Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 32 (1868)
- Issue
- Heft 29 (14.7.1868)
- Date
- 1868-07-14
- Page
- Seite 572 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3226635-3226665--26250-3261783- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
gisch entgegengetreten und sie aus Israel verbannt werden. Aber nicht im Entferntesten besagt das Gesetz, daß Zauberei und Hexerei wirklich möglich und vorhanden seien, und daß sie von bösen Geistern Herkommen. Vielmehr widerspricht dies dem ganzen Lehrsystem unserer h. Schrift. Der einzige, allmächtige und allweise Gott hat die Welt vollkommen („sehr gut") geschaffen. In ihr ist nichts Böses vorhanden. Die Sünde ist nur das sittliche Verhalten des Menschen zu sich selbst; wie dies in der Geschichte des Paradieses und Kains und Abels erwiesen wird, nämlich aus den Motiven der Sinnlichkeit und der gesellschaftlichen Verhältniffe. Alle Erscheinungen in der Natur, auch die, welche zeitweise einzelnen Menschen Nachtheile bringen, sind an sich gut und segensreich und gehen aus dem Willen des allgerechten und allliebenden Gottes hervor. Alles was geschieht, geschieht allein nach dem Willen und aus der Allmacht Gottes. Von einem bösen Principe, einem bösen Geiste, Satan, Teufeln und Dämonen kann in einer solchen Lehre nicht die Rede sein, es ist kein Platz für sie da. „Satan" ist, wo er in unserer heil. Schrift vvrkommt, nichts als die poetische Personisication der Anklage gegen den Menschen, die aus dessen bösen Handlungen hervorgeht, dem Verbum zuw entsprechend. Die Selbständigkeit eines bösen Principes, die Macht eines bösen Geistes anerkennen, hieße nach'dieser Lehre, Gott gegenüber noch eine zweite weltbeherrschende Macht aufstellen, Gott beschränken, also verendlichen, einen Dualismus lehren nach Art des Parsismus. Zauberei war daher dem mosaischen Gesetze gemäß identisch mit Götzenthum, und trat auch factisch überall so hervor. Es mußten daher von Seiten des Mosaismus strenge Maßnahmen auch gegen die Zauberei getroffen werden. Dennoch unterschied er zwischen den Jrreführern, den Zauberern, die sich also diese Macht zuschrieben, und den Jrregeführten, bestrafte jene von Gerichtsseiten mit dem Tode, bedrohete diese mit der göttlichen Strafe. Der Entartung des gerichtlichen Verfahrens gegen die Zauberer war aber dadurch vorgebeugt, daß alle Inquisitionen auf geheime Anzeigen und jedes Selbstgeständniß namentlich durch die Folter, welche das mosaische und jüdische Recht garnicht kennt, aus ihm entfernt war. Das dennoch im israelitischen Volke häufig Zauberei getrieben wurde, verstand sich nach der Beschaffenheit des Volkes von selbst, ebenso wie die Gvtteslehre ein ganzes Jahrtausend in Israel mit dem Götzenthume zu kämpfen hatte, bis dieses aus jenem gänzlich entschwand. In den Verwarnungen und Anklagen des Volkes erscheint daher immer die Zauberei im Gefolge des Götzen dienstes, z. B. 2. Kön. 17, 16. 17. Es ist also klar, daß das mosaische Verbot, Zauberei zu treiben, nichts mit dem Glauben an die Möglichkeit und Wirklichkeit derselben gemein hat, sondern nur den unseligen Bolkswahn bekämpfen und ausrotten wollte. Dennoch hat man hierfür die Geschichte Saul's zu Endor als Beweis angeführt. Wer die vielfachen Deutungen dieser Schriftstelle (1. Sam. 28, 3—25) kennen lernen will, den verweisen wir auf den Commentar unseres Bibelwerkes Bd. II. S. 367 ff. Auch unter den jüdischen Exegeten standen sich zwei Parteien gegenüber, von denen die eine die Wirklichkeit der Erscheinung des Geistes Samuels, und zwar die einen vermittelst eines Sched, die anderen vermittelst des Willens Gottes, behauptete, die andere sie als Gaukelei der Hexe von Endor ansah. Es sind sehr gewichtige Namen, welche auf dieser letzteren Seite stehen, z. B-. Samuel Jbn Chofni Hagaon, Rambam, Ralbag. Dieser Zwiespalt in der Deutung erweist schon an sich, daß nur diejenigen, welche von jenem Aberglauben ausgehend, diese Schriftstelle betrachteten und erklärten, eine Bestätigung desselben darin finden konnten, die Schriftworte selbst aber keine Veranlassung dazu gaben. Dies wird sich jedem Bvurtheilsfreien bestätigen. Die ganze Stelle will vorzugsweise den Seelenzustand Sauls vor seinem Falle schildern. Ahnungs-, ja verzweiflungsvoll nimmt er, da die üblichen religiösen Mittel ihm nicht gewährt sind, seine Zuflucht zu dem früher von ihm selbst bekämpften Aberglauben. Das Weib weiß von der Zukunft nichts, denn es läßt sich zuvor das Versprechen geben, daß Saul sic nicht verrathen wolle. Sie giebt vor, den König nicht zu kennen, und später ein sehr vages Motiv an, weshalb sie ihn erkennt. Saul selbst sieht nichts, sondern da das Weib aufschreit, srägt er: „Was siehest du?' und das Weib giebt ihm die Beschreibung, aus welcher Saul den Schluß zieht, daß es Samuel wäre, und wirft sich vor der ihm unsichtbaren Gestalt nieder. Nichts verräth nun, daß, wie das Weib den Geist Samuels sehen will, es nicht auch leicht ihn habe sprechen lassen können. Samuel sagt nur allgemein Bekanntes und die Weissagung der Niederlage und des Todes Sauls am anderen Tage konnte leicht gewagt werden. Das Gebühren Sauls zeigte, daß er selbst hoffnungslos war. Uebrigens fiel Saul nicht in der Schlacht, sondern tödtete sich selbst. Ueberhaupt zeigt die Schrift, wie Saul leicht