Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 32 (1868)
- Issue
- Heft 32 (4.8.1868)
- Date
- 1868-08-04
- Page
- Seite 632 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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der Gemeinden, und anderen Notabilitäten. Wir haben bereits in voriger Nr. angedeutet, daß wir eine solche Synode als gewissermaßen zweite Instanz für nothwendig erachten; allein sie in diesem Augenblicke schon eintrcten zu sehen, erscheint uns weder wünschenswerth noch möglich. Zuerst liegt der Gedanke einer solchen Synode noch völlig chaotisch vor, und wir haben noch von keiner einzigen Seite irgend eine Auslassung erhalten oder gelesen, welche eine klare Vorstellung von einer solchen giebt. Wir müssen daher annehmen, daß der Gedanke noch nicht reif genug ist, und erst noch einer vielseitigen Berathung und Besprechung unterliegen muß. Sehen wir z. B. auf Deutschland allein, so haben wir schon in den alten Provinzen Preußens allein über 600 constituirte Gemeinden, und können wir daher auf die neuen preußischen Provinzen und auf die übrigen deutschen Staaten auch ohne Oesterreich auf mindestens eine gleiche Zahl, also zusammen wenigstens 1200 Gemeinden zählen. Mag nun ein ziemlicher Theil dieser Gemeinden bei einer Synode unvertreten bleiben, so ist es doch klar, daß, wenn eine solche Synode nur irgend wirksam sein soll, sie aus vielen Hunderten Personen bestehen würde. Und dies schon, wenn die Synode auf die deutschen Gemeinden beschränkt wäre. Dafür scheint aber kein zu rechtfertigendes Motiv vorzuliegen, und wir würden den Beitritt der Gemeinden des Kaiserstaats Oesterreich auö allen dessen Theilen, wie auch anderer Länder, nur wünschen müssen. Hieraus geht Zweierlei hervor, erstens daß zuvor eine gewisse Organisation für eine solche Synode gesunden werden muß, und zweitens daß man mit einer solchen Synode keine Vorlage schaffen könne, sondern daß ihr eine von Sachkundigen bereits durchberathene und beschlossene Vorlage dargeboten werden muß, über welche dann die Synode sich verständigen und beschließen könne. Und dies ist es, was wir als das Werk der bevorstehenden Rabbinerversammlung ansehen. Es wäre in der That nach unserer Meinung thöricht und ungerecht, der jetzt bevorstehenden Versammlung von Rabbinen gegenüber von „hierarchischen Gelüsten und Tendenzen" zu sprechen. Die Rabbinen waren niemals etwas Anderes als Sachverständige der jüdischen Theologie, als solche versammeln sie sich, um über einen Gegenstand ihres Gebietes zu berathen und das Resultat ihrer Berathung in Resolutionen zu formuliren. Gelingt es dann, nach dem Anträge des Hrn. vr. Adler, eine Synode zusammenzubringen, so ist die Vorlage geschaffen, welche der Synode zur Basis zu dienen vermag. Dies ist Alles so einfach, daß wir einen solchen Vorwurf nur als eine leere Phrase oder als eine offenbare Feindseligkeit, die sich jedoch hinter einer in vielen Ohren wohlklingenden Phrase verstecken will, betrachten können. Man täusche sich jedoch nicht. Eine solche Synode wird gerade nicht mehr Autorität beanspruchen dürfen und besitzen, als die Rabbinerversammlung. Auch sie wird nichts weiter sein können als eine Autorität, die Niemanden zu etwas Anderm verpflichtet, als wozu ihr Ansehen bewegt, als die Kraft, welche in der Vereinigung liegt. In religiösen Dingen giebt es eigentlich keine Vertretung: ein Majoritätsbeschluß bindet in religiösen Dingen die Minorität in keiner Weise; ja selbst wenn in einer Synode die Gemeinden Delegirte senden, so sind sie darum noch nicht an die Beschlüffe gebunden, die durch die Mitwirkung ihrer Delegirten zu Stande gekommen sind, so weit diese religiöse Dinge betreffen. Denn die Gemeinde kann eiawenden, daß ihr Delegirter in speziellen Fragen über ihre Meinung, sei es nach rechts, sei es nach links, hinausgegangen. Wie diesen, wir sagen nicht Ansichten, sondern Thatsachen gegenüber, denn die Verhältnisse im Jndenthume liegen thatsächlich so, von hierarchischen Tendenzen gesprochen werden könne, begreifen wir nicht, und erscheint uns als böser Wille. Die Rabbinerversammlung ist selbst für diejenigen, welche eine Synode wünschen und beabsichtigen, eine Nothwendigkeit, um für diese eine konkrete Vorlage zu schaffen. — Was unsere persönliche Ansicht, die wir aber Niemandem aufdrängen wollen, betrifft, so ist sie folgende. Es müssen zunächst Synoden für einzelne Landschaften, Provinzen oder Länder abgebalten, und ihnen die Beschlüsse der Rabbinerversammlung vorgelegt werden. Erst aus diesen Provinzialsynoden heraus läßt sich die Organisation einer allgemeinen Synode ersehen und herausbilden. Dies scheint uns der einfache mögliche Weg, und wir glauben, uns in bescheidener Weise etwas auf unsere Erfahrung berufen zu können, da wir solchen Provinzialsynoden auch schon beigewohnt haben. In anderer Weise zu einer allgemeinen Synode gelangen zu wollen, scheint uns nichts als ein chaotisches tumultnarisches Durcheinander hervorzurufen. Jndcß vermögen vielleicht Andere einen besseren und richtigeren Weg anzugeben. Lassen wir uns daher von keiner Seite beirren. Unsere Zeit ist einmal eine geist- und lebensvolle, aber auch sehr bewegliche und deshalb verworrene. Es gilt daher in ihr, einen gestimmten Gegenstand scharf und