Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 32 (1868)
- Issue
- Heft 20 (12.5.1868)
- Date
- 1868-05-12
- Page
- Seite 393 (sequence 7)
- Language
- German
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393 eine energische Note an den Minister Bratiano gerichtet, welcher die Judenverfolgungen in den bestimmtesten Ausdrücken constatirt und die Angriffe auf den österreichischen General-Consul in Jassy zurückweist. Außerdem fordert der Vertreter Oesterreichs volle Schadloshaltung der von den Verfolgungen betroffenen österreichischen llnterthanen. Außerdem meldet man aus Jassy: Zwei Compagnien und eine Escadron rumänischer Truppen werden nach Bakeu verlegt. Fürst Carl kehrte heute nach Bukarest zurück. Auch soll der Präfect Lecca die Polizei-Präsidentenstelle in Bukarest nicht angenomrnen Haben, weil er im Voraus wußte, Fürst Carl würde seine Anstellung nicht sanktioniren. Warten wir also den weiteren Verlauf ab. llnterdeß geht es in den Provinzen vor wie nach. Im Galaczer Distrikte sind wieder 57 jüdische Familien aiisgetrieben worden, deren Namensliste vorliegt! Der Präfect von Galaez wüthet gegen die Juden. Man sieht jenen famosen Gesetzentwurf schon als Gesetz in allen seinen Theilen an. Dieser Präfect Lupasko wird in seinem Streben selbst von den kleinsten Beamten mit Sachverständniß unterstützt. Vorgestern ging ein hier ansäffiger armer Jude in ein benachbartes Dorf, kaufte dort bei einem Bauer zwei Fuhren Heu, bezahlte acht Dncaten und kehrte mit dem Bauer sammt dem Heu hierher zurück. An der Barriere fragte der Marjenant lPolizei-Beamter) den Bauer, für wen dieses Heu wäre? Der Bauer erwiderte: „Der hier mitgehende Kaufmann kaufte mir dasselbe ab und ich führe es ihm zu." Der Beamte herrschte den armen Juden an: ,,Jude, wie hast d» dich unterstehen können, aufs Land zu gehen, Heu zu kaufen, das Gesetz verbietet euch jeden Verkehr in den Dörfern?" Zu dem Bauer gewendet, sagte er: „Dieser Handel ist gesetzwidrig, der Kauf ungiltig, du fährst das Heu zurück nach Hause." Der Bauer, der den Preis schon früher erhalten hatte, ließ sich diesen Befehl nicht >«ieverholen, kehrte um und fuhr das Heu zurück. Der 2ude wurde auf obrigkeitlichen Befehl um sein Geld und seine Zeit geprellt und darf nicht einmal klagen, denn d>as ihn bei Lupasko und dem Polizeimeister erwartet, ^iß er im Voraus: Spott, Hohn und Rippenstöße der Dorobanzen! O Europa, wie lächerlich machst du dich! So tapfet gegen Mexikaner und Abysfinier — und so schwach 9eSen Rumänen! Zeitungsnachrichten. Deutschland. Danzig, 30. März. (Privatmitth.) Bei der sprichwörtlich gewordenen Gründlichkeit der Deutschen wundern wir uns nicht, in einer (im Jahrbuch für Bolkswirthschaft von Dr. Wolfgang Eras) erschienenen Abhandlung : Freizügigkeit und Jndigenat im norddeutschen Bunde von Karl Scholz, bis auf „die ersten Menschen, die mit dem Mammuth uud anderen Niesengeschöpfen gleichzeitig lebten" znrückgeführt zu werden. Daß bei einer solchen, weitschichtigen Ausführlichkeit des Mosaismus Erwähnung geschieht, ist ebensowenig befremdend; wohl aber muß es jeden, ich will nicht sagen wissenschaftlichen Theologen, sondern gebildeten Mann überhaupt frappiren, schwarz auf weiß gedruckt zu lesen: „das erste Fremdengesetz ist ein Fortschritt und selbst, wenn es, wie das niosaische, die Tödtung des Fremdlings empfiehlt, der nicht nach den Gesetzen des Landes leben will d. h. Unterthan werden, oder wie das spartanische, die Vertreibung eines jeden Ausländers fordert." ES scheint Herrn Scholz schwer geworden zu sein, der mosaischen Fremdengesetzgebung neben der spartanischen einen Platz zu gönnen und zur Abschwächung der dem Mosaismus erwiesenen Ehre läßt er denselben der klassischen Spartanerwirthschaft gegen die Heloten als Folie dienen. Als ich obigen Satz las, griff ich mich an den Kopf und frug mich: giebt es noch andere Quellen, aus denen unverfälscht der Mosaismus zu erkennen ist, als die Bibel? ist es denn nicht die mosaische Urkunde gewesen, aus der du als achtjähriger Knabe den Satz dir eingeprägt hast (III, 19, 33, 34): „Und wenn bei dir weilt ein Fremdling in eurem Lande, sollt ihr ihn nicht drücken. Wie der Eingeborne unter euch sei auch der Fremdling, der bei euch weilet, und du sollst ihn lieben wie dich selbst; denn Fremdlinge wäret ihr im Lande Mizrajim. Ich der Ewige bin euer Gott." Gegenüber der alten Klage, daß dem Talmud und dem nachtalmudischen jüdischen Schriftthum Recht und Würdigung nicht werde; für die Unwissenheit auf dieser terra incognita gibt es mannigfache Entschuldigung; aber wer über die Bibel so verkehrt berichtet, daß er alle die zahlreichen Gebote, dem Fremdling gleiches Recht angedeihen zu lassen, nicht zu kennen scheint; wer es nicht weiß, daß es im