Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 32 (1868)
- Issue
- Heft 20 (12.5.1868)
- Date
- 1868-05-12
- Page
- Seite 394 (sequence 8)
- Language
- German
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394 fünften Buch Mosis Kap. 23, 16, 17 heißt: „Du sollst nicht ausliefern einen Knecht an seinen Herrn, der sich zu Dir rettet vor seinem Herrn, bei Dir soll er bleiben, in Deiner Mitte, an dem Orte, den er erwählt in einem Deiner Thore, wo es ihm gefällt. Du darfst ihn nicht kränken" — und dennoch über den Mosaismus spricht, der hat jede Entschuldigung verwirkt. — Auch das Lob, von solch wissenschaftlichen Männern wie Herr Scholz, dem Judenthum gespendet, ist gefährlich. Bei der Lesung des Satzes: „Aber unläugbar hat die Lehre Mosis die christliche Lehre von der Verdienstlichkeit der Armenpflege , die Bevorzugung der Armen gegenüber den Wohlhabenden in den Heilsverheißungen inspirirt" wurde ich an den Satz erinnert: »bi isütis »b: „nicht deinen Honig, und nicht deinen Stachel." Denn von der Bevorzugung der Armen gegenüber den Wohlhabenden in den Heilsverheißungen weiß der Mosaismus, die Lehre von dem Ewigen, der nicht Ansehen kennt und nicht Bestechung nimmt, nichts; es sei denn, daß Herr Scholz aus den Versen: II, 22, 20, 22: „Und einen Fremdling sollst Du nicht kränken und ihn nicht drücken. Denn Fremdlinge wäret ihr im Lande Mizrajim. Wenn Du ihn doch bedrückst — wenn er zu mir schreit, höre ich sein Geschrei," feine Ansicht von der Lehre des Judenthnms zu begründen versuchen wollte. Bei dieser Gelegenheit mag an eine andere, ebenso ungerechtfertigte Entschuldigung erinnert werden, die Schopenhauer gegen das Judenthum ausstößt. In seiner nicht gekrönten Preisschrift: über die Grundlage der Moral, wirft er den Satz hin: die vermeinte Rechtlosigkeit der Thiere, der Wahn, daß unser Handeln gegen sie ohne moralische Bedeutung sei, oder, wie es in der Sprache jener Moral heißt, daß es gegen Thiere keine Pflichten gebe, ist geradezu eine empörende Rohheit und Barbarei des Occidents, deren Quelle im Judenthum liegt. Ja in seiner verbissenen Brahmanenwuth läßt er sich zu den Worten Hinreißen: man muß wahrlich an allen Sinnen blind, oder vom kootor judaicus total chloroformirt sein....; oder: So einem occidentalischen, judaisirten Thicrverächter. Allerdings eine zu weit getriebene Sentimentalität gegen die Thierwelt kennt das Judenthum nicht; aber, spanische Stiergefechte oder englische Hahnenkämpse auf Rechnung des Judenthums zu setzen, ist verkehrt, boshaft. Daß im jüdischen Volke nicht mehr Thiere geopfert wurden, als unter Griechen und Römern, ist bekannt; dagegen jedem Vorurtheilsfreien unbekannt wie das Judenthum, dessen Gesetz für das Hausthier Sabbatruhe, gegen die Thierwelt überhaupt mannigfache Schonung gebietet,*) die Quelle der vermeinten Rechtlosigkeit der Thiere rc. sein soll. Es ist gewiß ehrenwerth, das Schriftwort ys nno auch für das stumme Thier zu verwerthen; aber darum darf des andern Wortes nicht vergessen wer den rrrw "p nnc p-iL! Hätte der in den höchsten Regionen der Spekulation schreibende Philosoph sich die kleine Mühe gemacht, irgend ein Handbuch der israelitischen Religions lehre zu durchblättern, so würde er gefunden haben, daß in demselben ebenso von den Pflichten gegen die Thiere, wie von Pflichten gegen die Menschen geredet ist. — Rabb. vr. Wallerstein. Schweiz. Lengnan, im März. (Eine Warnung.) In der Nähe Zürich's erkrankten im August v. I. plötzlich mehrere Personen, namentlich wurde die Familie eines Predigers der Jrvingianer hart betroffen. Mann und Frau, mehrere Kinder und ein Dienstmädchen wurde von heftigem Erbrechen und Durchfall ergriffen und der Prediger selbst starb nach zehntägigem, schwerem Leiden. Die Ursache dieser plötzlichen Krankheitserschcinung wurde bald im Genuß von Kalbfleisch gesunden, welches die betroffene Familie von einem christlichen Metzger gekauft hatte; gegen denselben wurde nun die Anklage fahrlässiger Tödtung und Körperverletzung erhoben und er saß am 16. März aus der Anklagebau! des Schwurgerichtes Zürich. Es stellte sich auch wirb lich heraus, daß das genossene Fleisch von einem erst 5 Tage alten Kalbe war, was dem Metzger unbekannt war, aber von dem Verkäufer des Thieres zu Protokoll gegeben wurde; dieser nahm sich nach abgelegtem Vcrhör zu Anfang dieses Jahres aus Mißmuth über die Geschäfte das Leben. Herr Professor Zangger, Director der Thierarzueischule in Zürich — durch sein Gutachten in der Schächtangelegenheit auch in jüdischen Kreise» hinlänglich bekannt, m. s. neuen Schrift: Die rituale Schlachtfrage S. 31ff. 88ff. — welcher der Schwur- *) V, 22,6,7. 22,10. 25,4. 111,22,28. 11,23,5. Spl 12,10.