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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1868-08-11 · Heft 33 (11.8.1868) · p. Seite 657

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
32 (1868)
Issue
Heft 33 (11.8.1868)
Date
1868-08-11
Page
Seite 657 (sequence 7)
Language
German
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ett, Vicht I ist tnos [ ömischen HI, liest! unS beden 22. j . Sie beverselben I »t. Da » Sache I agte ich n Matt einer! Jdentistätigten!llles ist ben Pere Band geschrieder seider er ist das nigstens ionalbion Floes; Sic in Flosie vernd sehr : daran ,d Affeiffungen letzten orien- Tatalog lit hebhrieben, n Hebsprache :r That >rei Li- Bände andere Jahresangabe; aber ganz bestirnmt find sie von derselben Hand geschrieben wie der erste Band. WaS den zweiten Band betrifft, so muß ich bemerken, daß der Tractat saa mit der Seite CXLVIII beginnt. Der Band ist ohne Kopf und beginnt mit dem Tractat Baba-Kamma. lieber den dritten Band bemerke ich, daß die darin enthaltenen Tractate folgendermaßen geordnet sind: P. I—C1I, Tractat Baba-balhra. P. CIII—CCLXXXVI, Tractat Synhedrin. P. CCLXXXVI1 schließlich, Tractat Scbebuoth. Ich füge hinzu, daß rot; Maskir, Seite 42, Zeile 22, man nicht custos lesen muß, sondern Vorsetzblatt, welches Wort dem italienischen guardia in der Bedeutung entspricht, die es bei den Buchbindern hat: „Pagina o carta posla nei libri a custodia dei frontispixiim Englischen Fly-leaf bei den Buchbindern. Die drei Bände sind alle in zwei Columnen geschrieben mit Ausnahme einiger Seiten. Es finden sich Stücke vom mischnischem und gemarisckem Text in das Lateinische übersetzt; sie befinden sich in dem zweiten und dritten Bande, im letzteren in großer Anzahl. Ich könnte, wenn Sie es wünschen, Ihnen eine Probe dieser Stücke zusenden, welche zuweilen von sehr großem Umfange sind. Im Allgemeinen ist eS Uebersetzung, aber manchmal auch Titel- oder Inhaltsangaben. Am Anfänge liest man Marginalbemerkungen über die in den einzelnen Kapiteln des Textes behandelten Gegenstände; die Stücke sind alle von derselben Hand geschrieben, aus dem Ende des XIV. oder Anfang des XV. Jahrhunderts, einer deutschen Hand, aber vielleicht auch einer italienischen wegen der Form der Buchstaben, welche damals auch in Italien gebräuchlich waren. Ich habe bemerkt, daß die übersetzten Stücke im Allgemeinen dem haggadischen Theile oder den cnnKa angehören; aber dafür müßte man eine nochmalige Prüfung der beiden Bände anstellen. Ich glaube jedoch, daß meine gegenwärtigen Mittheilungen Ihnen über diesen Gegenstand genügen werden. Im Jahre 1863 schickte ich Herrn Lebrecht eine gewisse Anzahl von Varianten, welche ich aus einer Vergleichung von siorentinischen Manuskripten mit dem gedruckten Texte erlangt hatte. Im Allgemeinen, wenigstens an den Orten, welche mir zu der Vergleichung dienten, schienen mir die variae lectiones wichtig zu einer kritischen Ausgabe des Talmuds vom linguistischen Standpunkte aus; aber sie würden für den Sinn keine» wesentlichen öder selbst bemerkenSwerthen Unterschied machen. . . . F. Lasin io, Profeffor an der Universität Pisa. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Bonn, \ August. (Privatmitch.) Es ist uns jetzt in dem Anklagcprozeß gegen den Lehrer und Cantor Victor Simon zu Laasphe wegen seiner Amtstracht <s. Nr. 31) das Erkenntniß des Obertribunals micgetheilt worden. Es scheint uns aber von keinem besonderen Interesse, das umfängliche Schriftstück Hier »vieder zu geben, in welchem die Gründe auseinander gesetzt werden, weshalb die Nichtigkeitsbeschwerde des Oberstaatsanwaltes zurückzuweisen sei, da sie sich wesentlich nur darauf beziehen, daß das Appellgericht in seinem vollen Recht gewesen, als es über die Zeugnisse des Vorstandes und der Repräsentanten zu Laasphe und des Dr. Philippson neue Erhebungen zu machen nicht für nothwendig erachtete, und den Mangel von bona fide bei dem Angeklagten, welcher Mangel zur strafrechtlichen Verfolgung nothwendig sei, nicht anerkannt werden könne. Das Erkenntniß des Obertribunals ist vom 25. Juni 1868. Hiermit werden hoffentlich alle ähnlichen Anklagen beseitigt sein. Bonn, 3. August. (Privatmitth.) Gegen die in dieser Zeitung betreffs des Herrn Pros. Dr. Virchow erhobene zweite Anklage, daß er der Ernennung des Dr. Traube zum ordentlichen Professor sich widersetzt habe, hat derselbe in seinem „Archiv für pathologische Anatomie und Physiologie" eine ausführliche Antwort gegeben. Er sagt: „Herr Dr. Meilitz hat jetzt aus zuverlässiger Quelle erfahren, daß eine auf die Ernennung des Herrn Traube zum ordentlichen Professor gehende „Anregung eines hervorragenden Facultäts-Mitgliedes bei Herrn Virchow auf Widerstand stößt." Wie angenehm und wie collegialisch' die Geheimnisse der Facultät in der Zeitung für das Judenthum auszuplaudern! Ich habe darauf eine sehr einfache Antwort: Zu allen Zeiten habe ich den statutenmäßigen Grundsatz vertheidigt, daß die Ordi-

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