Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 32 (1868)
- Issue
- Heft 30 (21.7.1868)
- Date
- 1868-07-21
- Page
- Seite 598 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3226635-3226666--26277-3261811- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
betbuchs vorbereitet. Ob es ihm gelingen wird, bei der wohlhabenden Jugend den effectiven Atheismus zu besiegen? Denn der ist bei dieser, und zwar großentheils bei dem weiblichen Geschlechte zu Hause, und man kann auf jüdischen Privatbällen (öffentliche giebts hier überall nicht, außer für Knoten) die pikantesten Dialoge dieser Richtung vernehmen. Ich erwähne dies nur, um zu zeigen, daß es Modesache ist, und daher, wie alle Modesachen, von den feineren Juden outrirt wird, obgleich der Materialismus hier schon längst aufgehört hat zu den noblen Passionen zu gehören: eher das Gegentheil; und, wären viele jüdische Ceremonien nicht so geschmacklos, so müßte nothwendig die religiöse Reaktion, deren Waizen jetzt in Europa so sehr blüht und namentlich in Frankreich, das sonst Fahnenträger der Aufklärung war, so energisch begünstigt wird, auch bei uns wirken. Vielleicht ist auch dies direkt prooidentiell, und das Judenthum hat wieder einmal seine alte Rolle zu bethätigen! Seit der Verfassung von 1860, die sich ganz und gar nicht um Kirchliches kümmert, ist es nicht mehr möglich die Zahl der Mischehen zwischen Juden und Christen zu kontrolliren, die Gesammtzahl ist auf 150 Paare zu schätzen. Auch giebt es eine geringe Zahl jüdischer Ehepaare, die sich, wie ihnen das frei steht, blos bürgerlich verbunden haben. Oesterreichischer Kaiserstaat. Wien, 6. Juli. (N. fr. Pr.) Bekanntlich haben sich bereits mehrere Christinnen und eine ansehnliche Zahl getaufter Juden beim Wiener Magistrate gemeldet und ihre Absicht, zum Judenthume überzutreten, kundgegeben. Der Magistrat erklärte jedoch, vorerst nichts verfügen zu können, da die in Aussicht gestellte Vollzugsvorschrift ausstehe. Der Minister des Innern, vr. Giskra, welchem dies mitgetheilt wurde, hat sich, wie das N. Frdbl. berichtet, veranlaßt gesehen, dieserhalb den Herrn Bürgermeister vr. Zelinka zu sich zu laden und demselben zu bedeuten, daß eine Vollzugsvorschrift zu dem den Uebertritt von einer Religion zur andern behandelnden Paragraph des interconfessionellen Gesetzes aus dem Grunde nicht zu erwarten stehe, weil das Gesetz selbst in dieser Richtung genau vorschreibt, wie sich zu verhalten sei. Der Magistrat habe ohne weiteres mit den betreffenden Individuen ein Protocoll aufzunehmen und den Seelsorger der Religions-Genossenschaft, welcher der Convertit bisher angehörte, hievon in Kenntniß zu setzen. Der Bürgermeister hat hienach den Magistrat angewiesen, seines Amtes zu handeln. Wien, 22. Juni. Wir entnehmen der „N. fr. Pr." folgenden Artikel. Ein Aufruf fordert das Publikum zu Beiträgen auf, um dem Heimgegangenen Kämpfer für Glaubens- und Gewissensfreiheit, Dr. Eugen v. Mühlfeld, ein Grabdenkmal zu errichten. Der bekannte Historiker vr. G. Wolf errichtete den Manen des Dahingeschiedenen in der soeben ausgegebenen Schrift: „Der Abfall vom Christenthume und der Rücktritt zum Judenthume," ein Monument, das zwar dem Umfange nach klein, aber des Verblichenen würdig ist. Es wird wol Niemand behaupten wollen, daß die Regierung unter Kaiser Franz I. eine liberale war. Und doch weist vr. Wolf nach, daß man damals viel liberaler, als man es bei uns noch jüngst in Oesterreich war. Bekanntlich trägt nach der Lehre der katholischen Kirche die Taufe, ja die Nothtaufe, wenn sie gehörig gespendet wurde, sei es von wem immer, selbst von einem Juden, den Charakter der Unauslöschlichkeit an sich. Kaiser Karl VI. der wohl unbestritten nicht zu den Liberalen gehörte, erklärte jedoch die gewaltsame Taufe der Judenkinder, falls diese, wenn sie erwachsen sind, vom Christenthume abfallen wollen, für ungiltig. In ähnlicher Weise erfolgte eine kaiserliche Entschließung von Kaiser Joseph II. mit der Motivirung: „Weil man doch nicht ein Christ ist bei gestandenem Alter, wenn man nur getauft ist, wohl aber, wenn man es von Herzen sein will und bereit wäre, es noch zu Mn, wenn'es nicht schon geschehen." In Folge des Auftrags Kaisers Franz im Jahre 1829 wurden die Landesstellen und die Ordinaxiatesin Oesterreich rc. gefragt, ob dieses Gesetz weiter bestehen solle. Man wird zugeben, daß diese Frage eine heikle und schwierige ist, und war sie dieses umsomehr, da man doch wohl wußte, in welcheuffGeiste Kaiser Franz sie gelöst haben wollte. Doch zu jener Zeit war der Geist der Behörden noch nicht von dem Concordat umnachtet. S ä m m t l i ch e Landesstellen in Oesterreich, mit Ausnahme von Brünn und Triest, sprachen sich