Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 32 (1868)
- Issue
- Heft 27 (30.6.1868)
- Date
- 1868-06-30
- Page
- Seite 537 (sequence 7)
- Language
- German
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brauchten Ausdrücke die Bezeichnung Neu-Ehe (Heiterkeit). Wer aber die christliche Auffassung der Ehe theile, der dürfe nimmer zugeben, daß der Reichstag in dieser Weise sich in das Familienleben, in die Kirche eindränge. Jedem Staate müsse das Recht unbenommen bleiben/einen christlichen Staat zu bilden, wie er auch nicht zweiste, daß die Juden, falls dies gegenwärtig möglich, keinen Augenblick anstehen würden, einen jüdischen Staat mit all seinen Eigenthümlichkeiten einzurichten.*) Abg. Laster: Meine Herren! Bei solchen Anträgen, die so nahe mich und meine Glaubensgenossen angchen, nehme ich grundsätzlich nicht das Wort, weil ich meine, es könne scheinen, als ob ich gleichzeitig auch für meine Person spräche;**) aber, meine Herren, die letzten Anrufungen der Gefühle eines Juden, mit denen der Herr Abg. Gras Bassewitz so eben für gut befunden bat, seine Rede zu schließen, machen es mir zur Pflicht, nur in kurzen Worten die Insinuationen zurückzuweisen, die man sehr häufig über jüdische Anschauungen ausgesprochen findet, und die man namentlich in dem Sinne verbreitet, als ob die Juden ihrem inneren Wesen nach dem Ausschlüsse von den allgemeinen Rechten, und von der Theilnahme an den gesellschaftlichen Gewohnheiten, Rechten und Pflichten selbst geneigt wären. Meine Herren, es ist nicht gut, eine solche Unwahrheit vorzuschützen. Es mag Jeder für sich sagen, er sei ein Freund von Privilegien, von hergebrachten Gewohnheiten; es mag Jeder Unrecht beschützen in der Meinung, daß er *) Die Köln. Zeitg. schreibt hierüber: ,,Der Graf Bassewitz, Mecklenburgs Stolz und schönste Blüthe, hat jetzt die Rolle übernommen, in welcher sich Blanckenburg und Wagener früher im Abgeordnetenhause gefielen; er arbeitet, wie jene, namentlich mit der „Neu-Ehe", trefflich für den — Kladderadatsch. — **) Wir können in dieser Ansicht dem verehrten Herrn Abgeordneten nicht beistimmen. Es handelt sich um die staatsbürgerliche Stellung von 350,000 Norddeutschen, um ein Princip, ohne dessen Erfüllung das moderne Staatsleben mangelhaft bleibt. Da können persönliche Beziehungen nicht geltend gemacht werden. Was würde aus unserer Sache geworden sein, wenn, um nur einen Namen aufzuführen, Rießer, der in ganz ähnlichen Verhältnissen wie Herr Lasker sich befand, sich hätte abhalten lassen sollen, die Gleichberechtigung zu vertheidigen und seine erste, bedeutendste und siegreichste lliede in der deutschen Nationalversammlung dieser Sache zu widmen? Wir können in der That eines Talentes mie Lasters noch nicht entbehren. Redaktion. Recht übe — dagegen werde ich kein Wort sagen, am allerwenigsten wenn es mich und meine Glaubensgenoffen so nahe betrifft. Aber man soll nicht den falschen Vorwand nehmen, daß die Juden selbst damit einverstanden seien. Das ist eine Verletzung ihrer Gefühle. Die Juden sind bekanntlich, wie Sie wissen, auf einem genug hohen Grade, uin selbst aussprechen zu können, was sie wollen, und das zu vertreten sowohl in öffentlichen Versammlungen, wie in der Presse, wie überhaupt durch alle Mittel, die gebildeten Menschen zugänglich sind. Möge also Keiner auf die Ungebildeten speculiren und Sätze aussprechen, die an sich unglaublich sind und die von keinem Menschen, der die Dinge recht erwägt, je geglaubt werden können. Abg. v.'Brauchitsch wünscht, daß jede Animosität bei der vorliegenden Frage möglichst vermieden werde; ihm scheine aber die Eingabe nicht vor das rechte Forum gebracht. Redner führt des Weiteren aus, daß Bestimmungen über Ehe und Eid zu treffen dem Reichstage in keiner Weise zustehe. Die Discussion wird hiermit geschlossen. Abg. Wiggers empfiehlt nochmals seinen Antrag unter Hinweis auf die bekannten mecklenburgischen Verhältnisse. Nicht bloß die Rechte der Juden solle derselbe wahren, sondern eben so sehr die Rechte katholischer und evangelisch-reformirter Mitbürger, denen gleichfalls der Zutritt zu den höheren Staatsämtern abgeschnitten sei. Auch im Heere würden nur Anhänger des evangelisch-lutherischen Bekenntniffes zu Officieren ernannt. Gestatte man aber erst einmal einer Einzelregierung, die Bundesgesetze an Bedingungen zu knüpfen, so sei ein Ende gar nicht abzusehen. Berichterstatter Dr. Endemann entgegnet zunächst dem Abg. v. Vincke, daß er nicht behauptet habe, daß eine die Juden herabwürdigende Formel des Militäreides existire; ihm sei aber in jüdischen Kreisen versichert worden, daß man dort die besondere Formel als Herabwürdigung empfinde. Was den Abg. Baffewitz betreffe, so sei mit ihm sich abzusinden nicht gut möglich. Redner bittet den Präsidenten, seinen Antrag getheilt anzunehmen. Bei der Abstimmung wird derselbe in folgender Gestalt angenommen: „den Bundeskanzler aufzufordern, daß in Ausführung des am 23. October v. I. gefaßten Beschluffes des Reichstages baldigst ein Gesetz vorgelegt werde, welches alle noch bestehenden aus der Verschiedenheit des religiösen Glaubensbekenntnisses hergeleiteten Beschränkungen der bürgerlichen und