Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 32 (1868)
- Issue
- Heft 24 (9.6.1868)
- Date
- 1868-06-09
- Page
- Seite 479 (sequence 9)
- Language
- German
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479 auch die Absicht aussprach, wenn nöthig die Renitenz durch die Oeffentlichkeit richten zu lassen. Dr. Falkenheim Oesterreichischer Kaiserstaat. Pest, Anfangs Mai. Von den hics. Blättern wurden der Partei des Fortschritts unter den Juden heftige Vorwürfe über ihren Jndifferentismus gegen die immer schärfer hervortretenden Tendenzen der klerikalen Juden gemacht. Seitdem die Notablenversammlung auseinander gegangen, geschehe garnichts, während die Gegner einen Bund geschlossen und einen Verein unter dem Titel „Glaubenswächter" gebildet, der ihnen eine kräftige Organisation über das ganze Land hin verschaffen wird. Ueber diesen Verein spricht, sich der Pester Lloyd folgendermaßen aus: „Der Schutz des orthodoxen Judenthums und die Verbreitung der ungarischen Sprache, Letzteres als captatio benevolentiae der Regierung und der Landesgesetzgebung gegenüber, — diese werden als die Zwecke des Vereines hingestellt, ohne daß in den Statuten auch nur angedeutet wäre, was zur Beförderung dieser Zwecke gethan werden sollte; um so präciser, um so unzweideutiger ist die Fassung dieser Statuten dort, wo sie von dem eigentlichen Zwecke der „Glaubenswächter", von der Begründung der jüdischen Hierarchie handeln. Ein Rabbinerkollegium, das „in allen religiösen Fragen entscheidende Weisungen gibt", das sind wohl keine Rabbiner mehr, sondern leibhaftige Bischöfe, unter deren Herrschaft sich wohl nur die Rabbiner der orthodoxen Gemeinden werden beugen müssen, um neben den fünf Bischöfen als niederer Klerus zu figuriren. So ist denn die Hierarchie fix und fertig, und zwar eine Hierarchie der schlechtesten Sorte. Ein Komits aus 21 Mitgliedern wählt mit Zweidrittelmajorität fünf Rabbiner für ihre Lebensdauer in das Kollegium, und hiemit ist für ewige Zeiten Vorsorge getroffen, denn bei allen künftigen Vacanzen besetzen die überlebenden Kollegen den erledigten Bischofsstuhl. In der heiligen Schrift heißt es wohl, daß das Volk Israel sich selbst seine Richter wählen solle, doch waren eben nicht die Herren Oberrabbiner von Preßburg Ujheli und UnghvSr die Verfasser des Gesetzes, sondern nur ein gewisser Moses, daher es für die Herren „Gaubenswächter" nicht verbindlich ist." Jetzt sieht man auch ein, daß die Majorität der Congreßmitglieder einen großen Fehler begangen, indem sie der nun doch abgefallenen Minorität zu Liebe den Lehrern und Notaren das Wahlrecht entzogen haben, wodurch sie sich sehr bedeutender Kräfte beraubt haben. Doch hat man nicht gehört, daß die Lehrer und Notare deshalb eine Beschwerde an das Cultusministerium gerichtet, in dessen Macht es immer noch stände, diesen Fehler wieder gut zu machen. Wien, 5. Mai. lPrivatmitth.i Die Errichtung eines Rabbinerseminars in Oesterreich. Eine Frage, die seit Jahrzenten in Oesterreich der Lösung harrt, scheint sie nun schließlich finden zu sollen. Schon im vorigen Jahrhunderte wuroe von Regierungsorganen der Gedanke angeregt, ein Rabbinerseminar zu begründen; aber stets wurde die Lösung hinausgeschoben. Die Errichtung einer Rabbinerschule zu Preßburg und die in jüngster Zeit erfolgte Ernennung mehrerer Rabbiner, welchen das Recht eingeräumt wurde, Schüler für diese Rabbincrschule vorzubereiten, kann nicht als Realisirung dieser Idee bezeichnet werden, da die Preßburger Rabbinatsschule eben kein Seminar ist, wo auch Studien außer dem Talmud betrieben werden. Es ist eine Jeschiba, wie solche in früheren Zeiten bestanden, nur mit dem Unterschiede, daß in den ehemaligen Jeschibot mehr „gelernt" wurde, als dies jetzt bei der Preßburger Rabbinatsschule der Fall ist. Der Director dieser Schule, der Herr Oberrabbiner, ist auch anderweitig zu sehr in Anspruch genommen, als daß er dem Unterrichte seiner Schüler dieselbe Zeit widmen könnte, wie dies z. B. sein seliger Vater gethan hat. Seitdem in politischer Beziehung eine Zweitheilung der Monarchie stattgefunden hat nnd die deutsch-slavischen Länder einerseits und die Länder der ungarischen Krone anderseits ihre besondere Verwaltung haben, mußte nothwendiger Weise für die diesseitige Regierung die Frage entstehen, in welcher Weise die Seminarfrage zu lösen sei. Es mußte um so mehr die Lösung dieser Frage in Angriff genommen werden, da in den deutschslavischen Ländern die Regierung bei den Rabbinern einen gewissen Grad externer Bildung voraussetzt (in Galizien die Absolvirung des Unter- und in den üb, rigen Kronländern die Absolvirung des Unter- und Obergymnasiums >, was in Ungarn nicht der Fall ist, daselbst kann jeder Rabbiner werden, der von irgend einem Rabbiner die rmun rnnn hat.