Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 32 (1868)
- Issue
- Heft 16 (14.4.1868)
- Date
- 1868-04-14
- Page
- Seite 307 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Sammlung von Gedichten erschienen: Leben und Kunst. Gedichte in fünf Abtheilungeu von M. M. Kalisch. Leipzig. Albert Fritsch. 1868. Von denselben interessiren uns hier die dritte Abtheilung „alttestamentliche und andere hebräische Uebersetzungen" und die vierte „biblische Dichtungen". In der ersteren finden wir den Segen Jakob's, den Gesang am rochen Meere, Moses Abschiedswvrte, das Lied der Deborah, einige Psalmen u. s. w., in der letzteren Adams erster Schlaf, Abraham in Chaldäa, Moses in der Wüste, u. s. w. Der Berf. besitzt eine schöne, bilderreiche Sprache, guten Versbau und Reim, ein tiefes Gefühl und würdige Gedanken. Dies sind Eigenschaften, um ganz gute, lesbare Gedichte zu verfaßen, ohne aber schon einen eigentlichen Dichter auszumachen. Hierzu gehört vorzugsweise, plastische Gestalten zu erschaffen, und Gedanken und Gefühle konkret und epigrammatisch zu formen. Dies ist es denn auch, was wir in diesen Gedichten vermissen und zwar um so mehr, als gerade biblische Stoffe die gedachten Charakteristica im höchsten Grade besitzen, so daß alle Uebersetzungs- und Gestaltungskunst moderner Dichter an diesen Stoffen fehlgreisen und nur blasse, ins Breite gezogene Abbilder schaffen. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Berlin, 30. März. Dem Norddeutschen Reichstage ist von Seiten des Bundesrathes ein Gesetzentwurf über die Aufhebung der polizeilichen Beschränkungen der Eheschließung vorgclegt worden, wodurch abermals das Gesetz der Freizügigkeit ergänzt wird. Der §. 2 dieses Entwurfes lautet: „tz. 2. Die polizeilichen Beschränkungen der Befugniß zur Eheschließung, welche in Ansehung der Chen zwischen Juden und für die Angehörigen einzelner bürgerlicher Berufsstände bestehen, werden aufgehoben." Hierdurch werden für einige Staaten des norddeutschen Bundes noch gültige Beschränkungen der Eheschließung für die Juden unter einander beseitigt. (Der Herr Bürgermeister von Mitau hat also wieder einige kleine Länder weniger, auf die er sich berufen kann, um die Schließung jüdischer Ehen in Kurland von der polizeilichen Erlaubniß abhängig zu machen.) Bonn, l3. März. In Nr. 10 d. Bl. gaben wir ein Referat über die Verhandlungen im preußischen Abgeordnetenhause vom 18. Febr. d. I., betreffs der Petition des Magistrats von Elbing. Daselbst hatten nämlich die' Stadtverordneten in den Schulvorstand der höheren Töchterschule einen Arzt jüdischen Glaubens, vr. Jacobi gewählt, welchen auch der Magistrat bestätigt hatte; die Regierung von Danzig aber griff in die Angelegenheit ein und verlangte unter Anrufung des Artikel 14. der Verf. die Beseitigung jenes Arztes aus dem Schulvorstande, obgleich magistratliche Commissionen der Bestätigung der Regierung nicht unterliegen. Es versteht sich, daß der Magistrat bei dem Cultusministerium Beschwerde erhob; es versteht sich, daß dieselbe nutzlos war. Das Referat in Nr. 11 gaben wir wörtlich nach der „Cöln. Zeit." Nachdem wir aber den stenographischen Bericht erhalten haben, ersehen wir, wie überaus mangelhaft der Berichterstatter der Cöln. Zeit, referirt hatte, und wir kommen daher auf diesen Gegenstand noch einmal zurück. Hierzu bewegt uns aber noch besonders die prägnante Kleinlichkeit, welche den Character dieser ganzen Angelegenheit ausmacht. Ja, man kann 'wohl sagen, daß eine ihrer Natur nach kleinlichere Sache vor das Abgeordnetenhaus eines großen Staates noch nie gekommen ist und es stundenlang beschäftigt hat — aber gerade darin liegt eine große Bedeutung. Denn allerdings ist es von nicht geringer Wichtigkeit, die Tendenzen und Methoden scharf bezeichnet zu sehen. Man braucht nur die jetzigen Vorgänge in Oesterreich besonders in Ungarn auf interkonfessionellem Gebiete gegenüber zu halten, um die Verschiedenheit schnell zu fassen. Die Petitions-Commission hatte beantragt, die Petition der Staarsregierung zur Berücksichtigung zu geben. Der Berichterstatter Di-. Paar wies nach, daß der ged. Schulvorstand lediglich mit dem Schulgebäude und der Kassenführung nach der von der Regierung bestätigten Instruction zu thun habe, also der Name eigentlich gar nicht passe, da es nur eine Commission sei. Er schloß: „Meine Herren! Wir haben mit dem Fortschreiten des ministeriellen Confessionalismus Arges erlebt, wir erleben es Tag für Tag; aber das Aeußerste zu erleben in dieser Richtung, das ist doch nach meiner Auffassung der Kommune Elbing übrig geblieben, nämlich daß dieser Confessionalismus sogar auf die Wände eines Hauses, auf Tische und Stühle und aus Kassen-