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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1868-07-14 · Heft 29 (14.7.1868) · p. Seite 575

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
32 (1868)
Issue
Heft 29 (14.7.1868)
Date
1868-07-14
Page
Seite 575 (sequence 5)
Language
German
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575 >es Lan- Sycellenj usse unornrnen; » die edr Reliit dem tgltebev chule,;rechcg- Imehr oder weniger begründet sein mag, müssen wir zu- I rückweisen. Einen jüd. Klerus gibt es weder in socialer Inoch in moralischer Beziehung, das Rabbinerthum hat lund macht keinen Anspruch auf die Vortheile und Prärogative des geistl. Standes, es will sich aber auch nicht Jmit dem Begriffe der geistl. Uebervormundung, den man I diesem Stande zu imputiren berechtigt glaubt, identificiren lassen. Die Rabbiner Ungarns appelliren offen an das! unbefangene Urtheil der Gemeinden, an das Urtheil | ber Intelligenz des durch Rang, Amt und Wissen hervorragenden Publicums des theueren Vaterlandes ohne! Unterschied der Confessionen. Dieses Publicum war Zeuge, mit welcher ungetheilten Freude, mit welcher weihevollen Begeisterung und Pietät die Rabbiner Ungarns; die neue Aera begrüßt; allerorts waren die jüd. Bet - Häuser zur Feier der Verfassungsrestituirung, der verantwortlichen Ministerernennung, zur Dankesfeier der Verleihung der Emancipation gefüllt; der patriotische Rechtsgedanke, der die Nation erfüllt, die liberale Richtung, die Freiheit, der Lebensodem des edlen Ungarvolkes, erhielten in den jüdischen Tempeln und Bethäusern ohne Rückhalt, ausnahmslos, andachtsvolle Weihe durch Lehre, Predigt und Gebet. In richtiger Erkenntnis; ihrer Stellung, daß die Rabbiner nur ihrer Gemeinde angehören, haben sie sich nicht als ein besonderer Stand, zu irgend einer Kundgebung, die sie als abgesondert von der Seite ihrer Gemeinden, an deren Spitze sie stehen, in deren Mitte sie leben, erkennen ließen, hervorgedrängt; es müßte sie aber mit tiefem und gerechtem Schmerze erfüllen, daß Jrrthum, Mißgunst und Uebelwollen Einzelner sie in dem Momente aus der Mitte ihrer Gemeinden zu trennen beabsichtigen, wenn dieselben berufen werden, über Gemeinde und Schule, den Wirkungskreis ihrer ganzen Lebensthätigkeit, dem sie — die Rabbiner — die besten Kräfte ihres Lebens, mit aufopfernder Hingebung angehören, zu berathen. Ohne Anspruch auf geistl. Rechte und Privilegien, können sie sich doch nicht zu den Parias der Gemeinden herabwürdigen lassen, im wohlverstandenen und gewahrten Interesse dieser selbst, im Interesse der Zukunft der ung. Judenheit. Denn es sollen wohl die Diener und Lehrer der Religion die Würde und den Lichtglanz derselben nicht für ihr eigenes Interesse und für ihre eigene Person mißbrauchen, sie sind aber verpflichtet, die Würde und die Achtung ihrer Person und ihres Standes eben im treuen Dienste der Religion zu wah-. ren, damit die Rach- und Zurücksetzung der Lehrer auch nicht die Lehre treffe. Was auch die Intentionen und Absichten der Konferenzmitglieder gewesen sein mögen, die Thatsache der Ausschließung der Rabbiner und Lehrer, vorzüglich Ersterer, ist von ungeheurem Nachtheil für die Stellung der Rabbiner in ihrer Eigenschaft als Seelsorger und den Einfluß derselben. Ohne politische und materielle Vorzüge und Auszeichnungen, sind die Rabbiner in ihrer Eigenschaft als Seelsorger auf ihrem moralischen Einfluß beschränkt; ja, sie begnügen sich gerne auch für die Zukunft mit diesem wohl nicht zu unterschätzenden Behelfe, der aber nicht ohne Nachtheil für ihre Berufsthatigkeit verkürzt werden kann. Und leider empfindet schon die ungarische Judenheit manche traurige Folge durch den beabsichtigten Ausschluß der Rabbiner, und schon läßt sich das Unopportune der Maßregel erkennen, und zeugt nicht nur für das Unzweckmäßige, sondern für das Zweckwidrige derselben. Es sollten die Rabbiner von dem Kongresse ferngehalten werden, um auch nicht im Entferntesten der Besorgniß, daß auch die religiösen Angelegenheiten verhandelt werden. Raum zu geben; nun denn, seit Monaten entspricht das Verhalten der Rabbiner dieser ihrer, ihnen aufgedrängten Passivität; noch sind die ersten Vorarbeiten zum Kongresse nicht erledigt, und es zeigt sich uns die traurige Erscheinung, daß der religiöse Parteistreit mit einer Erbitterung, einer Vehemenz geführt wird, in dem Grade, wie er früher nicht gekannt wurde. Wir gestatten uns daher nicht als ein besonderer, bevorrechteter Stand, vielmehr als Bürger eines constitutionellen Staates, als Rabbiner und Mitglieder der Gemeinden, als berufene Freunde und Förderer der Schule und der Erziehung, hiemit unser erg. Gesuch an Ew. Excellenz zu richten, es wolle Ew. Excellenz die Rabbiner in ihre natürl. Rechte einsetzen und einen Zustand verhüten, der nach der Ueberzeugung der ergeb. Gefertigten zu einer Kalamität für die Gemeinden der ungar. Judenheit werden könne." Pest, 15. Juni 1868. lFolgen 30 Unterschriften von Rabbinern.) Die Nabbineroersammlung. Außer den in Nr. 26. 27. und 28. Genannten haben ihren Beitritt zur Rabbinerversammlung für Regelung des Gottesdienstes ferner erklärt die Herren Land-

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