Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 32 (1868)
- Issue
- Heft 17 (21.4.1868)
- Date
- 1868-04-21
- Page
- Seite 324 (sequence 2)
- Language
- German
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aber aus den Worten Bratiano's unzweideutig hervorgeht, daß der beantragte Gesetzentwurf noch nicht zurückgezogen wurde, so ist die Interpellation von heute und die darauf ertheilte Antwort im Grunde nichts -als eine Comödie, abgespielt, um die Entrüstung Europas zu dämpfen und ferneren Reclamationen der Mächte vorzubeugen. In Wahrheit aber steht die Sache heute ganz so wie vor zwei Wochen. Das Judenvertilgungsgesetz wird von der Kammer-Commission geprüft und kommt vielleicht nächstens zur Berathung. Dann modificirt man es ein wenig, erklärt den Mächten, daß das Gesetz in der neuen Gestalt im höchsten Grade civilisatorisch sei, und die Regierung empfiehlt es dem Fürsten Karl zur Sanetion. Wie der Bonapartismus die Verträge, so escamotirten die demokratischen Affen des Bonapartismus in Bukarest vor Jahren den Pariser Vertrag von 1856, und jetzt hoffen sie, daß Europa bei Escamotirung des Judengesetzes wieder durch die Finger sehen werde. Wäre dem anders, wäre Bratiano's Erklärung ehrlich gemeint, perhorrescirte die Regierung das Judenvertilgungsgesetz im Ernste, so müßte die Negierung, welche die Majorität der Kammer für sich hat und deren Anhänger dieses scheußliche Gesetz beantragten, auch dafür gesorgt haben, daß dieser Antrag auf die ersten Reclamationen der Mächte him zurückgezogen wurde. An den Mächten ist es, da unten Ordnung zu machen und sich von Bratiano und Genossen nicht am Narrenseile herumführen zu lassen. Was sind das für Zustände, wie rüuß es. mit der Autorität einer Regierung bestellt sein, die selbst das Gestäudniß ablegt, sie könne in einer Stadt wie Jassy keine Nationalgarde organisiren lassen, weil sie eine rumänische „Vesper" gegen die Juden, die Niedermetzelung derselben durch die Nationalgarde befürchtet! So weit haben es die Bukarester Gewalthaber bereits gebracht, daß sie, die moralischen Urheber der Judenverfolgungen im vorigen Jahre, vor dem Fanatismus zittern, den sie erzeugt haben. Die Geister, die sie riesen, werden sie nun nicht mehr los; das Judenvertilgungsgesetz ist nichts als die Codisieation des durch eine Reihe von Regierungsmaßregeln gegen die Juden hervorgerufenen Hasses, die Frucht der wilderregten Stimmung einer irregeleiteten Bevölkerung. Die Kammer selbst steht bereits unter dem Hochdruck dieser Stimmung; sie kann das Judenvertilgungsgesetz gar nicht mehr ablehnen, wenn sie nicht eine Reaction gegen sich selbst, ein barbarisches Aufbrausen des Volkes gegen die Juden riskiren will. Der Fürst selbst giebt in Allem nach; denn wagt er es, Bratiano und Genossen zu entlassen, so droht ihm das Schicksal Eusa's, und so steuert Rumänien einer Katastrophe entgegen. Die Regierung steht vor der Alternative: die Juden unter dem Scheine der Gesetzlichkeit auszurauben und aus dem Lande zu jagen, oder das Geschäft der Judenaustreibung dem fauatisirten Pöbel zu überlassen. Das ist die Folge davon, wenn man einem halbentwickelten Volke gewährt, wofür man civilisirte Völker für noch nicht reif genug erklärt. In Rumänien bereiten sich grausige Dinge vor, und wenn die entfesselten bestialischen Leidenschaften zu wüthen beginnen werden, dann wird Niemand daraus Vortheil zu ziehen versuchen als Rußland. Es wird den Pruth überschreiten, um die Anarchie zu bekämpfen, die Ordnung wiederherzustellen. Die europäischen Cabinette werden dann vor der Alternative stehen, Rußland gewähren zu lassen oder ihm den Krieg zu erklären. Das ist der Punkt, wo die rumänische Judenangelegenheit eine europäische Frage zu werden anfängt. Nur die größte Energie der Mächte, ihr vereintes Handeln ist heute noch im Stande, diese großen Gefahren zu beschwören. Man wird sich aber mit allerlei Lufthieben gegen Bratiano und Genossen begnügen, man wird sich fein diplomatisch bei der heutigen Erklärung des rumänischen Ministers beruhigen, und das Verhängniß wird seinen Lauf haben." — Wir wollen kein Urtheil abgeben, ob die „Neue fr. Pr.", was die inneren Zustände Rumäniens betrifft, nicht zu schwarz sehe, aber was die Art und den Zweck der Interpellation betrifft, schenken wir ihr vollen Glauben. Eine andere Nachricht von demselben Datum besagt: „Die fürstliche Regierung hat den Großmächten notisicirt, daß sie dem in der Kammer eingebrachten Gesetzentwürfe gegen die Israeliten in jeder Beziehung fern steht. Der Entwurf geht von einer kleinen antiministeriellen Fraction aus, welche das Gesetz lediglich eingebracht hat, um der Regierung Verlegenheiten zu bereiten und allgemeines ärgerliches Aufsehen hervorzurufen; über die Erfolglosigkeit des Antrages selbst waren die Urheber desselben niemals in Zweifel. Weder dieses Gesetz noch irgend ein anderes gegen die Israeliten gerichtetes würde je die Sanction des Fürsten Karl erhalten." Gut. Wir nehmen hiervon Act. Jedenfalls geht daraus hervor, daß der Entwurf nicht zum Gesetze werden wird. Ob aber die factische Lage unserer Glaubens-