Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1868-08-25 · Heft 35 (25.8.1868) · p. Seite 695

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
32 (1868)
Issue
Heft 35 (25.8.1868)
Date
1868-08-25
Page
Seite 695 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3224737-3226635-3226671--26379-3261918
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

sen, nuitj Philipps >ftünbiger| age von! urchberadie Normd deren mmission in der zu der geführt unbemitzugleich größere r gestal- : Cyklus :selbe in clus der werden." : „Die j che vorerücksichreijährij ahl und " Hiern Nachieder zu hr Vor- )ie dritte rhefilla, l in der )er Car- , welche nmlung, Frage: em Ab- . s. w.) Kennten, nur siebente wifchen- Mussafcwiesen. rn zum öffentlichen Gottesdienste fernerhin unumgänglich erforderlich bleiben?" Sie wurde dahin beantwortet, daß das Minjan erforderlich bleiben müsse. Der Commission überwiesen wurde auch die neunte Frage, ob Textesveränderungen betreffs der Engellehre, die Wiederherstellung des Opferkultus und der persönlichen Rückkehr nach Palästina in den Gebetstücken stattfinden sollen. Dahingegen forderte der Antragsteller die Versammlung auf, bei der zehnten Frage eine positive Aeußerung eintreten zu lassen, weil er für diese zehnte Frage noch ein besonderes, allerdings auch nach Außen gehendes Moment in Anspruch nehme. Dieselbe lautete nämlich: „Sollen in den zu überarbeitenden und neuen Gebetstücken positiv zum Ausdruck gebracht werden, die religiöse Mission Israels, die providentielle Führung in der Geschichte Israels, die großen Prinzipien des Judenthums: der fortschreitenden Entwickelung, der dereinstigen allgemeinen Herrschaft der Gotteserkenntniß, der Liebe, des Rechts und des Friedens lmessianische Zeit), der allgemeinen Nächstenliebe, der Gleichberechtigung Aller, der Zusammengehörigkeit in Religion und Gesellschaft (Staat), der Selbstverwaltung, der persönlichen Freiheit u. s. w., selbstverständlich wie und inwieweit dies für Gottesdienst und Gebet angemessen ist?" — Der Antragsteller Philippson meinte: Allerdings vermieden es die Juden, gegen irgend welche Akte und Bewegungen auf anderen kirchlichen Gebieten sich zu äußern, und ließen gern Jedem die Freiheit, die sie selbst für ihre religiösen Angelegenheiten beanspruchen. Aber da, wo es sich um die höchsten Grundsätze der Humanität handelt, auf welchen die ganze religiöse und bürgerliche Existenz der Juden beruht, können auch sie nimmer gleichgültig bleiben. Ohne also mehr als auf die allbekannten Vorgänge im ultramontanen Lager hindeuten zu wollen, fordert er die Versammlung auf, den vorliegenden Paragraphen zwar auch der Commission zu überweisen, wie es in der Natur der Sache liege, sich aber doch ausdrücklich mit den darin ausgesprochenen Grundsätzen übereinstimmend zu erklären und dies als eine Kundgebung auch nach außen hin zu betrachten, um die höchsten Principien des Culturlebens als die echt jüdischen zu bezeichnen. — Die Versammlung billigte dies auch. Da aber die letzten in dem Paragraphen aufgeführten Principien zu leicht von der blos politischen Seite aufgefaßt werden könnten, und um zugleich anzudeuten, daß diese Grundsätze mehr oder weniger auch sckon in den älteren Gebeten der Juden ausgesprochen seien, gab man dem Paragraphen folgende Fassung: „Es sollen in den zu überarbeitenden und neuen Gebetstücken die schon in den alten Gebeten angedeuteten und ausgesprochenen Ideen zum vollen Ausdrucke gebracht werden, nämlich: die religiöse Mission Israels, die providentielle Führung in der Geschichte Israels, die großen Principien des Judenthums: der fortschreitenden Entwickelung, der dereinstigen allgemeinen Herrschaft der Gotteserkenntniß, der Liebe, des Rechts und des Friedens (messianische Zeit), der allgemeinen Nächstenliebe u. s. w., und soll dieser Antrag der Commission mit der besonderen Erklärung übergeben werden, daß die Versammlung mit ihren Grundsätzen sich in völliger Uebereinstimmung befinde." — halbstündiger Pause wurde die Sitzung mit der Frage eröffnet, ob die Versammlung über diesen dritten Tag hinaus ihre Verhandlungen fortsetzen solle. Bei motivirtem Namensaufrufe ergab sich, daß die Mehrzahl durch dringende Amtsgeschäfte behindert war, länger zu verweilen. Hierauf und weil die wichtigeren Fragen doch bereits der Commission überwiesen worden, trug Philippson darauf an, die übrigen 20 Fragen nebst allen anderweitigen Anträgen an die Commission abzugeben. Man schritt alsdann zu den ehegesetzlichen Anträgen. Auch für diese wurde eine Commission beschlossen. Der Antrag Wieners, daß das Verbot der Trauung während der Sephira für unbegründet erklärt werden solle, rief eine längere Debatte hervor. Bon der einen Seite wurde geäußert, daß den geschichtlichen Momenten eine hohe Bedeutung einwohne und ihnen Rechnung getragen werden müsse; von der anderen nachgewiesen, daß jenes Verbot überhaupt nur geringe Autorität für sich habe, seine geschichtliche Unterlage ganz zweifelhaft sei, daß Legenden und Sagen kein historisches Moment bilden, daß das Verbot vielmehr auf Aberglauben von einer Unglückszeit beruhe, und man den Aberglauben bis in seine Schlupfwinkel verfolgen und entlarven müsse. Demungeachtet überwies man auch diese Frage der Commission, um sie nicht als von einer besonderen Wichtigkeit erscheinen zu lassen. Aehnliches fand über die Schulfrage statt und man schritt nunmehr zur Wahl der Commissionen. In die Kultuscommission wurden gewählt Adler, Philippson, Joel; in die Schulcommission Herxheimer, Philippson.jr., Hochstädter; in die Ehecommission Friedmann, Aub, Geiger; in die Ritualeummission Kahn, Wiener, Aub. Es war vor der Wahl der Wunsch ausgedrückt worden, daß möglichst Niemand in zwei Commissionen gewählt

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.