Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 32 (1868)
- Issue
- Heft 32 (4.8.1868)
- Date
- 1868-08-04
- Page
- Seite 638 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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ßig Jahren hatte hier ein Lehrer kaum die Hälfte, was sollte der anfangen? — Ueber das „Wie" der ersten Frage haben sich bereits gescheitere Leute, als Schreiber dieses, vergeblich die Köpfe zerbrochen. Und was den zweiten Punkt anlangt, nun so haben sich die Lehrer in der That auch schon vor jenen dreißig Jahren und noch früher nicht minder um ihr tägliches Brod zu quälen gehabt, als jetzt. Aber sind denn seit jener Zeit die Lebensmittel, wie auch Holz und Wohnung, nicht um das Doppelte und Dreifache im Preise gestiegen? 'Während in jener Zeit schon 5000 Thlr. hinreichten, um einen zum reichen Mann zu stempeln, gehört heutzutage schon ein ungleich größeres Vermögen. Das sehen die Leute wohl ein, wissen auch, daß heute viel, sehr viel zum Leben gehört; der Lehrer hat freilich nicht viel, sogar herzlich wenig, aber doch sein „Sicheres". Ich könnte Ihnen, geehrter Herr Redakteur, Exempel genug ansühren, wo recht tüchtige und treue Lehrer fast vor Hunger umkamen. Sie wurden, wie in der Regel, mit einem geringen Gehalt und einem großen Versprechen auf Uebereinkommen durch Privatunterricht angestellt. Die alten Lehrer aber behielten ihre Privatstunden, und der neue Lehrer, der nicht lange „müßig" sein konnte, zog weiter. Oder es tritt wohl auch der entgegengesetzte Fall ein. — So lange also der Lehrer hauptsächlich auf den Privatunterricht angewiesen ist, steht es schlimm um ihn, schlimm in der Gegenwart, schlimmer noch in der Zukunft, wo er bereits seine schönsten Kräfte der Gemeinde, in der er gewirkt, zuin Opfer gebracht und sich aufgerieben hat. Sein Lohn ist dann eine spärliche Pension, gewöhnlich der dritte Theil seines spärlichen Gehalts. Unter obwaltenden Umständen ist die Zahl der Lehreraspiranten in stetem Abnehmen begriffen und selbst jüngere Lehrer sehen sich bei Zeiten nach einem einträglicheren Brod um. Der Himmel gebe, daß sich das Schicksal des Lehrers recht bald zu seinen Gunsten gestalte, auf daß er, von Nahrungssorgen befreit, recht freudig in seinem hohen, aber auch schweren Berufe wirken könne. Dann wird cs auch besser in manchen Schulen und Gemeinden stehen. Oesterreichischer Kaiserstaat. Aus Ungarn, 19. Juli. lPrivatmitth.) Das ministerielle Einberufungsschreiben für den israelitischen Congreß auf den 12. November c., zu welchem die Wahlen am 3. November stattfinden sollen/wird dieser Tage erscheinen. Sämmtliche Cultusbeamten, also Rabbiner und Lehrer, erhalten das volle Wahlrecht. Somit ist auch dieser streitige Pnnkt erledigt, und dem Rechte geschieht sein Recht. Prag, im Juli. (Privatmitth.) Hier hat sich aus angesehenen Männern, worunter auch Herr Prof. Di'. Wessely gehört, ein Comitö gebildet, um einen beabsichtigten Synagogen- und Schulbau in der Stadt Eger durch Einsammlung von Unterstützung zu fördern. Es heißt in dem desfallstgen Aufrufe folgendermaßen : „Unter den Fortschritten freiheitlicher Entwickelung, die das in Oesterreich sich regenerirende politische Leben förderte, gibt cs kaum einen zweiten, der auf die Kräftigung und Neugestaltung des jüdischen kultuellen Gemeindelebens von durchgreifenderem Einfluß wäre, als das nun auch den Juden gewährte Recht der Freizügigkeit, das Recht auf freie Wahl des Wohnortes, demgemäß sie nicht mehr an den Boden gebannt sind, in dem sie geboren und ihre Väter seit Jahrhunderten ihr Grab gefunden haben, sondern ihnen gestattet ist, ihre Wohnstätte da aufzuschlagen, wohin Neigung und Beruf sie weiset. Noch sind nicht zwei Decennien verstrichen, und schon hat in Folge der ihnen gestatteten freieren Bewegung das religiöse Bedürfniß und Bewußtsein confessioneller Zusammengehörigkeit jüdische Glaubensbrüder an Orten zusammcngeführt, in denen ihnen noch vor gar nicht langer Zeit Vorurtheile und Anschauungen finsterer Jahrhunderte Ruhe und Ruhestätten versagten, oder nur ausnahmsweise als Akt besonderer Gnade und nicht selten unter beschämenden Beschränkungen concedirten. Zu den Städten, die ein solches privilegium ocliosum geltend machten, gehörte auch bis in die neuere Zeit die königliche Kreisstadt Eger, eine Stadt, deren Einwohner im Anfänge des 14. Jahrhunderts zum vierten Theil aus Juden bestanden, die alle Institute in sich vereinigte, die zum gottesdienstlichen Leben und zur Befriedigung der confessionellen Bedürfnisse derselben nothwendig waren, und durch die weisen und gottesgelehrten Männer, die in ihr lebten und lehrten, einen weit verbreiteten Ruf erlangt hatte. Erst unserer Zeit war es Vorbehalten, nach einer Jahrhunderte langen Verbannung der Juden, während welcher