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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1868-04-28 · Heft 18 (28.4.1868) · p. Seite 350

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
32 (1868)
Issue
Heft 18 (28.4.1868)
Date
1868-04-28
Page
Seite 350 (sequence 7)
Language
German
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als daß die Regierung und Fürst Carl, welcher letzterer seinen Ministern unbedingt glaubt, Alles in Abrede stellen und sich dabei auf einen Bericht deffelben Präfekten Lecca berufen, der die Verfolgungen leitet und bewirkt, nun aber bis auf ein Geringes leugnet, und sein Schrei- Zen mit den Worten schließt: „Ich bin fest davon überzeugt, daß es unter den Israeliten solche giebt, die in enger Verbindung mit den Feinden der gegenwärtigen Ordnung der Dinge falsche Nachrichten verbreiten, um den Localbehörden Verlegenheiten zu bereiten." Diese letztere Aeußerung ist eine wahre Verruchtheit, legt aber den kräftigsten Beweis gegen diesen Menschen ab. Die armen Dorfjuden, die verfolgten und beraubten, die sich nach Ruhe und Sicherheit sehnen, wie der Wüstenwanderer nach Wasser, sollen den Haß und die Verfolgungen provoziren! Doch hierüber noch Worte zu verlieren, thäte diesen rumänischen Machthabern allzuviel Ehre an. Machen wir vielmehr, dem Lelm v-mudien zufolge, auf eine neue Ungerechtigkeit aufmerksam, welche diese Menschen nicht ableugnen können, da sie wiederum in einem Gesetze niedergelegt ist. Die rumänische Deputirtenkammer hat soeben das Gesetz über die Organisation der Armee votirt. Die beiden ersten Artikel lauten wörtlich: „Art. l. Jeder Rumäne und jedes in Rumänien etablirte Individuum ist zuin Militairdienst dem Lande bis zum Alter von 50 Jahren und nach der Ziehung durchs Loos verpflichtet." „Art. 2. Der Rumäne allein, welcher alle Rechte des Bürgers genießt, kann einen Grad in der militairischen Hierarchie erlangen." Es ist klar, daß unter den „in Rumänien etablirten Individuen" nur die rumänischen Israeliten zu verstehen sind, denn, „Fremde" kann keine Regierung der Welt in die regelmäßige Armee einreihen. Die Juden sollen also bis zum Alter von 50 Jahren militairpflichtig sein, aber man hütet sich wohl, sie Rumänen zu nennen, und verurtheilt sie zugleich, keinen Grad, also nicht einmal Unteroffiziersrang erhalten zu können. Hiermit charakterisirt sich das ganze rumänische Umwesen. Man vorenthält den Juden die bürgerlichen Rechte, legt ihnen dennoch die Lasten auf, und giebt ihnen dafür Schmach und Rechtsentziehung! Und dennoch will dieses Volk die Ehre und das Recht eines Volkes und selbständigen Staates haben! Bukarest, 19. April. Die neuesten Nachrichten bekunden: Auf Veranlaffung des österreichischen General- Consuls in Jassy sind die Cvnsuln der fremden Mächte daselbst zusammen getreten, um auf Grund authentischer Nachrichten zu constatiren, daß in Bakeu Judenverfolgungen Statt gefunden haben und daß die anderweitigen Meldungen der moldauischen Behörden unrichtig sind. Roch faktischere Beweise bringt ein Schreiben aus Jassy vom 13. April in der „N. fr. Pr.", welchem bereits ein Namensverzeichniß von 96 verjagten Familien vorliegt; wir stellen aus dieser Correspondenz Folgendes hierher: Vor uns liegt eine Liste, enthaltend ein Namensverzeichniß von 'sechsundneunzig bereits zur Notiz genommenen, aus Dörfern verjagten jüdischen Familien. Unsere Gewährsleute aus Bakeu berichten uns ferner, daß sie noch nicht in der Lage seien, über die ungleich größere Zahl der Verjagten Details zu geben, da diese Unglücklichen, versprengt herumirrrend, in den Städten Okna, Kaintz, Horoschow, Parincze, Glodore ein zeitweiliges Obdach suchen. Es müßte ein gleichtlautender amtlicher Bericht bereits von der k. k. österreichischen Starostie Bakeu an das hiesige k. k. General-Consulat angelangt sein, vorausgesetzt, daß der Bakeuer Starost nicht in das Bratiano-Eder'sche Horn der Dementis mitblase. Wir gaben uns bisher der Hoffnung hin, daß die Stadt Bakeu wenigstens nicht der Schauplatz von Greuelthaten sei. Nachdem aber Baron Eder unterm 8. d. den Wortlaut der Lecca'schen Depesche, „es herrsche in Bakeu ungetrübte Ruhe", telegraphisch an den Herrn Reichskanzler wieder gab, wurde dieses am 11. zum Schauplatze scheußlicher Handlungen. Es war die dortige Nationalgarde, die Anlaß hiezu gab. Noch am 6. d. exercirte sie in der Nähe des jüdischen Friedhofes. Sie drang muthwillig in denselben ein, besudelte die Gräber und zertrümmerte einige Grabmonumente. (Von diesen unterließen Lecia und Eder zu berichten.) Am letzten Sonntag also, um 4 Uhr Morgens, eröffneten die Nationalgardisten ein Flintenfeuer auf die Fenster israelitischer Bürger. Nur dem Zufalle ist es zuzuschreiben, daß die Kugeln, welche eindrangen, kein Menschenleben forderten. In viele Häuser drangen auch die Gardisten ein und verübten da zahlreiche Excesse. Wer sich retten konnte, suchte sein Heil in der Flucht. Bakeu bot das Bild einer vom Feinde eroberten Stadt. Wohl hatte Herr Bratiano Recht, dem Deputirten Georgiu zu erklären, „daß, so lange die Umtriebe gegen die Juden

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