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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1868-06-09 · Heft 24 (9.6.1868) · p. Seite 477

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
32 (1868)
Issue
Heft 24 (9.6.1868)
Date
1868-06-09
Page
Seite 477 (sequence 7)
Language
German
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477 auf die möglich höchste Stufe stellt. Dies ist denn auch in allzu reichem Maße in allen biographischen Skizzen geschehen, die über den Verewigten erschienen sind. Es versteht sich, daß erst die Folgezeit den richtigen Standpunkt abzuwägen wissen wird, der sicher für Rapoport noch immer bedeutend genug ausfallen wird. — Biblisches Spruchbuch für den vorbereitenden Unterricht in der mosaischen Religion. Von IW. Jos. Aub. Berlin, Louis Gerschel. 1868. Dasselbe reiht sich ähnlichen Schriften, z. B. der des Prof. Levy in Breslau, angemessen an. Die Bibelsprüche sind deutsch und hebräisch in sehr schöner Ausstattung gegeben, und wie man wohl voraussetzt, überall recht angemessen gewählt. Der Berf. hat sich auch bemüht, sich nicht auf die bisher gangbaren Sprüche zu beschränken, sondern andere weniger gebräuchliche anzuführen. — Der Doktorand H. Wilhelm Eisenstädter ließ „Saadja's arabischen Midrasch zu den zehn Geboten “ Text, hebräische und deutsche Uebersetzung erscheinen, und ist dies ein sehr verdienstvolles Unternehmen. Inhaltlich wird hier eine wortreiche Paraphrase der zehn Gebote gegeben, die freilich unserem gegenwärtigen Geschmack an logischer Folgerichtigkeit und concinnem Ausdruck nicht entspricht. — Die Sentenz bei Juden und Arabern. Eine vergleichende Studie von Vv. Simon Nascher. Berlin, Stuhr'sche Buchhandlung 1868. Dieser Vortrag sucht den Charakter des Maschal's und dann speciell des Sprüchwortes, wie dieses sich verschiedentlich bei den Juden und Arabern ausgebildet, zu zeichnen, wozu er sich der vorhandenen Hülfsmittel angemessen bedient. — Das in d. Bl. während seines allmäligen Erscheinens wiederholt besprochene: „Chaldäisches Wörterbuch über die Targumim und einen großen Theil des rabbinischen Schriftthnms von l*i'. H. Levy. Leipzig, Baumgärtners Buchhandlung 1868" ist nunmehr vollendet, mit Nachträgen von Prof. Fleischer bereichert. Mögen auch bei einem so weitschichtigen Werke an Auffassung, kritischer Behandlung, Auswahl von Stellen u. s. w. mancherlei Ausstellungen gemacht werden können, so ist doch dieses Werk mit so vielem Fleiße und so tüchtiger Sachkenntniß gearbeitet, daß es als eine wesentliche Bereicherung der betreffenden Lexikographie anerkannt und geschätzt werden muß. Es ist hier ein großes Material anfgehäuft und leicht zugänglich gemacht worden. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Hannover, 26. Mai. (Privatmitth.) Ein der strengeren religiösen Richtung, angehörendes hiesiges Gemeindemitglied hat unlängst an verschiedene Dircctoren hiesiger städtischer Schulen das Ansinnen gestellt, seine Kinder aus religiösen Motiven jedesmal am Freitag und Sonnabend vom Schulbesuche zu dispensiren und als die gedachten Direktoren hierauf nicht eingehen wollten, sich an das Oberschulcollegium mit einem entsprechenden Gesuche gewendet. Bon letzterem ist demselben nunmehr unter Bezugnahme auf eine frühere Ministerialverfügung die Entscheidung dahin zugegangen, daß seine Kinder zwar am Sonnabend, nicht aber am Freitag , vom Schulbesuche dispensirt werden könnten, ohne daß jedoch die Schule eine Verantwortung für die Folgendieser Versäumniß übernehme. Die Kinder des in Hildesheim im Jahre 1859 verstorbenen Kaufmannes Meyer Meyerhof hatten damals, um das Andenken des Verblichenen zu ehren, ein Haus mit der Bestimmung gekauft, in demselben ehrbaren bedürftigen Angehörigen der dortigen Synagoge ngemeinde Freiwohnungen zu gewähren. Dieses Stifthaus wurde jüngst, nachdem es vollständig restaurirt und mit, einer Marmortafel nebst entsprechender Inschrift versehen worden war, mit dem zum Hause gehörigen Stück Land und einem Kapitale von 600 Thlr., dessen Zinsen zur Erhaltung des Hauses dienen sollen, von den Gründern der Stiftung der Gemeinde als Geschenk überwiesen und die Verwaltung der Stiftung dem Gemeindevorstand übertragen. In Diepholz sollte eine Privatschule unter die Aufsicht des dortigen Superintendenten gestellt werden, wogegen aber geltend gemacht wurde, daß es nicht gerathen sei, eine Privatschule, welche über der gewöhnlichen Bürgerschule sich erheben soll, einem Geistlichen zu unterstellen. In der vor Kurzem abgehaltenen Generalversammlung der Interessenten hofften jedoch die Freunde des geistlichen Herrn, ihre Absicht durchsetzen zu können, wenn die jüdischen Interessenten der Schule nicht mitstimmten. Von einem Beamten wurde deshalb der Antrag gestellt, den Juden möchte das

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