Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 32 (1868)
- Issue
- Heft 35 (25.8.1868)
- Date
- 1868-08-25
- Page
- Seite 699 (sequence 9)
- Language
- German
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699 :ben und Seite hin Ung. Sazarus, chte der mt worhon ein rzehendc Centraltung in nichtiges ich vom i wird, e Ansen. 1868. der Sidie Pe- Jnspccder Äö- , zu emrnd der n. Ich Verfü- , Grünn Borgen, so i Hanse daß der estiming ihres als ein ich nun gemacht, gen, die len den christlicken Ortsgeistlichen zu übertragen. Ist dies richtig, so folgt indeß nichis weiter daraus, als daß die mit der Aufsicht über das Elementarschulwesen betrauten Staatsbehörden in der Wahl ihrer localen Aufsichtsorgane hinsichtlich der jüdischen Elementarschulen durch die Gesetze nicht beschränkt sind, vielmehr in jedem einzelnen Fall nach ihrem Ermessen zu verfahren haben. Wenn hiernach zwar ein principielles Hinderniß nicht besteht, einem dazu befähigten und bereitwilligen Rabbiner die Loealinspection über eine jüdische Elementarschule als ein besonderes Amt von Ltaatswegen zu übertragen, so ist doch auch ebensowenig eine Nothwendigkeit vorhanden, daß eine solche Einrichtung überall getroffen werden müsse, wo sie sich als ausführbar erweist. Müssen also die besonderen Verhältnisse jedes einzelnen Falles maßgebend bleiben, so kommt hier in Betracht, daß keinerlei practische Gründe geltend zu machen sind, welche die beantragte Aenderung in der Loealinspection über die jüdische Elementarschule dortselbst nothwendig oder auch nur vorzugsweise nützlich erscheinen lassen, und daß es jedenfalls sehr gewichtiger Gründe bedürfen würde, wenn dem Geistlichen, der seit 1866 mit der Jnspection über die jüdische Schule definitiv betraut ist und diese Jnspection mit voller Hingebung zum Legen der Schule und zur Zufriedenheit der Vorgesetzten Behörden geführt hat, das Amt jetzt wieder abgenommen werden sollte. An den Vorstand der jüdischen Gemeinde zu N. Abschrift empfängt die Königliche Regierung zur lienutnißnahme und Beachtung mit dem Bemerken, daß sich hiernach mein Erlaß vom 1. August >866 >0. 14259) in sofern modificirt, als ich in Uebereinsliuunung mit den bezüglichen Ausführungen in dem Bericht der Unterrichtscommission des Abgeordneten- Hauses — Verhandlungen des Hauses der Abgeordneten <le 1867/1868 Aktenstück Nr. 260 S. 520 folg. •— annehme, daß die bestehenden gesetzlichen Bestimmnugen allerdings die Staatsbehörde nicht nöthigen, die Loealinspection über eine jüdische Elementarschule dem christlichen Ortsgeistllichen zu übertragen, und daß ferner auch ein Rabbiner, wenn er zum Localinspector bei einer jüdischen Elementarschule ernannt wird, mit der Uebernahme dieses Amts in gleicher Weise wie jeder andere Localinspector unter die Disciplin der Vorgesetzten Behörden tritt. Der Minister der geistsichen rc. Angelegenheiten, von Mühler. An die Königliche Regierung zu N. II. 9242. Amerika. New-Iork, im Juli. (Privatmitth.i Es findet hier gegenwärtig eine starke Sabbath-Agitation statt, die darauf ansgeht, eine allgemeine Schließung der jüdischen Geschäfte an Sabbath- und Festtagen und eine allgemeine Betheiligung am Gottesdienst zu erzielen. Was dabei besonders bemerkenswerth und erfreulich ist, ist der Umstand, daß diese Bewegung von den Gemeinden selbst und zwar zuerst von den Reform-Gemeinden ausgegangen. Den ersten Impuls gab die Tempel-Gemeinde „Adatli Jeschurun“ (die Gemeinde des Dr. Einhorn,, welche auf Antrag von zwei ihrer Mitglieder, der Herren S. Bernheimer und M. Ellinger, durch ein Circulair sämmtliche hiesige Gemeinden aufforderte, Delegirte zu einer am 21. Juni c. abzuhaltenden Sabbath - Convention zu schicken. Sämmtliche Gemeinden, ungefähr 30 an der Zahl, leisteten dieser Einladung Folge. Die Verhandlung wurde von Herrn Bernheimer eröffnet und von den Herren M. Ellinger, I. Pecare, Benjamin Nathan und Andern in sehr beredten und begeisternden Worten adressirt. Das Resultat dieser ersten Versammlung der Convention war die Annahme nachstehender Beschlüsse, welche von einem zu diesem Zwecke ernannten aus je einem Mitglied aus jeder Gemeinde bestehenden Comitö abgefaßt wurden: „In Erwägung, daß die Beobachtung des Sabbaths als eines Tages der Ruhe und der Enthaltung von weltlichen Geschäften und als eines Tages, bestimmt zum Gottesdienst und zur religiösen Belehrung, eine der Grundforderungen des Judenthums ist, und „In Erwägung, daß die allgemeine Nichtbeachtung dieser Grundforderung, wie sie jetzt bei einer großen Zahl unsrer Glaubensbrüder stattfindet, zu einer völligen Vernachlässigung unsrer ganzen Religion führen und die Erhaltung der Principien gefährden, für welche dieser Stanun seit seinem Dasein gekämpft hat: