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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1868-06-09 · Heft 24 (9.6.1868) · p. Seite 476

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
32 (1868)
Issue
Heft 24 (9.6.1868)
Date
1868-06-09
Page
Seite 476 (sequence 6)
Language
German
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lich sichergestellt ist. Kein Seelsorger kann von Angehörigen einer ihm fremden Confession Taxen, StolKebühren u. dgl. fordern, außer für auf deren Verlangen wirklich verrichtete Funktionen, und zwar nur nach dem gesetzlichen Ausmaße. Die Bestimmungen des vorhergehenden Art. 9 finden auch auf Beiträge und Leistungen für Unterrichtszwecke volle Anwendung, außer wenn die Angehörigen einer Kirche oder Religions-Genossenschaft mit Angehörigen einer anderen vermöge der gesetzlichen Einschulung eine Schulgemeinde bilden, in welchem Falle die Eingeschulten ohne Unterschied der Confession die zur Errichtung und Erhaltung der gemeinschaftlichen Schule und zur Besoldung der an derselben angesteUten Lehrer erforderlichen Kosten, jedoch mit Ausschluß der Kosten für den Religions-Unterricht der einer anderen Confession Angehörigen zu tragen haben. Eine zwangsweise Einschulung in die Schule einer anderen Confession findet nicht statt. Niemand kann genöthigt werden, sich an den Feier- und Festtagen einer ihm fremden Kirche oder Religions-Gesellschaft der Arbeit zu enthalten. An Sonntagen ist jedoch während des Gottesdienstes jede nicht dringend nothwendige öffentliche Arbeit einzustellen. Ferner muß an den Festtagen was immer für einer Kirche oder Religions-Genossenschaft während des Hauptgottesdiestes in der Nähe des Gotteshauses Alles Unterlasten werden, was eine Störung oder Beeinträchtigung der Feier zur Folge haben könnte. (Welche Wohlthat für die Synagogen!) In Schulen, welche von Angehörigen verschiedener Kirchen oder Religions-Gesellschaften besucht werden, soll, soweit es ausführbar ist, dem Unterrichte eine solche Eintheilung gegeben werden, bei welcher auch der Minderheit die Erfüllung ihrer religiösen Pflichten ermöglicht wird. (Eine hoch zu schätzende Toleranz!) — Wir haben oben gesagt, daß das wirksamste Mittel zur Verwirklichung der nun sanktionirten Gesetze die Wachsamkeit sei. Wir hatten aber hierbei nur das Verhältniß nach Außen im Auge. Anders liegt es noch nach Innen. Alle unsere Glaubensgenossen in Oesterreich müffen von dem Streben erfüllt sein, sich dieser Gesetze würdig zu zeigen, sich. befähigt zu machen, dieselben zu benutzen. Zunächst meinen wir, daß sie unter einander dieselbe Toleranz zu üben haben, welche sie von den anderen Confessionen verlangten und nunmehr durch das Gesetz erlangten. Alsdann muß der Eifer für Bildung und Gesittung, für die Höhe der Cultur, auf welcher allein solche Gesetze möglich waren, sich immer mehr verbreiten, und endlich müssen viele Jünglinge solche Lebensberufe erwählen, auf welche die Grundrechte und diese Gesetze ihre Anwendung finden. Dies sind Wünsche, welche jeder wahrhafte Jude und gute Patriot hegen wird. Literarischer Wochenbericht. Bonn, 21. April. An Gelegenheitspredigten liegen uns vor: Trauerreden auf König Ludwig I. von Bayern, in der Synagoge zu Sulzbach von Rabb. Wittelshöfer, und zu Bayreuth von Rabb. Di-. Fürst; an beiden ist der maßvolle Takt zu rühmen, mit welchem alle Uebertreibung vermieden ist und das Gedächtniß des verstorbenen Herrschers angemessen gewürdigt wird; Abschiedsrede und Einweihungspredigt zu Altdorf von Rabb. Leop. Schott, von denen insonders die letztere sich schön an 2. Kön. 12, 16 anlehnend über den Besuch des Gotteshauses spricht. — Hierbei wollen wir auf den glücklichen Fortgang der „Homiletischen Monatsschrift" von Dr. Sonneschein in Prag aufmerksam machen, von welcher uns bereits das Aprilheft vorliegt. — In Kauschau (Ungarn) war ein Zwist auSgebrochen, indem eine Minorität der dortigen Gemeinde auf die Antriebe des Szikszoer Rabbiners hin, sich von der Gemeinde trennen wollte und durch die Staatsgewalt die Majorität zu außergewöhnlichen Zugeständnissen zu zwingen gedachte. Das Ministerium sandte den Oberrabbiner Hirsch in Altofen dorthin, um die Ausgleichung zu versuchen und ein Gutachten abzugeben. Dieses ist jetzt in Pest in ungarischer und deutscher Sprache nebst hebräischen Anmerkungen erschienen. Das Gutachten stellt sich durch eine principielle Einleitung auf den Standpunkt der unbedingten Verpflichtung zu allen Satzungen des Schulchan Aruch, findet aber auch von diesem in der Gemeinde Kaschau nichts Anstößiges, und da dennoch die Gemeinde einige billige Zugeständnisse machen wollte, die Minorität sich aber damit nicht begnügte, so verurtheilte er diese letztere gänzlich und spricht ihr alles Recht ab. — In sehr schöner Ausstattung ist in hebräischer, deutscher und ungarischer Sprache in Pest von Simon Bacher ein „Synagogengebet für die glückliche Entbindung der Königin Elisabeth" erschienen. — In Pest erschien „eine biographische Studie" über den verewigten Rapoport von Adolf Kurländer mit einem Porträt. Es ist nichts natürlicher, als daß die Pietät ihren Helden glorificirt und

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