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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1868-08-25 · Heft 35 (25.8.1868) · p. Seite 698

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
32 (1868)
Issue
Heft 35 (25.8.1868)
Date
1868-08-25
Page
Seite 698 (sequence 8)
Language
German
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69$ schien jüngst unter dem mit Bezug auf Caw Niffim Semana, den Eigenthümer des Mscr., gewählten Titel -iso D**03 der zwischen R. Abraham Maimun und R. Daniel Hababli über das „Sepher Ha-Mizwoth" in arabischer Sprache geführte Schriftenwechsel; derselbe liegt nun im Original mit einer von Goldberg gelieferten hebräischen Uebersetzung vor und bietet eine Ergänzung zu dem vor mehreren Jahren von G. erschienenen cma« ro*o '0 derselben Verfasser. Die 18 Seiten umfassende Einleitung enthält Biographisches über Abraham Maimun von Goldberg und einen interessanten Brief unseres Senior Sachs. Das sauber ausgestattete Schriftchen ist von dem Editor (rue Amelot Ni\ 10) zu beziehen; möge es viele Käufer finden! lieber den ältesten in Europa schreibenden Juden, Sabbatai ben Abraham, genannt,,Dounolo der Arzt" (geb. e. 913) so wie über jüdische Aerzte in Salerno und anderes auf die Schule in Salerno Bezügliches hat Herr Di*. Steinschneider eine größere Arbeit mit der ihm eigenen Gründlichkeit und Genauigkeit in Virchows „Archiv" veröffentlicht. Dieselbe ist unter dem Titel „Donnolo. Pharmakologische Fragmente aus dem 10. Jahrhundert nebst Beiträgen zur Literatur der Salernitaner mit einer Beilage: Fragment des ältesten medicinischen Werkes in hebräischer Sprache. Berlin, Julius Benzian. 166, VII SS." besonders erschienen und dem würdigen Dr. Brecher, dem Oheim St's., gewidmet. Die neuere hebräische Poesie bereicherte Herr Prof. Lei io della Tor re durch seine Poesies hebräiques (Padua 1858. XX. 208 SS.). Den durch anderweitige Schriften verschiedenen Inhalts in weiteren Kreisen bekannten Verfasser lernen wir in vorliegendem Werke als gewandten hebräischen Dichter kennen, und gewinnen die Poesien dadurch noch an Interesse, daß es zumeist eigene Dichtungen oder Uebersetzungen ans dem Lateinischen und Italienischen (Phadrus, Horaz, Muret, Petrarca) sind, welche der Jugendzeit des würdigen Verfassers — rnV> Vü wie auch der Titel lautet — angehören. Herr della Torre, geboren 1804 in Piemont, trat schon als 14jähriger Knabe als Dichter auf! Derartige Erscheinungen gehören heute auch in Italien, wo die hebräische Poesie bis in die neueste Zeit mit besonderer Liebe gepflegt wurde, gewiß zu den Seltenheiten. Gern geben wir uns der Hoffnung hin, daß die zahlreichen Schüler unseres Verf., welche ihm mit seltener Liebe und Verehrung angehören, durch dieses Werk, dessen Reinertrag zum Besten der Alliance Israelite bestimmt ist, zu neuem Eifer für jüd. Dichtungen geweckt werden und der Verf. die Freude genießt, auch nach dieser- Seite hin anregend gewirkt zu haben. Keyserling. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Berlin, 14. August. Der Professor vr. Lazarus, früher in Bern, ist zum Professor der Geschichte der Philosophie an der hiesigen Kriegsschule ernannt worden. (Früher war an dieser Schule auch schon ein Israelit, nämlich Major Burg, viele Jahrzehendc thätig.) Berlin, im August. Das Juli-Heft des „Centralblattes für die gesammte Unterrichts-Verwaltung in Preußen" enthält folgenden Erlaß, der ein wichtiges Zugeständniß enthält, wenn ihm auch freilich vom Ministerium noch keine weitere Folge gegeben wird. 157) Organe der Regierungen für die Aufsicht über jüdische Societätsschulen. Berlin, den 16. Mai 1868. Nachdem das Haus der Abgeordneten in der Sitzung vom 28. Februar d. I. beschlossen hat, die Petition vom 16. November pr., betreffend die Inspektion der jüdischen Elementarschule dortselbst, der Königlichen Staatsregierung zur Beriicksichtigung zu empfehlen, ist diese Petition an mich gelangt und der Gegenstand derselben nochmals erwogen worden. Ich habe mich jedoch zu einer Abänderung meiner Verfügung vom 13. September 1866 aus folgenden Gründen nicht veranlaßt finden können. Wie dem Vorstand in den Vorbescheiden schon eröffnet worden, so ist auch bei den Bcrathungen der Sache im Hause der Abgeordneten allseitig anerkannt worden, daß der jüdischen Gemeinde dortselbst keine gesetzliche Bestimmung zur Seite steht, wonach sie die Berufung ihres Rabbiners zur Jnspection über ihre Schule als ein Recht in Anspruch nehmen könnte. Es hat sich nun weiter allerdings auch die Meinung geltend gemacht, daß die bestehenden Gesetze ebensowenig nöthigen, die Localinspection über die jüdischen Elementarschulen dm

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