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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1868-07-14 · Heft 29 (14.7.1868) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
32 (1868)
Issue
Heft 29 (14.7.1868)
Date
1868-07-14
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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n r ssenschast handelte, kommen >a er Zräsidiale Pflicht, s Schiss ettete sich gen, und glich sei, „ daß et löse i rfür ei«,; Mosel uenz bewir in > och, und Aist gesproie ihnen . gerechtib schon tben ge* venn es 38. Jahrgang. A l l g e m ein e 's. chr vereinigten Derselbe williger >eit und n selbst hem er er, 26 eichnam ren auf Hochg ein, bauung >ste ger Stofs icker zu Zeitung des Zudenthums. w?/ ~ Ein arteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Herausgegeben von l Rabbiner vr. Ludwig Philippson in Boni^t Leipzig, den 14. Juli 1868. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal Dienstags, in 2 bis 2!/a Bogen. Preis des Jahrgangs 4 Ttzlr. Halbjährig 2 Thlr. Vierteljährig l Thlr Inserate werden mit l‘/2 Ngr. fiir die Petitzeile oder deren Raum berechnet. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zeitungs-Expeditionen nehmen Beste!, lungen an; der Haupt-Expcditioil für beide Letztere hat sich das Königl. Sachs. Haupt-Zeitungs>Bureau hier unterzogen. Inhalt. Leitende Artikel r Die Aufklärung und der Glaube an das Wunderbare II. — Eine Petition ungarischer Rabbinen gegen ihre Wahlausschließung. — Die Nabbincrversammlung. Zeitungsnachrichten: Deutschland: Bonn, Düsseldorf. Oest erreicht sch er Kaiserstaat: Wien, Brünn, Aus Galizien. Douaufürstenthümer: Bonn. Frank- 5.. reichrParis. Großbrittanien:London. Rußland: Von der polnischen Grenze. Amerika: New-Z)ork. Correspondenz: Monatsberichte aus Ungarn IX. Fenilleton-Beilage r Der Abend. — Heine von Adolph Strodtmann. — Eine tapfere Familie. — Notiz. — Kuriosa. Leitende Artikel. Bonn, 5. Juli. Die Aufklärung und der Glaube an das Wunderbare II. Wir müssen die Nachsicht unserer verehrten Leser in Anspruch nehmen, und sie bitten auf den ersten Artikel obiger Rubrik in Nr. 20. d. Bl. zurückzugehen, und ihn, wenns gefällt, noch einmal zu lesen. Wir hatten darin auf Grund einer Schrift Lecky's in der Uebersetzung des l)l>. Jolowicz*) über den Hexenglauben und die Hexenprozesse gesprochen, und wie diese furchtbare Plage der Menschheit, deren letztes Opfer erst 1782 in der Schweiz siel, durch die Satzungen der Kirche, durch die Bullen der Päpste, die Autorität der Geistlichen und das *) Seitdem ist auch der 2. Bd. des ged. Werkes erschienen. katholische Rituale erhalten und gestärkt, aber auch durch die Ansichten der Reformatoren nach der Reformation ebenso in den protestantischen Ländern im ausgedehntesten Maße genährt wurde. Zauberei und Hexerei wurden dem Einflüsse und der Thätigkeit des Satans, der Teufel und Dämonen zugeschrieben, so wie andererseits die Exorcismen im Namen des dreieinigen Gottes geübt wurden. Die allgemeine Behauptung ging dahin, daß die Bibel das Vorhandensein der Zauberei und Hexerei bestätige und mit ihrer Autorität decke. Wir stellten uns daher zuletzt die Frage, ob diese Behauptung in der h. Schrift Israels begründet sei und ob das Zudenthum eine solche kirchliche Anerkennung der Hexerei jemals enthalten habe? Zur Beantwortung dieser Fragen schreiten wir jetzt. Das mosaische Gesetz verbietet, daß in Israel Jemand gefunden werde, der irgend eine Art Wahrsager- und Zauberkünste, Geister- und Schlangenbeschwörung u. s. w. betreibt, verbietet ebenso, daß ein Israelit solche, die sich hiermit abgeben, suche und befrage. Die ersteren will es mit dem Tode bestraft wissen, die letzteren bedroht es mit der Strafe Gottes, d. i. der Ausrottung durch Gottes Fügung l2. Mos. 22, 17. 3. Mos. 20, 6. 27. 19, 26. 31. 5. Mos. 18, 10. 11.). Durch dieses Gesetz sollte dem Wahnglauben der durch den ganzen Orient betriebenen und mit dem Götzendienst verbundenen, ja von Staatsseiten durch die Wahrsagungen aus den Eingeweiden der Opferchiere, dem Vogel- und Wolkenfluge anerkannten Wahrsagerei und Zauberei und vielgestalteten Todten- und Schlangenbeschwörung u. s. w. ener-

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