Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 32 (1868)
- Issue
- Heft 32 (4.8.1868)
- Date
- 1868-08-04
- Page
- Seite 639 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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Schule und Gotteshaus und Friedhof untergegangen und jede Spur jüdischen Gemeindelebens verschwunden war, eine neue Gemeinde wieder hervorgehen zu sehen, die, erwärmt durch den Sonnenstrahl der Freiheit, verjüngt wie der Phönix aus der Asche zum neuen Leben sich erhebt, um wieder wie ehemals in frommer Andacht sich zu versammeln, nach Vätersitte und Brauch Gott zu ehren und ihre Kinder zur Tugend und Gottesfurcht anzuweisen. Das Ziel ist gesteckt, aber die unabweislichen Bedingungen zu dessen Erreichung — Schule und Gotteshaus — die fehlen leider noch, weil es an Mitteln hierzu mangelt. Diese herbeizuschaffen, ist die noch junge und in ihrer Entwickelung erst begriffene, auf sich selbst angewiesene Cultusgemeinde bei der nicht sehr großen Anzahl ihrer wenig bemittelten Mitglieder außer Stande." Da dicht bei Eger der von so vielen Leidenden besuchte Badeort Franzensbad liegt, so haben auch viele auswärtige Glaubensgenossen ein Interesse an diesem Bau, und wollen wir sie hiermit aufmerksam gemacht haben. Brünn, 4. Juli. Die mährische Statthalterei hat in Ausführung eines an sie ergangenen Ministerial-Erlasses sämmtliche Judengemeinden Mährens zur Entsendung je eines Delegirten in die demnächst hier zusammentretende Versammlung ausgefordert, welche über die zukünftige Verwaltung des mährisch israelitischen Landesmasse-Fonds berathen soll. Dieser Fonds, dessen Ziffer sich auf circa 900,000 fl. Oe. SB. beläuft, entstand und vermehrte sich aus aliquoten Beiträgen der in administrative Pachtung überlassenen Contribution und wurde bisher von der Landesstelle verwaltet. Der Uebergang' der Verwaltung an die mährische Judenschaft ist eine natürliche Folge des Artikels 15 des Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger, und die bevorstehenden Verhandlungen der Delegirten werden zugleich ein Probirstein sein für die durch den genannten Artikel geschaffene Autonomie in Cultus-Angelegenheiten. Es ist kein Zweifel, daß die Delegirten in erster Reihe die Uncheilbarkeit des Fonds-Erträgnisses im Sinne einer Repartition auf einzelne Gemeinden nach deren Kopfzahl als die Grundlage jeder weiteren Verhandlung aussprechen werden; denn nur unter dieser Voraussetzung wird eine wahrhaft zweckmäßige Förderung des gesammten jüdischen Un - terrichtes und Cultus in" den mährischen Gemeinden erreicht werden, während jede Zersplitterung nothwendigerweise ein ersprießliches Wirken, ja den Fortbestand der Schulen in den kleineren und ärmeren Gemeindewesen geradezu in Frage stellen muß. Im Zusammenhänge mit dieser Auffassung, zu der sich die eminente Majorität der Delegirten bekennt, steht die Wahl eines Curatoriums, welchem die Verwaltung des Fonds, und eines vollziehenden Comitös, welchem die gewissenhafte, auf Grund wirklich bestehender Verhältnisse vorzunehmende Vertheilung des Erträgnisses an die Gemeinden obliegen wird. Rußland. Aus Rußland, im Juli. (Privatmitth.) In Nr. 5 Ihres geschätzten Blattes, von diesem Jahre las ich mit einem gewissen Wohlbehagen, daß laut dem „Central-Blatte für die gesammte Unterrichts-Verwaltung Preußens" unter der studirenden Jugend dieses Staates das Verhältniß der Zahl der Juden zu der der Christen wie 1 zu 11 ist, während die in Preußen wohnenden Juden, 260,756 an Zahl, zuder übrigen Bevölkerung desselben Staates 19,254,649, sich wie 1 zu 72 verhält; folglich befinden sich in Preußens Lehranstalten verhältnißmäßig fast 7 Mal mehr Juden als Christen. Nun will ich die Leser Ihres geschätzten Blattes mit der Zahl aller Lehranstalten Rußlands, wie aller Studirenden desselben Staates bekannt machen, wie auch mit dem Verhältnisse der Zahl der Juden zu allen anderen Einwohnern des russischen Reiches, und ins Besondere in dessen Lehranstalten, und zwar nach dem „Gedenkbüchlein des Ministeriums der Volksaufklärung" vom Jahre 1865. Im Anfänge des Jahres 1865 waren in Rußland, außer dem ehemaligen Herzogthum Polen, 3530 Lehranstalten mit 194,333 Lernenden, darunter 11,362 Juden, das Vcrhältniß der jüdischen Schüler zu dem aller anderen Confessionen ist daher wie 1 zu 16. Da aber Rußland, nach dem Kiewer Volkskalender in diesem Jahre, 69,500,000 Einwohner zählt, unter denen bloß 1,200,000 Juden zerstreut sind, so ist das Verhältniß aller Juden dieses Landes zu allen anderen Einwohnern, wie 12 zu 683 oder wie 1 zu 57, folglich stellen die russi- 32