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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1868-08-04 · Heft 32 (4.8.1868) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
32 (1868)
Issue
Heft 32 (4.8.1868)
Date
1868-08-04
Page
[Seite] (sequence 4)
Language
German
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M. SS. 32. Schram,!,. All 8 cme t u c Zeitung des Zudenthums. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Herausgegeben von Rabbiner vr. Ludwig Philippfon in Bonn. Leipzig, den 4. August 1868. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal Dienstags, in,2 bis >1/2 Bogen. Preis des Jahrgangs 4 Thlr. Halbjährig 2 Thlr. , Vierteljährig 1 Thlr Inserate werden mit IV2 Ngr. für die Petitzeile oder deren RAlm berechnet. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zeitungs-Expeditionen nehmen Befiel lungen an; der Haupt-Expedition für beide Piere hat sich das Königl. Sachs. Haupt-Zeitungs-Bureau hier unterzogen. Inhalt. Leitende Artikel: Die Rabbmerversammlung. Zur Situation. Zeitungsnachrichtenr Deutschland: Königsberg, Aus der Provinz Posen. Oesterreichischer Kaiserstaat: Aus Ungarn, Prag, Brünn. Rußland: Aus Rußland, Warschau. Schweden: Norköping. Korrespondenz: Monatsberichte aus Ungarn IX. Feuilleton-Beilage: Die BernsieinNste. — Die spanische Inquisition. Leitende Artikel. Bonn, 26. Juli. Die Radbinerversammllmg. Die Rabbmerversammlung naht mit starken Schritten heran. Das Interesse an derselben mehrt sich, und bekundet sich sowohl durch die wachsende Zahl der Theilnehmer, als auch durch die sich steigernde Aufmerksamkeit des Publikums. Man kann es denjenigen Männern nicht genug Dank wissen, welche mit Entschlossenheit den kaum ausgesprochenen Gedanken aufgriffen, zu dem ihrigen machten und so seine Verwirklichung rasch ermöglichten. Es versteht sich, daß es noch immer Jedem, auch ohne sich gemeldet zu haben, frei steht, zu erscheinen, nur daß ihm dann die gastliche Aufnahme in einer Familie zu Cassel nicht zugesichert werden kann. Schließen wir noch einige Bemerkungen hier an: Es versteht sich von selbst, daß die Versammlung von dem Augenblicke ihres Zusammentrittes an, völlig frei und selbstbestimmend über die Gegenstände ihrer Berathung, sowie über die Art des Verfahrens und der Behandlung sein wird. Allerdings waltete in der Aufforderung, zu einer Rabbinerversammlung zusammen zu kommen, der Gedanke vor, daß sie die bedeutsame Frage über die Gestaltung und Hebung des öffentlichen GottesdierchH zu ihrem Zwecke habe, und zweifeln wir nicht, daß die Versammlung diesen vorzugsweise in's Auge fassen und verfolgen werde. Dahin geht denn auch vie ausführliche Vorlage, die wir der Versammlung unterzubreiten die einfache Pflicht haben, ohne Präjudiz, ob die Versammlung auf diese Vorlage eingehen wolle. Es gilt, die Normen für die Gestaltung und Hebung des öffentlichen Gottesdienstes festzustellen, innerhalb derer dann eine Commission das Weitere ausznarbeiten und auszufüllen hätte, Normen, welche jedoch schon jetzt den Gemeinden zum Wegweiser auf diesem Gebiete dienen können. Es ist dies eine Aufgabe für die Versammlung, die alle ihre Kräfte beanspruchen wird und die gelöst zu haben, ihr ein dauerndes Verdienst zu schaffen im Stande ist. Dies schließt aber in keiner Beziehung aus, daß auch andere Anträge der Versammlung vorgelegt werden können, über deren Behandlung die Versammlung selbst beschließen wird. Einen Einwand, der gegen die Versammlung erhoben worden, wollen wir nicht mit Stillschweigen übergehen. Es ist der, warum nicht statt einer Rabbinerversammlung eine sg. Synode zusammenberufen worden, nämlich eine Versammlung von Rabbinern, Deputirten

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