Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 32 (1868)
- Issue
- Heft 29 (14.7.1868)
- Date
- 1868-07-14
- Page
- Seite 574 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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574 so lang es an der Gotteslehre trat festhält, alle Zauberer keine Wirkung zu übe» vermöge, und daß jeder Israelit, so lange er an Gott hängt und nicht selbst der Zauberei sich ergiebt, weder von Geistern noch von Zaubern etwas zu fürchten habe. Diesen Grundsatz sprachen sehr bedeutende Autoritäten aus und stützten sich dabei auf den Bibelvers 4. Mos. 23, 23. Siehe Nedarim 32, 1. Hiermit war dem ganzen Aberglauben die Spitze abgebrochen, und die Synagoge brauchte sich nicht weiter darum zu kümmern. Die Jahrhunderte, in welchen, wie Lecky historisch nachgewiesen, Millionen Menschen dem Wahne und der Scheußlichkeit der Hexcnprozeffe geopfert wurden, sahen im Judenthume keine Spur dieser blutdürstigen Verfolgung. Eine Petition ungarischer Rabbinen gegen ihre Wahlausschließvng. Aus Ungarn, 29. Juni. Aufgefordert durch Hr. Rabbiner Kutna in Kaposvär, welcher zu diesem Behufe ein Rundschreiben an die Rabbinate und Gemeindevorstände in Ungarn richtete, haben 3 0 Rabbinen folgende Petition an den Cultusminister in Pest wegen der eigenmächtigen und ungerechtfertigten Ausschließung der Rabbiner und Lehrer vom Wahlrechte gerichtet. Wie wir hören, hat sich nachträglich noch eine große Anzahl von Rabbinen, deren zustimmende Erklärungen zu spät eingetroffen, der Petition angeschlossen und Hr. Rabbiner Kutna wird deren Erklärung ebenfalls dem Cultusininister unterbreiten. Sie finden, geehrter Herr Redakteur! unter den Unterschriften Namen von allen Richtungen und Parteiungen, obschon die Mehrzahl zu den Orthodoxen zählen. Immerhin ist der liberale, constitutionelle Geist, der das ganze merkwürdige Schriftstück durchweht, höchst beachtendwerth und es ist das erstemal, daß eine so bedeutende Zahl von Rabbinen feierlich gegen die Zninuthung der Hierarchie protestirt. Ew. Excellenz! Erfüllt von ergebenster Huldigung, ob der hohen Gesinnung, der edlen Gerechtlgkeitsliebe, des erhabenen Humanismus, der tiefen Einsicht, die in diesem Maße in seltener Verbindung als die glänzenden Gaben Ew. Excellenz in Ihrer hohen Stellung schmücken, sehen die Rabbiner Ungarns, wie die sämmtlichen Israeliten des Landes mit Dank und froher Zuversicht, daß Ew. Excellenz die Regelung der isr. Gemeinde- und Schulverhälknifse unter die Aegide Ihrer segensreichen Thätigkeit genommen; unter dem Schirm der bekannten Intentionen sind die edlen Interessen des Geistes und des Herzens, der Religio» und der Kultur bestens geborgen. Doch fühlen sich durch einen Zwischenfall von unangenehmer Art die erg. Gefertigten veranlaßt, durch ihr ergebenstes Gesuch an die tiefe Einsicht, die edle Gerechtigkeitsliebe Ew. Excellenz noch besonders zu appeliren. Der 2. §. des Wahlstatuts, welches die mit dem Vertrauen Ew. Excellenz beehrten Conferenzmitglieder für den einzuberufenden Kongreß entworfen, schließt nämlich die Rabbiner als besoldete Gemeindebeamten von dem passiven und activen Wahlrecht aus. Ein allgemeiner Ruf des Erstaunens ob diesem Vorfall, der ohne Beispiel ist, dringt durch das ganze Land. Die Intelligenz fühlte sich beirrt durch eine Maßregel, die im grellen Widerspruch steht mit dein Zweck, zu welchem sie ergriffen wird. Das Judenthum, das keine Hierarchie kennt, läßt die Rabbiner, ob besoldete oder nicht — denn zu einem großen Theil ihrer Leistungen sind sie verpflichtet, und zu einem großen Theil ihrer, wenn auch nur imaginären Prärogative sind sie berechtigt, auch ohne Sold und Ernennung — in der Mitte, an der Spitze der Gemeinden nicht als einen besonderen Stand, vielmehr als einen Theil des großen Ganzen erscheinen. Die Institution der Rabbiner ist viel älter als die Einrichtung ihrer Besoldung und Ernennung. Man könnte ihnen ihre Besoldung streitig machen — was auch der große Maimonides nach seiner, wohl bestrittenen Auffassung, im Sinne der religiösen Bestimmungen, wollte — aber nicht ihren Einfluß als die relig. Gesetzkundigen, als einen mitzählenden Factor der Gemeinde. Die socialen Berhältnisie der letzten 700 Jahre haben die Besoldung der Rabbinen immer mehr als nothwendig erscheinen lassen, aber sie sind deshalb nicht herabgedrückt worden unter das Niveau eines anderen Gemeindemitgliedes.' Ihre factische Stellung zur Gemeinde und Schule, ihre Bestrebungen und Leistungen für dieselben berechtigten auch ganz gewiß nicht zu Ihrer Ausschließung. Die künstlich herbeigezogene Vergleichung mit dem Klerus und den geistl. Ständen anderer Confessiouen, gegen welche die Richtung, die Stimmung des Tages