Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 32 (1868)
- Issue
- Heft 35 (25.8.1868)
- Date
- 1868-08-25
- Page
- Seite 693 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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sich sofort, daß über die Zwecke der Versammlung selbst zwei Ansichten vorhanden waren, die eine welche die gottesdienstliche Frage zum Hauptgegenstande gemacht wissen wollte, für welche Philippson eine gedruckte Vorlage, 30 Fragen enthaltend, mitgebracht und vertheilt hatte, und zwar so daß die darüber gefaßten Resolutionen einer Commission zur weiteren Bearbeitung, namentlich Motivirung übergeben werden, um sie einer zu berufenden Synode vorzulegen (wie dies in den Leitartikeln dieser Zeit, auseinandergesetzt worden); die andere, welche von der Versammlung lediglich die Synodalfrage behandelt haben, und in gar keine Spezialfrage eingehen wollte. Die Verhandlungen über diesen Gegenstand währten die ganze Vormittags sitzung, indem man alsbald in mancherlei Spezialitäten hineingerieth. Die Ansicht, daß die Versammlung sich lediglich als vorberathende mit der Synodalfrage beschäftigen und keine anderweitige Frage behandeln solle, wurde besonders von Geiger und Friedmann vertreten. Dagegen hielt Philippson den vorausgesetzten Zweck der Versammlung aufrecht, ohne die Behandlung der Synodalfrage und auch anderer Gegenstände ausschließen zu wollen. Er machte darauf aufmerksam, daß wenn die R.-V. sich von der Discussion und Beantwortung aller Fragen fernhalten und dieselben der Synodalversammlung, die zum größtentheile aus Laien — Laien, nicht dem Priester, sondern dem Fachmanne gegenüber wie in jeder Wissenschaft und Kunst — bestehen würde, übertragen wolle, das Rabbinat seine uralte Bestimmung, manan auf die mbNia zu ertheilen, aufgeben, für das Große und Ganze zu wirken verzichten würde, so daß der Rabbiner nur noch örtlicher Cultusbeamter wäre. Wenigstens müsie sich doch eine Rabbinerversammlung Vorbehalten, der Synode eine gutachtliche Vorlage zu schaffen, wie dies sich ja auch praktisch empfohlen. Man kam endlich zu dem vermittelnden Beschluß, daß das Präsidium alle Anträge seitens der Mitglieder der R.-V. entgegennehmen, ordnen und darüber berichten solle, worauf die Versammlung über die Behandlung schlüssig werden könne. Dies geschah während einer halbstündlichen Pause, und die Sitzung begann um 1 Uhr wieder und zwar unter dem Vorsitz von Philippson. Es waren sehr viele Anträge eingelaufen und war durch sie faktisch auch von Seiten derer, welche die Behandlung aller speziellen Fragen ausgeschlossen wünschten, der Beweis geführt, daß man sich dennoch die Versammlung anders gedacht hatte. So war besonders von Geiger eine lange Reihe von Anträgen sowohl über den Gottesdienst, als auch über gesetzliche Bestimmungen, wie Get, Chalizah, u. s. w. über das Proselytenbad und sogar über den Koscherwein mitgebracht worden. Der Vorsitzende hatte sämmtliche Anträge in fünf Kategorien gebracht: 1) die Synode, 2) den Gottesdienst, 3) das Ehegesetz, 4) die Schule (von Philippson jun.), 5) Ritualien betreffend, und stellte zur Abstimmung, in welcher Reihenfolge dieselben zur Verhandlung kommen sollten. Eine schwache Majorität entschied zu Gunsten der eben angeführten Reihenfolge. Für die Synode hatte Friedmann den Antrag gestellt, daß sie allein aus Delegirten der Gemeinden bestehen solle, da ja doch die Gemeinde, welche Vertrauen zu ihrem Rabbiner hätte, diesen deputiren ' würde. Dagegen hatte Geiger den Antrag gestellt: auf periodisch wiederkehrende Synoden, bestehend aus Rabbinen, Gemeindevertretern und Gelehrten, hinzuwirken. Die Debatten hierüber wurden lebhaft geführt. Gegen Friedmann wurde geltend gemacht, daß nach den faktischen Zuständen die Gemeinden nur höchst selten Rabbinen schicken und die Vorstände vielmehr sich selbst dieses Amt zuertheilen lassen würden; gegen Geiger, daß der Ausdruck Gelehrte ganz unbestimmt sei und sich sehr eigenthümliche Elemente unter diesem Namen inführen könnten. Meier >Hechingen) wollte die Synode auf gottesdienstliche Fragen beschränkt wissen, was jedoch keine Zustimmung erfuhr. Philippson inachte auf die Gefahr aufinerksam, mit dem Gedanken der Synode so ins Ungewisse zu experimentiren, und vielleicht ein Dach zu errichten, ohne daß schon ein Fundament da sei, er halte dafür, daß zuvörderst Provinzialsynoden abgehalten werden müßten, um auf diesen den Gedanken der Synode populär zu machen, und aus ihnen eine allgemeine Synode hervorgehen zu lassen. Nach zweistündiger Berathung wurde in vermittelnder Weise beschlossen, daß: 1) (nach dem Anträge Geigers) periodisch wiederkehrende Synoden, bestehend aus Rabbinen, Gemeindevertretern und Gelehrten, 2) (nach dem Anträge Philippsons) Provinzial- oder Kreissynoden bewirkt werden sollen. Der Antrag, daß die Synoden alle zwei Jahre und in der Zwischenzeit Rabbiner -Conferenzen stattfinden sollten, wurde verworfen. Hiermit schloß die Sitzung des ersten Tages. — Bei dem Beginne der Sitzung am zweiten Tage, um 8 Uhr Vormittags unter dem Vorsitze Adlers wurde zuerst die Frage besprochen, auf welche Weise der Zusammentritt einer Synode bewirkt werden solle? und