Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 32 (1868)
- Issue
- Heft 21 (19.5.1868)
- Date
- 1868-05-19
- Page
- Seite 421 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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Ferner wird dem „Russischen Invaliden" aus Wilna geschrieben, daß die Hebräer der nordwestlichen Gouvernements bei den Revisionen sehr häufig die männlichen Seelen verheimlichen und daß auf diese Weise bei der letzten Revision allein in den Gouvernements Wilna, Kowno und Gro^no gegen 46,000 Seelen (!?) ungezählt geblieben seien. Daß ein solcher Unterschleif in so kolossalen Dimensionen betrieben werden kann, ist rein unmöglich. Ein würdiges Seitenstück zu diesen Hebräern, die in der Wirklichkeit, nicht aber auf dem Papier vorhanden sein sollen, ist, was ein Fürst Meschtscherski aus dem Nowgorodschen ebenfalls dem Rufs. Jnv. schreibt. Als im Nowgorodschen Gouvernement alle der Besteuerung unterliegenden Ländereien und Vermögensobjecte ausgenommen wurden, ermittelte man bei dieser Gelegenheit nicht weniger als circa eine Million herrenlosen Landes. —. In einem Aufsatze der r. „Sr. P. Z." wird über die unbefriedigenden Resultate der Judenschulen geklagt. Es sind von Seiten der Regierung Schulen für Kinder jüdischer Abkunft errichtet worden, aber die Zahl der Schüler bleibt, besonders wegen des Mißtrauens, das die Juden diesen Schulen gegenüber hegen, sehr unbedeutend. Einem Schulinspector im Kijewschen Lehrbezirke versprach eine jüdische Mutter, sie werde ihren Sohn zur Schule schicken, wenn die von ihr dem Inspektor verkauften Maaren besser bezahlt würden, als zu dem Marktpreise. Die Scheu vor den Schulen ist so groß, daß es fast gleichbedeutend erscheint, den Sohn in die Schule oder unter die Soldaten zu stecken. Die Privatschulen der Juden sind auf alle Weise bmiüht, die Concurrenz mit den Kronsschulen auszuhalten, was ihnen bisweilen trotz des hohen Schulgeldes und der mancherlei Vorschriften, nach denen sie sich richten müssen, gelingt. Eine große Schwierigkeit bietet die völlige Unkenntniß der russischen Sprache. Der Schulbesuch findet sehr unregelmäßig statt, so daß die Kinder bisweilen zwei bis drei Monate fortbleiben. Kurland, im April. Der Chef des kurläudischen Gouvernements bringt zur allgemeinen Kenntniß, daß in Gemäßheit des ihm vom Hrrn General-Gouverneur der Ostsee-Gouvernements unter dem 28. December v. I. sub Nr. 4037 zur weiteren Anordnung mitgetheilten, an Hochdenselben ergangenen Schreibens des Hrn. Ministers der inneren Angelegenheiten vom 20sten December v. I. sub. Nr. 10328, der im Jahre 1863 niedergesetzte kurländische Gouvernements-Ebräer- Comits zur Uebersiedelung von Ebräern nach Neu- Nußland, auf Grund des Allerhöchsten Befehls vom 30sten Mai 1866 aufgehoben worden ist, mit gleichzeitiger Einstellung der Verabfolgung der für diesen Comits erforderlichen Summen aus der Korobkasteuer der Ebräer. Ferner veröffentlicht der Mas des dirigirenden Senats aus dem 1. Departement vom 3. Januar 1868 Nr. 1371 Nachstehendes. Auf Befehl Seiner Kaiserlichen Majestät hat der dirigirende Senat sich vortragen lassen: den Rapport des Herrn Ministers der innern Angelegenheiten vom 3ten December 1867 Nr. 11455 folgenden Inhalts: Der Herr und Kaiser hat, gemäß einem Beschlüsse des Minister-Comitss, unter dem 24sten November 1867 Allerhöchst zu befehlen geruht, die Umschreibung der ackerbauenden Ebräer, die, auf Grund des Art. 834 Bd. II, Thl. 2 der Verordnung über die fremden Völker, zum Ressort des Ministeriums der innern Angelegenheiten gehören, zu anderen abgabenpflichtigen Ständen, mit den durch den Allerhöchsten Befehl vom 12ten Februar 1865 verordneten Vergünstigungen, den örtlichen Gouvernements- Autoritäten zu überlassen, mit dem Vorbehalte, daß solcho Umschreibungen jedesmal zur Kenntniß der Ministerien der innern Angelegenheiten und der Finanzen zu bringen sind. Ueber solchen Allerhöchsten Befehl berichte er, der Minister der innern Angelegenheiten, dem dirigirenden Senate, zu gehöriger Anordnung von Seiten desselben. Befohlen: von solchem Allerhöchsten Befehl, zur Wissenschaft und gehörigen Wahrnehmung von Seiten Aller, die es angeht, Se. Kaiserliche Hoheit den Statthalter von Kaukasien, den Statthalter des Zarthums Polen, alle Minister und Oberdirigirenden abgesonderter Verwaltungszweige zu benachrichtigen. Reval, im April. Die „Rev. Ztg." schreibt: Nachdem bereits eine geraume Zeit verflossen ist, seitdemes auch den gewerbtreibenden Juden gestattet worden, ihren Aufenthalt im ganzen russischen Reiche zu nehmen, möchte es von Interesse sein, die Wirkung dieses gesetzgeberischen Actes auf die uns zunächst belegenen Landestheile kennen zu lernen. Wir haben zu dem Zweck, was Reval betrifft, Erkundigungen eingezogen und sind durch uns gewordene gütige Mittheilungen