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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1868-06-23 · Heft 26 (23.6.1868) · p. Seite 516

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
32 (1868)
Issue
Heft 26 (23.6.1868)
Date
1868-06-23
Page
Seite 516 (sequence 6)
Language
German
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516 wo ich die Ehre hatte, an der Spitze der preußischen Justizverwaltuug zu stehen *) den Versuch gemacht habe, durch einen der preußischen Ländcsvertretung vorgelegten Gesetzentwurf in dieser Beziehung Rcmedur eintreten zu lassen, ein Versuch, der damals allerdings an dem Widerstande des preußischen Herrenhauses gescheitert ist. «Hört, hört!) Ich habe mich nur zum Worte gemeldet, um hervorzuheben, daß der Antrag der Commission den Gegenstand nicht erschöpft. Ich muß daran erinnern, daß die eigentliche Form des Judeneides nicht bloß innerhalb des Civilprozesses ihren Platz findet, sondern auch in so weit innerhalb des Strafverfahrens, als in Preußen, das ich hier besonders im Auge habe, bei der Vereidigung der jüdischen Zeugen im Strafverfahren ganz dieselben Vorschriften gelten, wie im Civilverfahren. Ich muß Sie ferner daran erinnern, daß die Civilprozeßordnung ohne allen Zweifel sich mit nichts Anderein, als mit den sogenannten assertorischen Eiden zu beschäftigen haben würde, nicht aber mit den promissorischen Eiden. In letzterer Beziehung wissen Sie, daß innerhalb Preußens für zwei Arten dieser Eide, für den Eid der Geschworenen und den Eid auf die Verfassung, dieselbe Form für die Bekenner des jüdischen Glaubens besteht, wie für die übrigen Staatsbürger. Bei solcher Lage der Sache hatte ich mich mit der Frage beschäftigt, ob dem Anträge der Commission gegenüber ein Amendement einzubringen wäre, dahin gerichtet, daß der Herr Bundeskanzler aufgefordert werden möge, in der nächsten Session des Reichstages einen Gesetzentwurf vorzulegen, wodurch die Angelegenheit des Eides der jüdischen Glaubensgenossen in ihrem ganzen Umfange geregelt wird. Wenn ich diesem Gedanken keine Folge gegeben habe, so hat mich dazu zweierlei bestimmt, einmal, daß wir einige, ich will nicht sagen, viele Hoffnung haben, in der nächsten Session des Reichstages den Entwurf einer Civilprozeßordiluug vorgelegt zu sehen, und daß ich dann die Hoffnung hegen würde, der Bundesrath werde sich bestimmt fühlen, dann gleichzeitig mit dem Entwürfe der Civilprozeßordnung einen zweiten Gesetzentwurf einzubringen, wodurch auch mit dem außerhalb des Civilprozesses liegenden Rechte des Judeneides aufgeräumt würde. Es hat mich aber ferner die Erwägung be¬ *) Herr von Bernuth war preußischer Justizminifter während der liberalen Aera. ruhigt, daß, wenn jene Voraussetzung nicht eintreffen sollte, dem Reichstage die Initiative in dieser Angelegenheit nicht bloß zusteht, sondern nach meiner Ansicht geradezu eine Pflicht sein würde. Ich habe mir daher das Wort deshalb erbeten, um hier ausdrücklich zu erklären, daß, wenn die von mir bezeichnete Voraussetzung nicht eintreffen sollte, ich mir Vorbehalten würde, in der nächsten Sitzung des Reichstages die Anregung zu der Initiative zu geben. In diesem Sinne stimme ich für den Antrag der Commission, obschon er für mich eigentlich nicht das enthält, was schon jetzt hätte geschehen sollen. (Bravo!> Das Haus tritt dem Anträge der Commission fast einstimmig bei. (Auch Prof. Ende mann, der zur Commission gehört, will einen Antrag auf sofortige Abschaffung des Eides mooe judaico in der nächsten Session stellen.) Bonn, 10. Juni. Auf die in Nr. 22 d. Z. befindliche, von Berlin den 12. Mai datirte Correspondenz des Dr. Meilitz hat Prof. Dr. Birchow in der „Zukunft" folgende Erklärung erlassen: „Sämmtliche Assistentenstellen am pathalogischen Institut sind so gering dotirt, daß sie für die Dauer den Inhabern keine ausreichenden Subsistenzmittel gewähren. Sie sind eben Durchgangsstellen, deren Bedeutung sowohl für die Einzelnen, als für die Wissenschaft darin liegt daß das Institut als eine Pflanzschule für die Heranbildung künftiger Lehrer dient. Dieses Vcrhältniß belastet mich zugleich mit der Verantwortlichkeit, nicht blos den subjektiven Wünschen, sondern den objektiven Umständen Rechnung zu tragen. Thatsache ist es, daß bis jetzt noch in keiner Universität Deutschlands ein Ordinarius einer medizinischen Fakultät angcstellt ist, der jüdischen Glaubens wäre; das Judenthum bildet also ein positives Hinderniß des Fortkommens. Als Abgeordneter und in jeder anderen Stellung kämpfe ich für das Hinwegräumen dieses Hindernisses, und wo ich 'j. B. in Holland und in der Schweiz) etwas für die Anstellung der Juden habe thun können, da ist es gern geschehen. Aber als Vorstand einer preußischen Unterrichtsanstalt fühle ich mich verpflichtet, jedem jungen Mann, der sich erst für einen bestimmten Beruf entscheiden will, die Schwierigkeiten klar zu machen, welche er aller Wahrscheinlichkeit nach finden wird. Dieses habe ich auch gegenüber Herrn l)r. Aufrecht gethan, und letzterer hat dies nicht nur aner-

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