Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 32 (1868)
- Issue
- Heft 34 (18.8.1868)
- Date
- 1868-08-18
- Page
- Seite 675 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3226635-3226670--26358-3261896- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
e-5 Leben, dem Herzschlag. Das geht aus den innersten Gesetzen des menschlichen Geisteslebens hervor. Dann aber höre auch auf deine eigene Stimme, auf das, was aus deinem ganzen geistigen Leben hervortönt. Große Denker haben zu verschiedenen Zeiten von „eingeborenen Ideen" des Menschen gesprochen und als solche bestimmte Gedanken festzustellen gesucht. Man hat dann wiederum diese hinwegzuräumen sich bemüht. Wir meinen, daß dies auf einem Mißverständnisse beruht. Dari» stimmen ja Alle überein, daß auch der menschliche Geist gewissen Gesetzen unterzogen, daß er nach gewissen Gesetzen organisirt ist. Was jene Denker eingeborene Ideen nannten, ist nichts Anderes, als das Gesetz des Geistes und dessen nothwendiges Produkt. Alles ist Wirkung einer Ursache; keine Wirkung ohne Ursache. Dies ist ein Gesetz unseres Geistes. Alle Wahrnehmung erweist es uns, jedes Urtheil, jeder Schluß beruht auf demselben. Alle Operationen unseres Geistes gehen auf Grund dieses Gesetzes vor sich. Darum kann keine Wirkung sich selbst die Ursache sein, kein Geschöpf sich selbst geschaffen haben, weil sonst die Wirkung vor ihrem Dasein, das Geschöpf vor seiner Schöpfung hätte dasein müssen. Auf diesem unwandelbaren Gesetze des Menschengeistes beruht die Gottesidee, die daher ebensowohl den ganzen Gang des Menschengeschlechtes begleitete, wie in dem Individuum vom Erwachen seines Bewußtseins an vorhanden ist, die also das unveränderliche Produkt des unveränderlichen Gesetzes des Geistes ist. Der Gottglaube ist demnächst die positive Grundlage für jeden Menschen, welche ihm ebensowohl von dem wahren Autoritätsglauben wie von der währen Berstandeskritik gegeben wird, von dem ersteren aus der Geschichte der Menschheit, von der letzteren aus dem Grundgesetz des Menschengeistes heraus. Sv verlangt auch die heilige Schrift von vornherein von jedwedem Menschen nichts als diesen Gottglaubeu, wie ihr erster Vers einfach ausspricht: „Im Anfang schuf Gott Himmel und Erde," d. h. Gott ist die erste Ursache aller Wirkungen, die in ihrer Reihenfolge immer wieder die Ursachen neuer Wirkungen geworden und werden. Auf dieser Grundlage baut sich nun unsere weitere Ueberzeugung auf bis zu der individuellen Ausfasiung, die sich als individueller Gottesbegrifs aus den weiteren Gaben des Autoritätsglaubens und den Operationen der Berstandeskritik in jedem Individuum gestaltet. Gehen wir diesem Verlaufe etwas näher nach. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Bonn, 5. August. (Privatmitth.) Bei der soeben beendeten höchst würdigen Feier des 50jährigen Jubiläums der Universität Bonn wurde das Princip der Gleichberechtigung wohl beachtet. Denn einerseits gehörte der Rabbiner des hiesigen Sprcngels als Vertreter der jüdischen Glaubensgenossenschaft zu den Eingeladenen, andrerseits erhielt der Oberbibliothkar und außerordentliche Professor vr. Bernahs den Adlerorden 4. Klasse. Endlich ist unter den Ehrenpromotionen auch der Prof, der Botanik Pringsheim im Jena, der vr. der Mcdicin wurde. Berlin, 3. August. Die Angelegenheit der von den Breslauer städtischen Behörden beabsichtigten Anlegung einer sogenannten „confcssionslosen" Realschule kommt noch nicht zur Ruhe. Bei einer solchen Realschule würden etwa auch jüdische Lehrer Zulassung finden können, und dem will der Cultus-Minister Vorbeugen. Hollweg ließ jüdische Lehrer nicht zu, weil in den meisten bis dahin gegründeten Ghmnasien nach dem Willen ihrer Stifter entweder die katholische oder die evangelische Religion vorherrsche. „Nun geht Herr von Wühler einen Schritt weiter," bemerkt die Nat.-Ztg., „und der Berufung auf die geschichtliche Thatsache substituirt er einen Lerwaltungssatz. Es heißt nicht mehr: die höheren Schulen seien entweder mit einem katholischen oder mit einem evangelischen Charakter ausgestattet, sondern der Minister ordnet an, daß in den alten Provinzen auch die neu zu errichtenden höheren Schulen mit einem confessionellen oder doch mindestens mit einem simultan christlichen Charakter auszustatten seien." Damit ist denn jetzt, wie das Blatt hervorhebt, der gegenwärtige Herr Cultus-Minister bei der Feststellung eines Verwaltungsgrundsatzes angelangt, welcher direct in die Rechte der gesetzgebenden Faktoren eingreift. „Denn welches preußische Gesetz weist den Cultus-Minister an oder ermächtigt ihn, die Fundirn. '■ neuer Ghmnasien und neuer Realschulen von der Bedingung abhängig zu machen, daß der Stifter ihr einen bestimmt religiösen Charakter beilege? Was soll aus unseren Schulzui' v:;. vH •J - .! . t | i