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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1868-05-19 · Heft 21 (19.5.1868) · p. Seite 422

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
32 (1868)
Issue
Heft 21 (19.5.1868)
Date
1868-05-19
Page
Seite 422 (sequence 16)
Language
German
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ta he«- Stand gesetzt, dem Sachverhalt sich annähernde ' Erhebungen zu veröffentlichen. Ganz genaue Ermittelungen haben nicht stattfinden könne», weil zufolge einer jetzt bestehenden obrigkeitlichen Anordnung eine Beahndung derjenigen, welche bei ihnen logirende Fremde der Polizei anzuzeigen unterlassen, nicht stattfindet, es somit aller Wahrscheinlichkeit nach zu den njcht ganz seltenen Fällen gehört haben wird, daß die Anwesenheit von Hebräern nicht zur Kenntniß der Polizei gelangt ist. — Erwachsene <nicht zum Militair gehörige) Juden halten sich zufolge jener Mittheilungen augenblicklich in Reval auf: 29 Männer, 18 Frauen und 37 Kinder. Dazu kommen an verabschiedeten und auf unbestimmten Urlaub entlassenen Militairs 26 männliche Individuen mit eben so vielen Frauen und 58 Kindern. Unter den hier im Dienst befindlichen Soldaten und Unteroffizieren gehören 76 dem jüdischen Bolke an. Don ihnen sind 25 verheirathet, die zusammen 36 Kinder haben. Seit dem 1. Januar d. I. sind 34 durchreisende Juden bei der hiesigen Polizei angemeldet worden. — Mit der Beschäftigung der Juden mag es Zusammenhängen, daß ihre Zahl, darnach geurtheilt, wie oft man jüdischen Typen auf den Hiestegen Straßen begegnet, größer erscheint, als sie in Wirklichkeit ist. Türkei. Constantinopel, 4. Mai. Die türkische Verfassung hat insofern eine Umwandelnng erfahren, als ein Staatsrath instituirt worden. Seine Mitglieder wurden vom -Sultan gewählt und ihre Namensliste veröffentlicht. Zu den 64 Mitgliedern gehören 45 Türken, 9 Armenier, 7 Griechen und 3 Juden. Wir wollen nicht entscheiden, ob diese Zahlen dem Berhältniß der Völker ganz entsprechen. Jedenfalls dehnt sich die Gleichberechtigung auch auf unsere Glaubensgenossen aus, und dies ist ein Erfolg, zu welchem die Bemühungen Montefiore's, Albert Cohn's und des Redacteurs dieser Zeitung — wir errinnern an des Letzteren desfallsige Reise nach Paris und seine Correspondenz mit Lord John Ruffel (1854 u. 1856) — wssentlich beigetragen haben. Anzeigen. Die erste Lehrer- und Dirigentenstelle an der hiesigen vierklassigen jüdischen Religionsschule ist vacant und sofort zu besetzen. GehÄt 350 bis 400 Thlr. Geprüfte Lehrer, welche gleichzeitig in allen Fächern der hebräischen Wissenschaft tüchtig sind, wollen sich baldigst unter Franko- Einseudung ihrer Zeugnisse bei dem Unterzeichneten Vorstand melden. Pleschen, den 30. April 1868. Der Corpor.-Vorstand. A Danielewiez. Die Synagogen-Gemeinde Laufersweiler, Kreis Simmern, Reg.-Bez. Coblenz, sucht einen jüdischen Elementar- und Religionslehrer und Vorsänger mit einem jährlichen Gehalt von 250 Thlr. nebst circa 50 Thlr. Neben-Einkünften, 2 Klaftern Holz, freier Wohnung und der Benutzung einiger Parzellen Ackerlandes. Die Stelle ist gleich zu besetzen. Reflectirende belieben ihre Anmeldungen franco an Gottlieb Mayer I. einzusenden. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. Isaak Frank I. In unserer Gemeinde ist die zweite Religionslehrer- Stelle vacant und bald zu besetzen. Der Bewerber muß die gesetzliche Qualisication zur Bekleidung des' Lehramts und als Schächter haben, da er denselben zu vertreten hat. Bevorzugt werden solche, welche auch vorbeten können. Das Gehalt beträgt 350 Thlr. und circa 50 Thlr. Nebeneinkünfte. Umzugskosten werden nicht gewährt. Oualificirte Bewerber wollen sich in frankirten Briefen unter Einreichung ihrer Zeugnisse bei dem Unterzeichneten Vorstand melden. Neisse den 21. April 1868. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. In unserer Gemeinde wird am I. Juli d. I. die Stelle eines Vorbeters vacant. Der Bewerber muß geprüfter Religionslehrer und befähigt sein, Synagogen- Vorträge in zeitgemäßer Weise zu halten. Bevorzugt werden solche, die im Besitze der nsTirr mnrt sind. Die Stelle ist mit einem festen jährlichen Gehalt von 350 Thlr., Nebenrevenüen in Höhe von 50 Thlr. und freier Wohnung dotirt. Oualificirte Bewerber mögen sich unter Einreichung ihrer Atteste bei dem Unterzeichneten Vorstand melden. Reisekosten werden den zur Probe-Ableistung Einberufenen nicht erstattet. Bojanowo den 9. Mai 1868. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. Jacob Miodowski.

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