Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 32 (1868)
- Issue
- Heft 16 (14.4.1868)
- Date
- 1868-04-14
- Page
- Seite 310 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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fr-JX' lichen Geistlichen, welche Schul-Jnspektoren der jüdischen Schulen sind, welche also nicht blos das Schulhaus, die Stühle und Bänke zu beaufsichtigen haben, sondern über die Religionslehre, über die Lehrbücher, über die biblische Geschichte gerade des Judenthums mitzusprechen und zu entscheiden haben. Nun, meine Herren, einige dieser christlichen Geistlichen haben sich darüber geäußert, und ich will Ihnen mittheilen, wie gerade ächt christliche Geistliche auchgehandelt haben. Sie fühlten sich veranlaßt, das Jnspektorat abzugeben, weil es ihrem christlichen Gefühle widerstrebte, .die Inspektion an Schulen zu üben, deren hauptsächlichsten Lehrgegenständen, Religion und biblischer Geschichte, die Lehre Mosis und nicht die des Heilandes zum Grunde liege. Ja ich glaube, der Herr Abgeordnete Wantrup wird mir zugeben: diese Herren Geistlichen, die so gehandelt, haben einen von seinem gewiß abweichenden Begriff von dem, was Dekorum genannt wird. Allerdings ist es eine wunderliche Erscheinung, christliche Geistliche als Schul-Jnspektoren, wo sie den größten Einfluß auf die Lehrgegenstände, auf die Lehrmittel haben, über jüdische Schulen angestellt zu sehen, und einen Juden, einen gebildeten Mann, nicht einmal in einem Vorstand einer höhern Töchterschule eintreten zu lassen, der Nichts weiter zu thun hat, als darauf zu achten, ob es nicht durch das Dach regnet, ob die Schulbänke und die Schultische am rechten Platze stehen, und wenn es zu Ausgaben kommt, die Gelder zu bewilligen. Meine Herren, ich weise nur deshalb darauf hin, um Ihnen eine Probe zu geben von der aus gl eichenden Gerechtigkeit, wie man sie zu nennen pflegt, welche in unserem Cultus-Ministerium herrscht. Ein christlicher Geistlicher darf durch Anstellung von einer Staatsbehörde Schulinspektor über eine jüdische Schule sein, aber ein jüdischer Doctor, der sich blos mit den Aeußerlichkeiten der Schule zu befassen hat, darf nicht einmal in einer Verwaltungs-Commission, einem Vorstande, sitzen, der von der Kommune erwählt und vom Magistrate bestätigt ist. Meine Herren, ich will diese Angelegenheit hier nicht weiter erörtern; ich hätte gewünscht, daß die Commission beschlossen hätte, einen schärferen Ausdruck zu gebrauchen, ich meine, die Commission hätte diese Petition nicht zur Berücksichtigung, sondern zur Abhülfe (das ist ja der stärkste parlamentarische Ausdruck, den wir dafür haben) der Staats-Regierung überweisen müssen; aber ich will diesen Antrag nicht stellen, ich begnüge mich mit dem der Kommission. Ich schließe mit dem Satze, meine Herrn, daß Staatsgrundgesetze und ihre Bestimmungen gar nicht ausreichen, die Segnungen der Freiheit einem Volke zu sichern, wenn die Durchführung solcher Gesetze, die Aufrechterhaltung der Verfassung nicht Männern anvertraut ist, denen es Ernst ist mit Verfassung, Recht und Gesetz, und die von der Nothwendigkeit durchdrungen sind, daß das Volk theilnehmen muß an der Gesetzgebung und an der Verwaltung des Staates. Ich bitte Sie, meine Herren, stimmen Sie dem Anträge der Commission bei. (Bravo! links.) Nach Kosch nahmen noch die Abg. Haack, Richter und Löwe das Wort für den Antrag der Commission und sprachen sich auf's Kräftigste und Ueberzeugendste aus. Wir bedauern, aus Mangel an Raum ihre Reden nicht mittheilen zu können. Die Repliken des Reg.-Commissars Stiehl wiederholten nur das früher Vorgebrachte. Das Abgeordnetenhaus entschied sich mit großer Majorität für die Ueherweisung der Petition an die Staatsregierung. Aus der Provinz Posen, im Februar. (Privatmitth.) Bon Ihrer Abhandlung „Ueber den Besuch der höheren Lehranstalten durch jüdische Schulen in Preußen" habe ich mir erlaubt, einen Auszug daraus, soweit er für unsere Provinz von Interesse ist, einer Provinzialzeitung zur Aufnahme zu übersenden mit Ihrer Bemerkung über den Religionsunterricht, dieselbe aber auch auf die übrigen höheren Lehranstalten außer den Gymnasien erweiternd, und wäre es zu wünschen, daß solche Auszüge mit der Bemerkung über den Religionsunterricht in recht viele Provinzial-Zeitungen ausgenommen würden, damit dadurch vielleicht diese Ungerechtigkeit recht vielseitig zur Sprache käme und endlich doch beseitigt würde. An der früher combinirten Schule in Graetz waren 2 jüdische Lehrer neben 8 christlichen Lehrkräften mit der Beschränkung thätig, daß sie an den untersten Klassen nur jüdische Kinder unterrichten durften. War aber ein christlicher Lehrer zu vertreten, so mußten sie wöchentlich einige Stunden mehr und auch christliche Kinder unterrichten. Welche Jnconsequenz! Also immer nur Pflichten und keine Rechte. Obwohl nach §. 7. Alinea 2 des neuen Schulgesetz-Entwurfes dasselbe Princip geltend gemacht würde? — Vor 1848 war das Zahlenverhältniß der jüdischen Bevölkerung 8«' de di 3 bc ge er se al n Ul A ri w d> I a> is v li f' d si » ii c <- l 3 d l s 5 I ■ . , (