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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1868-06-30 · Heft 27 (30.6.1868) · p. Seite 534

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
32 (1868)
Issue
Heft 27 (30.6.1868)
Date
1868-06-30
Page
Seite 534 (sequence 4)
Language
German
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Angebot und Nachfrage, und der Wille der Arbeitgeber wie der Arbeitnehmer kann diesen Htand der Sache wenig beeinflussen. Es handelt sich vielmehr darum, ob der Arbeitnehmer an dem unmittelbaren Vortheil und Gewinn des Arbeitgebers einen gewissen Antheil haben solle und könne. Dies hieße nichts anderes, als daß der Arbeitnehmer zugleich Arbeitgeber sei. Der Arbeitnehmer bietet seine, zum großen Theile blos mechanische Arbeit an; der Arbeitgeber aber hat ebenfalls seine Arbeit einzusetzen, die jener des Arbeiters leicht gleichkommt, aber auch sein Kapital und seinen Credit, seine Fähigkeit, das Arbeitsgeschäft angemeffen einzurichten und sortzuführen, z. B. die Rohstoffe einzukaufen, die Fabrik einzurichten, die Arbeit zu vertheilen u. s. w., und hierzu endlich den Absatz zu finden und zu leiten. Unter solchen Umständen ist es nicht möglich, dem Arbeitnehmer noch ein besonderes Anrecht auf den Geschäftsertrag einzuräumen, noch dazu da er nichts zu verlieren und zu riskiren hat und seinen Arbeitslohn regelmäßig ausgezahlt bekommen muß, während der Arbeitgeber Alles zu riskiren, also zu verlieren hat. Dieses Verhältniß ergiebt sich in der einfachsten Handwerkerstätte wie in dem großartigsten Fabriketablissement. Der Gewinn des Arbeitgebers geht größteutheils wieder in das Etablifiement zurück und erweitert so die Zahl der Arbeitnehmer; würde er vertheilt, so würfe er für die Arbeiter nur einen geringen Gewinn ab und verschwände gänzlich für die Erhaltung und Erweiterung des Etablissements. Man projektirte deshalb sg. produktive Genvffenschaften. Daß diese in einzelnen Zweigen und unter sehr günstigen, d. h. besonderen Umständen glücken können, darf nicht geleugnet werden. Aber in den meisten Fällen sind sie sehr schwierig zu instituiren, und noch schwieriger sie in Blüthe zu erhalten und vor Schäden zu sichern. Man hat dies selbst da, wo sie am leichtesten herzustellen sind, an Magazinen von Handwerkern, oft genug erfahren. Aber immerhin ist hier der Ausgangspunkt einer großen Entwickelung gegeben. Von Seiten der Lassallianer nun hat man zu diesem Zwecke Staatshülfe gefordert. Allein Jedermann sieht ein, daß eine solche nur berechtigt und zweckuiäßig sein könnte, wenn diese Produktionsgenossenschaften erst einen realen und soliden Charakter besäßen, so daß ihnen durch die Banken die Aushilfe gewährt werden könnte, welche jedem soliden Kaufmanns- und Fabrikgeschäft gewährt wird. Sonst sind solche Forderungen an den Beutel der Steuerpflichtigen völlig ungerechtfertigt und jeder Berechnung zufolge völlig verloren. Zweierlei also ist es, wonach zu stre ben ist, einerseits der Arbeit ihre völlige Freiheit und Ehre zu geben, anderentheils die Bildung in den arbei tengen Klassen zu erweitern und durch angemessene Kran ken- und Alterskassen die Individuen zu schützen. Zn allem Uebrigen hat die Entwickelung erst begonnen; aber weil sie doch begonnen hat, beginnt bereits die Gefahr zu schwinden, die aus der socialen Frage entstehen konnte Oertliche Rohheiten und Zusammenstöße führen eine größere Gefahr nicht mit sich. Nach dieser Auseinandersetzung meiner Ansichten wäre es überflüssig, noch ein Wort hinzuzusetzen. Ich glaube, daß wir uns zuversichtlich der Hoffnung eines längeren Friedens hingeben können. Nochmalige Verhandlungen im norddeutschen Um die folgenden Verhandlungen recht zu verstehen, müssen wir uns doch einmal klar machen, wie es in den Staaten des norddeutschen Bundes um die Gleichberechtigung für alle Confessionen, um die Verwirklichung der Glaubens- und Gewissensfreiheit steht. Man hat sich seit langer Zeit daran gewöhnt, den deutschen Norden an Intelligenz, Recht und Freiheit weit über den deutschen Süden hinauszuglauben. - Eine Zeit lang mag' dies auch der Fall gewesen sein; in diesem Augenblicke hat Oesterreich wie in anderen Fragen der Gesetzgebung, so auch im Punkte der Gleichberechtigung die Staaten des norddeutschen Bundes weit überholt. Mögen wir in Norddeutschland uns vor dem Fehler in Acht nehmen, in welchen die Franzosen verfielen, als sie sich Ia grantle nation nannten, „die an der Spitze der Civilisation marschirt", und dadurch verleitet wurden, sich als das Mustervolk zu betrachten, das von anderen nichts zu lernen und anzunehmen habe, und jetzt zurückgeblieben ist. Mit geringer Ausnahme, wie Braunschweig und Oldenburg, hat noch kein Staat des norddeutschen Bundes die confessionelle Gleichberechtigung pure angenommen, und es befinden sich unter ihnen solche, welche, wie Mecklenburg und Anhalt, in dieser Beziehung noch am Mittelalter laboriren. Sie sind sämmtlich protestantische Staaten, aber sie stehen nicht allein hinter den katholischen Frankreich, Belgien und Italien, sondern auch jetzt hinter dem katholischen Oesterreich zurück. Bekanntlich ergeht

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