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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1868-06-09 · Heft 24 (9.6.1868) · p. Seite 478

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
32 (1868)
Issue
Heft 24 (9.6.1868)
Date
1868-06-09
Page
Seite 478 (sequence 8)
Language
German
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denselben statutenmäßig zustehende Stimmrecht entzogen werden. Allerdings fand der Antrag stürmischen Widerstand, der indeß durch einen angesehenen Kaufmann, welcher auf den Tisch springend die Worte sprach: „die Juden werden hier überall nur geduldet," besiegt wurde. Als darauf die Juden und der gesunder denkende Theil des Publikums sich entfernt hatten, wurde mit allen gegen eine Stimme beschlossen, den Juden das Stimmrecht zu entziehen.*) Die neulich in Wrisbergholzen stattgehabte Wahl eines Israeliten zum Gemeindevorsteher ist wegen der dabei vorgekommenen Ordnungswidrigkeiten vom königl. Amte für ungiltig erklärt worden. Sehr überrascht soll es bei jener Wahl haben, als das Stimmrecht des Pastors loci durch seinen Vertreter ebenfalls auf jenen Israeliten fiel. Bei der jüngsten Bürgervorsteherwahl in Rotenburg wurde der bisherige Bürgervorsteher David Cohn wicdergewählt. Als Curiosum theilen wir noch mit, daß in der letzten Nummer des Anzeigers zum Amtsblatte für Hannover das königl. Amtsgericht Elze einen Steckbrief gegen den in Untersuchung befindlichen, übrigens aber flüchtigen Kaufmann, zuletzt Kalkfabrikanten Moses Stern aus Elze erläßt, in welchem zum Schluß als „besonderes Kennzeichen" wörtlich Folgendes angegeben ist: „Das Aeußere macht den Eindruck eines arabischen Häuptlings mit Ausnahme seiner Beleibtheit, wodurch er zur Erscheinung eines Pascha hinneigt." Kosten, im April. (Privatmitth.) Unlängst brachte Ihre geehrte Zeitung die Klage, daß es trotz aller angewendeten Mühe oft so schwer halte, für Gefangene unserer Confession einige, vom religiösen Bekenntniß geforderte Berücksichtigung in den qu. Strafanstalten zu erwirken. Ich habe ebenfalls Klage und zwar öffentliche Klage zu führen; aber nach einer ganz andren Seite hin. — Vor 6 Jahren ergriff die Direktion hierortiger Corrections-Anstalt die Initiative, den Unterzeichneten für den Religions-Unterricht resp. für die religiöse Erbauung der jüd. Corrigenden zu gewinnen. Während dieser seiner 6jährigen Amtswaltung kam ihm *) Und bleiben die Juden dennoch an diesem Jnstitut Leheiligt? Redaktion. dieselbe dann, so weit es dieDisciplin solcher Anstalten gestattet, in jeder Beziehung gründlich entgegen. — Also von dieser Seite— keine Klage. — Aber Klage — gegen die Indifferenz so mancher jüd. Gemeinde, die wiederholt aufgefordert, so selten für die armen Corrigenden zu thun sich herbeilassen, wozu sie jedenfalls moralische Verpflichtung tragen. — Doch mögen Facta reden! — Der Personalbestand hiesiger jüdischer Corrigenden schwankt etwa zwischen 6 und 18 Personen beiderlei Geschlechts (Ostern sind regelmäßig 10—12 Personen betinktl Durch's Jahr wird denselben mit Butter bereitete Speise geboten. Für Ostern jedoch kann die Anstalt nicht sorgen. Da trat denn seit Jahren die hiesige sonst schon schwer genug belastete Gemeinde ein und lieferte meist auf eigne Kosten Mazoth und gekochte Speisen mit einem Kostenaufwande von etwa 3 Thlr. pro Mann. Von den Heimaths-Gemeinden der Corrigenden wurde nur in vereinzelten Fällen eine geringe Beisteuer geleistet. Im laufenden Jahre nun erklärte die Gemeinde-Vertretung, daß sie es fernerweit nicht gut gethan erachte, wenn sie solche bedeutende Ausgaben regelmäßig prästire, und daß sie. deshalb fürder um die jüd. Corrigenden nicht Sorge tragen könne. Da erließ ich an die Synagogen-Gcmeinden Buck, Bublitz, Kempen, Kurnik, Ostrowo, Pleschen, Rogowo, Strzelno und Witkowo Anschreiben des Inhalts, daß die Gemeinde Kosten sich fernerweit nicht verpflichtet erachte, ohne jede Beisteuer seiten der ver' pflichteten Heimathgemeinden für die (rituell erlaubte) Speisung der hier detinirten jüd. Corrigenden Sorge zu tragen, daß sie vielmehr von jeder der gen. Gemeinde pro Corrigenden mindestens 2 Thlr. Zuschuß umgehend gewärtige. Nur die drei erstgenannten Gemeinden und Ostrowo sandten einen Beitrag. Den Gemeinden Kurnik, Pleschen (es hatte hier 2 Corr.), Rogowo, Strzelno und Witkowo muß es also nicht so schlimm erscheinen, wie dem Einsender der zu Anfapg erwähnten Klage. — Ihnen.scheint es, wenigstens ihrem Verhalten im concreten Falle nach zu schließen, ziemlichgleichgültig, ob für arme Verwahrloste regierungsseitig dem religiösen Gefühle Rechnung getragen werde, oder nicht. Wie soll nun bei diesen ein Interesse angetroffen werden, wenn die eignen Glaubensbrüder, gelindest gesagt, so lau? — Ich halte mich berechtigt, Factum und Namen anzuführen, da mein Anschreiben an die gen. Gemeinden

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