Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 32 (1868)
- Issue
- Heft 26 (23.6.1868)
- Date
- 1868-06-23
- Page
- Seite 514 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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514 Rechte (nicht die politischen) zusichern, die individuelle Freiheit und die Unverletzlichkeit des Hauses garantiren, und den Administrativbehörden untersagt, irgend einen Eingriff hiergegen zu thun, sowie endlich das Gesetz betreffs der Vagabunden, welches die Aburtheilung allein den Gerichtshöfen zuertheilt. Diesen gegenüber werden einfach alle die Thatsachen nachgewiesen, welche vom Minister des Innern, von den Präfekten und Localbehörden gegen die Juden unter beständiger Verletzung aller jener Gesetzesbestimmungen ausgeführt worden sind. Die Petition fordert vom Senate Abhilfe und die Zurückweisung der Administrativbehörden in den Kreis ihrer gesetzlichen Befugniß. Ohne alle Leidenschaftlichkeit abgefaßt, deutet die Petition nur darauf hin, welche Gefahr dem ganzen Lande droht, wenn die Verwaltung sich willkürlich über Constitution und Gesetze, über die richterliche und gesetzgeberische Gewalt hinwegsetzen darf, und daß sie bald gegen Alle thun werde, was sie gegen einen Theil begonnen hat; sie deutet ferner auf die tiefen Wunden,hin, welche der Oekonomie des Landes durch diese Vorgänge geschlagen worden sind, nicht allein durch den unbestimmbaren Schaden, den sie den Juden zugefügt haben, sondern noch mehr durch die dadurch hervorgebrachte Stockung aller Industrie, durch den Umsturz alles ,Credits. — Wer diese Petition liest, den überkommt ein Schauer über den schamlosen Hohn, mit welchem sich die rumänischen Machthaber über die sanktionirten Gesetze und Verfassung ihres Landes hinweggesetzt und deren unzweifelhafteste Bestimmungen mit offenbarer Gewalt verletzt haben! So viel man auch aus diesem Theile Euopas gewohnt ist, dies geht über alle Grenzen hinaus. Was uns neu war in dieser Petition, ist die dritte Klage derselben, daß nämlich der Magistrat von Jassy im Januar 1868 durch Polizeigewalt und in brutalster Weise alle jüdischen Privatschulen in Jassy hat schließen lassen, obgleich die Lehrer dieser Schulen sämmtlich ihre gesetzliche Prüfung bestanden und die Autorisation von der staatlichen Schulinspektion erhalten hatten. Auch hier werden die Gesetze angeführt, nach welchen diese Schließung unmöglich, und am wenigsten der Communalbehörde gestattet war. Darum aber, um die Gesetze nämlich, kümmert sich nach dem leuchtenden Vorbilde des Ministeriums eine rumänische Stadtbehörde nicht, wenn sie nur den Juden alle Quellen der materiellen und geistigen Existenz verstopfen kann! Wir haben bereits mehrmals angedeutet, wie wenig die diplomatischen Verhandlungen zu irgend einem Erfolge zu führen geeignet sind. Wir mögen die vielen Gerüchte, welche die Zeitungen hierüber bringen, nicht mehr wiederholen.*) Wir hatten von Anfang kein Zutrauen zu ihnen, und der Erfolg scheint leider diese Voraussetzung zu bestätigen. Uebrigens verstehen es die Rumänen, wenn es Roth thut, ihren Plänen ein Mäntelchen umzuhängen, mit welchem man sich vor der öffentlichen Meinung Europas zu decken vermag. So brachte (nach dem Echo Danubien) in diesen Tagen der Minister für Handel und Gewerbe einen Entwurf zur Reorganisation der Industrie und des Handels bei der Deputirtenkammer ein, in welchem zwar kein Wort von den Juden vorkommt, in dem aber z. B. durch Art. 5 alle diejenigen von den bedeutendsten Industriezweigen ausgeschlossen werden, welche nicht „die politischen und bürgerlichen Rechte" in Rumänien besitzen. Da nun selbst die Constitution die bürgerlichen Rechte den Juden zu-, die politischen aber abspricht, so sieht man, worauf der Minister hinarbeitet. Der öffentliche Gottesdienst VI. Bonn, 15. Juni. Heute schon, wenige Tage nachdem Nr. 24 d. Bl. ausgegeben worden, haben zu der projektirten Rabbinerversammlung zum Zwecke des Cultus bereits die Herren Rabbinen Dr. Adler in Cassel, vr. Joel in Breslau, vr. Formstecher in Offenbach und Dr. Aub in Berlin ihre Beitrittserklärungen uns zugesendet, und zwar mit der Anerkennung des dringenden und allgemeinen Bedürfnisses. Wir erbittem demnach recht baldige weitere Zuschriften der Herren Collegen. Wenn *) So geht z. B. folgende Mtitheilung durch die Blätter: „Das Berliner Cabinet war bei den Westmächten bemüht, die gemeinsame Action zu Gunsten der österreichischen Reclamationen in Bukarest zu hinter treiben. Preußen schützte beständig die Gefahr einer europäischen Cvnflagration vor, und dieser Thätigkeit der preußischen Diplomatie ist auch der lange Widerstand des Ministeriums Bratiano zuzuschreiben." Dies würde den Versprechungen des Grafen Bismark in seinem veröffentlichten Antwortschreiben und den anderweitigen Zeitungsnachrichten, nach welchen der preuß. Minister derartigen Absichten Rußlands entgegengetreten, wenig entsprechen.