Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 32 (1868)
- Issue
- Heft 17 (21.4.1868)
- Date
- 1868-04-21
- Page
- Seite 327 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/3224737-3226635-3226653--25993-3261514- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
rch bte den zu Mühe, ixr mit nklagegesagt, gunge» brigeus erschafft traitee llifcnie 1867. tnb tu-- lizendfte! christj jofe zu selbst, waren Böttcher, a" anarbeiinischen mit den : „Di- :cidents er netzte For- )lätter» Seite telegrai uns. n Tradaflelbe - müsse chrufeu. llit die- „daß idaritat ", sich ajoritA i beeilt ins zu uf der; auch :ugnenden und desavomrenden Note, welche Herr Bratiano dem französischen Minister des Auswärtigen durch sein nen Agenten in Paris übergeben ließ. Wie berechtigt das stärkste Mißtrauen den Bukarester Ministern gegenüber ist, zeigt der folgende Brief aus Jassy, 4. d., der uns heute zuging: „Im Bakauer Districte ist die Vertreibung der Juden vom flachen Lande durch den dortigen Präfecten Leka bereits zur Thatsache geworden. Ueber 400 Familien sind von den Dörfern aus ihren Wohnsitzen verjagt und irren obdachlos umher, dazu noch von den Gendarmen als Vagabunden verfolgt. Das Elend dieser Armen ist geradezu haarsträubend. Nächst den Juden beginnt Bratiano auch den zahlreich hier ansässigen polnischen Emigranten hart zuzusetzen. Bon Mihaileni, an der österreichischen Grenze, wird berichtet, daß man ohne jeden weiteren Grund fünf dieser Unglücklichen über die Grenze gewiesen hat. Weitere Verordnungen in diesem Sinne werden in Kürze in allen Präfecturen des Landes erwartet. Es dürfte noch dazu kommen, daß die nach Rußland zuständigen Polen von Rumänien an letzteres ausgewiesen werden! Die General-Consuln in Bukarest aber beobachten gegenüber allen diesen Vorgängen eine unerklärliche passive Haltung." tUeber die Motive der Unthätigkeit des österreichischen Generalconsuls in Bukarest, der constatirte Thatsachen in seinen Berichten ableugnet oder abschwächt, ist in den Wiener Blättern bereits mehrere Male verhandelt worden.) Die Verhandlungen im österreichischen Reichstage. Die Augen der ganzen civilisirten Welt sind jetzt vorzugsweise auf den zu Wien tagenden Reichstag für die cisleilhanischen Länder, auf dessen Abgeordnetenwie Herren-Haus, gerichtet. Auch wir von unserem Standpunkte haben ein zwiefaches Interesse an den Vorgängen, die sich daselbst abspielen. Denn abgesehen davon, daß hier der Geist der menschengeschlechtlichen Entwickelung einen erhabenen Sieg erficht, und die vom Mosaismus verkündeten, in unserer Zeit sich verwirklichenden Grundsätze abermals einer weiteren großen Realisirung entgegen gehen, handelt es sich für die Million Glaubensgenossen um die endliche Gleichberechtigung, und dann zunächst um deren Ausführung in allen speziellen Beziehungen. Bekanntlich haben die Grundrechte, die der österreichischen Verfassung neuerdings hinzugesügt worden, diese Gleichberechtigung bereits zugesichert. Aber der österreichische Reichstag blieb hierbei nicht stehen, sondern hat jetzt drei Spezialgesetze von äußerster Wichtigkeit votirt: das Ehe-, das Schul- und das interconfessionelle Gesetz — wenn auch letzteres in diesem Augenblicke noch der Zustimmung des Herrenhauses und alle drei der Sanction des Kaisers bedürfen. Hoffen wir, daß letztere baldigst erfolge; jedenfalls ist die Uebereinstimmung der Staatsregierung und der beiden Häuser des Reichstags ein Faktum, dessen Bedeutung nicht hoch genug angeschlagen werden kann. Hiermit ist denn aber auch jenes Borurtheil glänzend widerlegt, welches der Berathung und Beschließung über sogenannte Grundrechte seit langer Zeit anhaftet und sie als blos theoretische Gespinnste, die keine Wesenheit haben, verspottet, ein Borurtheil, das in der Beratbung der Verfassung des norddeutschen Bundes eine so große Rolle gespielt hat. Freilich wenn man an eine solche Berathung im Voraus mit der Absicht geht, ihre Ausführung möglichst zu verhindern und sie durch den Mangel von Spezialgesetzen verkümmern zu lassen: dann sind sie vorerst Illusionen — die jedoch zu ihrer Zeit mit großer Gewalt an die Pforten der Verwirklichung klopfen werden. Die österreichischen Gesetzgeber haben gezeigt, daß, wo ein ernster Wille, die Rechte und Freiheiten im Staate festzustellen, vorhanden ist, auf die Grundrechte die Spezialgefetze rasch folgen werden. Um so zweckgemäßer wird es sein, hier über die oben erwähnten drei Gesetze zusammenhängend zu referiren und daraus diejenigen Momente hervorzuheben, welche für unsere Glaubensgenvssenschaft von Wichtigkeit sind. Wie wir hereits bemerkt, hat das Ehegesetz nur wenige Beziehungen für die Juden, nämlich nur negativer Art. Es stellt auch für die Juden eine Nothcivilehe ans, also für den Fall, daß Juden im jüdischen Ehegesetz ein Ehehinderniß finden und sie der religiösen Trauung entbehren wollen. Ebenso gestattet es auch die Ehe zwischen Juden und Christen nicht. Das Schulgesetz stellt alle Confessionen auf dieselbe Linie. Allein in §. 6, welcher die Unabhängigkeit der Lehrfähigkeit von der Confession erklärt, hat das Herrenhaus eingeschaltet „die gesetzliche Befähigung der Lehrer". Der Berichterstatter Dr. Figuly erklärt dies für unbedenklich durch das Princip, daß das Lehramt allen Staatsbürgern gleichmäßig zugänglich sei. Der Kultusunv Unterrichtsminister Dr. Hasner erklärt dagegen, daß die Regierung „jedes Absehen von dem confessionellen Cha-