Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 32 (1868)
- Issue
- Heft 22 (26.5.1868)
- Date
- 1868-05-26
- Page
- Seite 437 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Während die jüdischen Lehrer an der früher combinirten Schule nur jüdische Kinder an den untersten Klassen unterrichten dursten und im Gehalte am geringsten gestellt waren, hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, die Gehälter der Lehrer sämmtlich zu erhöhen und dieselben mit Ausschluß der Dirigenten der 3 Confessionsschulen nach der Anciennctät ihrer Anstellung an den hiesigen Schulen, ohne alle Rücksicht auf die Confession festzusetzen, welcher Beschluß auch, in Rücksicht darauf, daß die städtische Verwaltung die Lage ihrer Lehrer zu verbessern so eifrig bemüht ist, von der Regierung bestätigt wurde, obgleich nicht vorher um ihre Genehmigung nachgesucht worden war. Der neue Etat sollte zwar erst mit dem 1. Januar in's Leben treten. Die Stadtverordneten haben aber beschlossen, die Gehaltserhöhung vom 1. Januar 1868 eintreten zu lassen und haben sogar pro 1867 eine Gehaltszulage von im Ganzen 205 Thlrn. genehmigt, welche ebenfalls ohne alle confesstonelle Rücksicht unter alle Lehrerkräfte vertheilt wurde. Das Königliche Wilhelms-Gymnasium zu Krotoschin wurde im Laufe des verflossenen Schuljahres von 211 Schülern besucht. Gegenwärtig ist die Zahl der Schüler 191. Von diesen bekennen sich der Confession nach 97 zur evangelischen, 32 zur katholischen und 62 zur jüdischen Religion; also ist der 3. Schüler Jude, während in unserer Provinz erst der 20. Mensch Jude ist. Dessau, im Mai. Von denJuden-Gemeinden des Herzogthums Anhalt ist dem Reichstage nachstehende Petition zugegangen: „Hoher Reichstag! Die am 18. Juli 1859 publicirte, für ganz Anhalt jetzt gültige Landschaftsordnnng hat uns, den Israeliten Anhalts, entgegen früheren Gesetzen vom Jahre 1810 und trotz der Verfassungen aus den Jahren 1848 und 1850, welche uns gleiche bürgerliche und politische Rechte mit unseren christlichen Mitbürgern eingeräumt hatten, der Politischen Wahlfähigkeit beraubt. Die „Revidirte Landes- und Proceß-Ordnung" vom Jahre 1850, für das vormalige Herzogthum Anhalt-Bernburg im Jahre 1864 in Kraft getreten, nimmt uns die Heiligkeit unserer Sabbathe und Festtage, indem sie uns verpflichtet, auch an diesen Tagen in allen bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, selbst in Bagatellprozessen vor Gericht zu erscheinen. Das Gesetz vom 6. Februar 1855 hat für uns eine Eidesnorm und Eidessolennitäten geschaffen, die unser Gewissen drücken, unsere Rechtschaffenheit bezweifeln und unsere Geistlichen herabsetzen. Unsere gewählten und Regierungs wegen bestätigten Gemeinde- Borsteher werden nicht, wie in Preußen und anderen deutschen Staaten, als öffentliche Beamte angesehen und genießen bei Beleidigungen keinen officiellen Staatsschutz. Man bestreitet unseren Ehefrauen die Dotal- Privilegien, welche den Christinnen zustehen, jüdischen Zeugen die Glaubwürdigkeit bei Prozessen zwischen Juden und Christen, die passive Testamentsfähigkeit unserer Gemeinden, die Berechtigung eines Juden, seine Forderung einem Christen zu ccdiren u. dergl. m. Anträge auf Verbesserung unserer Lage, welche von Mitgliedern der Landschaft selbst ausgingen, blieben bei der Gesinnung der Ritterschaft erfolglos, ein von uns höchsten Orts eingereichtes Gesuch ist abschläglich beschieden worden. Bei diesem trüben Stande unserer Verhältnisse, um so fühlbarer und bitterer, als wir in patriotischer deutscher Gesinnung hinter unseren Mitbürgern nicht zurückgeblieben sind und auf gleicher Stufe der Moral und Bildung mit ihnen stehen, wenden wir uns ehrerbietigst an den Schutz des hohen Reichstages mit dem respectvollsten Ersuchen: Hochderselbe wolle durch das Höchste Bundespräsidium die anhaltische Staatsregierung veranlassen, unsere völlige bürgerliche und politische Gleichstellung mit unseren christlichen Mitbürgern schleunigst herbeizuführen." Rendsburg (Holstein), im Mai. (Privatmitth.) Die letzten zwanzig Jahre haben unserem Orte eine gewisse Berühmtheit verschafft, und unter den zahllosen Kriegern aus ganz Deutschland und Oesterreich, welche nach dem hiesigen Platze gekommen, waren auch nicht wenige Glaubensgenossen, die sich wohl unserer.'lebhaft erinnern. Um so mehr wird uns für einige kleine Bemerkungen der Raum in diesem Blatte gestattet werden. Die hiesige Gemeinde hat eine treffliche Acquisition in der Person des Herrn Dr. Speyer gemacht, der uns sowohl durch gute Predigten erbaut, als auch in der Schule höchst wirksam ist, so daß die jüngste Schulprüfung überraschende Erfolge erwiesen hat. — Die hiesige städtische Sparkasse hat der jüdischen