen Ruf in anderer Absicht auf. Da sie in den meisten Gemeinden nur eine Minderzahl bilden und zwar gewöhnlich nicht diejenige, bei der genügende Geldkräfte wären, so benutzen sie diesen Ruf nach Trennung, um die friedliebende Majorität der Gemeinde in Schrecken zu setzen und von jedem Fortschritt abzuhalten. Dies ist nun freilich ein Zustand, der auf lange Zeit hinaus nicht haltbar wäre. Aehnliches droht aber noch von der entgegengesetzten Seite. In jeder Gemeinde giebt es jetzt Mitglieder, die mit diesem völligen Stillstand der Synagoge, mit diesem ihrem Verharren in allen alten Formen ganz und gar unzufrieden sind, die für sich und ihre Kinder aus diesem Zustande namentlich des Kultus gar keine Früchte ersprießen sehen, ja, vielmehr schädliche, weil sie und ihre Kinder ohne alle gottesdienstliche Befriedigung, Erweckung und Belehrung bleiben, die daher ihre Kultusbeiträge nur unwillig leisten und im Falle einer Spaltung sich ebenfalls von der Gemeinde trennen würden. Würden nun von der R.-V. bestimmte Beschlüsse nach der freisinnigen Seite hin gefaßt, und dieselben auf den Boden der Verwirklichung verpflanzt werden, so hieße dies nichts Anderes als das Schisma, die Spaltung in den Gemeinden. Dieses aber wäre durchaus zu vermeiden, da es offenbar mit Ausnahme der wenigen großen die Gemeinden

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